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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
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Beitrag begonnen von amina2509 am 14.01.2023 um 15:18:23

Titel: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Beitrag von amina2509 am 14.01.2023 um 15:18:23
Guten Tag,

ich bin eine ausländische Studentin aus Aserbaidschan und studiere molekulare Medizin in Deutschland seit 11.2018. Nebenbei arbeite Ich seit 2020 als eine wissenschaftliche Assistentin in der Klinik. 09.2024 werde Ich mein Studium abschließen. Ich würde aber gerne in den nächsten Jahren in USA zu arbeiten. Allerdings will ungern mein Aufenthaltstitel in Deutschland verlieren, da Ich bestimmt nach Deutschland zurückkehren werde. Welche Möglichkeiten gibt es für mich eine Niederlassung zu bekommen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Beitrag von calhoon am 14.01.2023 um 18:06:10

amina2509 schrieb am 14.01.2023 um 15:18:23:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich eine Niederlassung zu bekommen?


Die Niederlassungserlaubnis bekommst du, wenn du alle Bedingungen erfüllst. Mit denen hast du dich sicher schon beschäftigt, du kannst sie aber auch noch einmal ansehen:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/Niederlassen/niederlassen-node.html

Allerdings gibt es keine 'Niederlassungserlaubnis auf Vorrat', die Niederlassungserlaubnis erlischt nämlich, wenn du aus

einem "nicht nur vorübergehenden Grund ausreist (zum Beispiel um im Ausland eine Schule zu besuchen, zu arbeiten, um im Ausland einen Familienangehörigen zu pflegen, um zu heiraten und sich im Ausland niederzulassen) oder"

ausreist "und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder" einreist (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder in das Bundesgebiet ein)."


https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufenthg.html#:~:text=Besonderheiten%20bei%20einer%20Niederlassungserlaubnis,nach%20der%20Wiedereinreise%20gesichert%20ist.

Dass die Ausländerbehörde dir auf der Grundlage von 'ich möchte in den USA arbeiten aber bestimmt irgendwann wieder nach Deutschland kommen' einen so unbestimmten langen Auslandsaufenthalt gestattet, ohne das die Niederlassungserlaubnis erlischt, ist äußerst unwahrscheinlich.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Beitrag von lottchen am 14.01.2023 um 19:28:14
Wenn Du mehrere Jahre in den USA leben und arbeiten willst wirst Du eine NE (so Du sie einmal hast) nicht behalten können. Es sei denn, es ist ein konkretes Projekt wo klar ist, dass z.B. nach 1,5 Jahren dieses beendet ist und Du dann wieder nach D zurückkehren wirst (dann vor der Ausreise eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen). Ich vermute mal dass Du in Deiner Fachrichtung doch die Voraussetzungen für eine Blue Card erfüllen wirst, zumindest mit ein wenig Berufserfahrung (und erst recht nach Berufserfahrung im Ausland). Dann solltest Du doch in ein paar Jahren kein Problem haben wieder nach D einreisen zu dürfen (entweder mit einer AE zur Jobsuche oder mit einer Blue Card). 
Außerdem sind unsere Politiker ja nun gerade dabei das Aufenthaltsrecht so zu ändern, dass sie mehr Einwanderung gerade von Fachkräften ermöglichen, also schlechter wird die Rechtslage für Dich bestimmt nicht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Beitrag von Aras am 19.01.2023 um 22:25:03
Vielleicht Blaue Karte und dann Daueraufenthalt-EU? Der Daueraufenthalt-EU mit vorheriger Blauen Karte führt zu 24 Monate Erlöschensfrist.

Und dann gilt ja auch noch EuGH C-432/20

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1643629477

Also einfach immer schön Urlaub in Deutschland machen und man verliert nicht den Daueraufenthalt-EU

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