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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum nötig für Rückkehrfall?
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Beitrag begonnen von Stephan_T am 11.01.2021 um 22:48:11

Titel: Visum nötig für Rückkehrfall?
Beitrag von Stephan_T am 11.01.2021 um 22:48:11
Vorheriges Thema hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1602940193

Ich, deutscher, lebe mit meiner Taiwanischen Frau in Irland seit 15. September 2019 und plane im März dieses Jahres nach Deutschland umzuziehen. Dies planen wir mit Rückkehrregelung zu machen und dann in Deutschland eine EU-Aufenthaltskarte zu beantragen.

Ich musste neulich aus einem anderen Grund zur deutschen Botschaft in Dublin und habe bei dieser Gelegenheit gefragt ob das ohne Visum funktionieren wird. Die Mitarbeiterin war vorsichtig mit ihrer Aussage, ich musste ihr aber Recht geben.

- Eine volle EU-Aufenthaltskarte ist in Irland ein IRP (Irish Residence Permit) mit Stamp 4EUFAM.
- Auf Grund eines ewigen Antragsprozess der bis heute läuft hat meine Frau allerdings bis jetzt keinen Solchen, sondern nur mit einer Dauer von einigen Monaten begrenzten IRP mit Stamp 4 (ohne EUFAM).
- Daraufhin wurde gesagt dass es damit beim Check-in oder der Einreise Probleme geben könnte, da eine Rückkehrer-Freizügigkeit nur zweifelsfrei von einem IRP mit Stamp 4EUFAM nachgewiesen werden könnte.
- Ich habe entgegnet dass dieser jedoch rein deklaratorisch ist und die nachhaltige Nutzung unserer Freizügigkeit durch viele Dinge wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag, irische Sozialversicherung usw. belegt werden kann.
- Sie stimmte zu, trotzdem konnte sie danach natürlich nichts garantieren. Es könnte ihrer Aussage nach ein vorab ausgestelltes einfaches Einreisevisum jegliche Zweifel von Airline, Bundespolizei und ABH aus dem Weg räumen, denn damit müssten diese nicht mehr eigenständig prüfen ob hier ein Rückkehrerfall vorliegt.

Ich frage mich jetzt ob wir uns jetzt den Stress machen sollen ihr ein Visum zu beschaffen das evtl. gar nicht nötig ist. Bei der Airline mache ich mir keine Gedanken, da Taiwaner ohnehin Schengen Visafrei sind. Bei der Einreise und ABH zu stehen und zurückgewiesen zu werden (wenn auch zu unrecht) stell ich mir weniger spaßig vor. Da hier BPL und ABHler aktiv sind dachte ich frage ich einmal:

Würde für euch ein Einfaches Einreisevisum hier Sinn machen oder können wir uns den Aufwand sparen?

Titel: Re: Visum nötig für Rückkehrfall?
Beitrag von T.P.2013 am 13.01.2021 um 11:05:28

Stephan_T schrieb am 11.01.2021 um 22:48:11:
Es könnte ihrer Aussage nach ein vorab ausgestelltes einfaches Einreisevisum jegliche Zweifel von Airline, Bundespolizei und ABH aus dem Weg räumen, denn damit müssten diese nicht mehr eigenständig prüfen ob hier ein Rückkehrerfall vorliegt.


Ich halte diese Aussage für völlig zutreffend.

Das einfache Einreisevisum ist der reguläre, der normale Fall, dessen Erteilung seitens der AV schnell und unkompliziert erfolgt / erfolgen sollte.

An der Grenze musst Du die BPOL entweder anlügen, indem ein nicht zutreffender Kurzaufenthalt und damit die Möglichkeit der visumfreien Einreise behauptet wird.
Oder es erfolgt eben dort die Visumerteilung in Form eines Ausnahmevisums nach zu erfolgender Prüfung.
Da halte ich, gerade im Falle des Sonderfalls "Rückkehrerfreizügigkeit", das reguläre Visumverfahren über die AV für stressfreier, was den Bereich der Einreise / BPOL angeht.

Um Deine konkrete Frage zu beantworten:


Zitat:
Würde für euch ein Einfaches Einreisevisum hier Sinn machen


Aus meiner Sicht: ja.

Gruß

Titel: Re: Visum nötig für Rückkehrfall?
Beitrag von Stephan_T am 14.01.2021 um 20:27:51
Vielen Dank, Termin bei der Botschaft für Visum ist gemacht.

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