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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
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Beitrag begonnen von UweG am 14.01.2021 um 10:15:00

Titel: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von UweG am 14.01.2021 um 10:15:00
Liebes Team,

diese Frage taucht immer wieder auf.

Ist es möglich, dass Ausländer aus Syrien oder einem anderen Staat mit einem Schengen-Visa als Touristen einreisen und sie dann hier in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen können.
Ich kann mir das nicht vorstellen, weil beim Touristenvisum ist es doch klar, dass man nach drei Monaten den Schengenraum wieder verlassen muss.
Wie reagiert da die Ausländerbehörde, wenn jemand mit desem Visum einen Asylantrag stellen möchte?

Danke und Grüße Cheasy



Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von lottchen am 14.01.2021 um 10:47:09
Gegenfrage: Wie soll der Ausländer, der in D Asyl beantragen will, hierherkommen, ohne in irgendeiner Art und Weise vorher eine Rechtsverletzung zu begehen? Um in Berlin, München oder sonstwo hier Asyl zu beantragen muss er in D sein. Wie kommt er hierher? Entweder mit Visum (Touristenvisum, Geschäftsvisum, Studentenvisum, Visum zur FZF...welcher Art auch immer) oder ohne Visum (also illegaler Grenzübertritt). Asyl beantragen kann er immer.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von reinhard am 14.01.2021 um 12:03:02
Es passiert auch oft, dass jemand mit Besuchsvisum kommt und Asyl beantragt. Ist völlig legal.

Die Botschaft versucht vorher zu ermitteln, ob die Person wieder ausreisen will, und gibt dann das Visum oder nicht.

Aber es kann auch passieren, dass jemand zu Besuch kommt und gerade dann gibt es einen Putsch – er oder sie plante also nur einen Besuch, kann jetzt aber aus politischen Gründen nicht zurück. Alles ist möglich, alles gibt es auch.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von Saxonicus am 14.01.2021 um 18:59:53

UweG schrieb am 14.01.2021 um 10:15:00:
Ist es möglich, dass Ausländer aus Syrien oder einem anderen Staat mit einem Schengen-Visa als Touristen einreisen und sie dann hier in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen können.

Das ist doch schon seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Nicht zuletzt ist doch aus diesen Grunde schon bei der Visumsbeantragung die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft eine wichtige Entscheidungshilfe, ob ein Visum gewährt wird oder eben nicht.

Bei den Ablehnungsquoten von Visumsanträgen in den verschiedenen Ländern wird das das doch offensichtlich.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von UweG am 18.01.2021 um 16:24:15
Danke. So ist es für mich auch sehr nachvollziehbar.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von deerhunter am 18.01.2021 um 17:04:02
So will man also den Familiennachzug "illegal" organisieren? Toll

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1610985459

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von Pommes am 10.02.2022 um 12:00:12
Liebes i4a Team,

ich habe hierzu eine Anschlussfrage, also zum Thema ...
"...Einreise mit (Schengen) Touristenvisum, dann Asylantrag in einem anderen Schengen-Land"

Welches Schengen-Land ist dann zuständig für den Asylantrag bzw. dessen weitere Bearbeitung?
- das Land, in dem der Asylantrag gestellt wurde?
- das Land, das das Visum erteilt hat?
- das Land, das im Schengenraum als erstes betreten wurde?
  und was zählt hier bei einer Flugreise: Zielflughafen oder gar Zwischenstopp-Flughafen?
 
Und:   
macht es einen Unterschied, ob das Touristenvisum bei Asylantragstellung noch gilt oder inzwischen abgelaufen ist?

Sorry, ich bin hier völlig ahnungslos.
Vielen Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Pommes

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von reinhard am 10.02.2022 um 13:07:05
Zuständig ist immer das Land, das das Besuchsvisum erteilt hat.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von T.P.2013 am 10.02.2022 um 14:55:23

Pommes schrieb am 10.02.2022 um 12:00:12:
Und:
macht es einen Unterschied, ob das Touristenvisum bei Asylantragstellung noch gilt oder inzwischen abgelaufen ist?


Nein, macht es nicht, sofern nicht die tatsächliche Ausreise nachgewiesen werden kann.

Titel: Re: Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
Beitrag von Pommes am 11.02.2022 um 10:23:24
Hallo reinhard und T.P.2013,

vielen Dank für eure Antwort.

Gruß, Pommes

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