i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1503830938

Beitrag begonnen von Valdi am 27.08.2017 um 12:48:58

Titel: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Valdi am 27.08.2017 um 12:48:58
Hallo zusammen, ich habe die folgende Fragen für den Aufenthaltstitel Verlängerung zum Studienzwecke

in der Regel, ist es möglich der Aufenthalt zum Studium mit Girokonto statt Sperrkonto zu verlängern, oder der Sachbearbeiter kann ausschließlich ein Nachweis über ein Sperrkonto für die Verlängerung fordern?

gilt einen Arbeitsvertrag als Werkstudent mit Vergütung von mehr als 720 Euro monatlich, mit Arbeitszeit weniger als der maximale gesetzlichen Arbeitszeit,  als Nachweis über finanzielle Sicherung? wenn ja, kann der Sachbearbeiter den Vertrag nicht akzeptieren und ausschließlich ein Nachweis über ein Sperrkonto für die Verlängerung fordern?




Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung ein Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Holzer am 27.08.2017 um 12:52:33

Valdi schrieb am 27.08.2017 um 12:48:58:
in der Regel, ist es möglich der Aufenthalt zum Studium mit Girokonto statt Sperrkonto zu verlängern, oder der Sachbearbeiter kann ausschließlich ein Nachweis über ein Sperrkonto für die Verlängerung fordern?


I.d.R. nur Sperrkonto, da man vom Girokonto auch alles abheben und für Spaß verballen kann!


Valdi schrieb am 27.08.2017 um 12:48:58:
gilt einen Arbeitsvertrag als Werkstudent mit Vergütung von mehr als 720 Euro monatlich, mit Arbeitszeit weniger als der maximale gesetzlichen Arbeitszeit,  als Nachweis über finanzielle Sicherung? wenn ja, kann der Sachbearbeiter den Vertrag nicht akzeptieren und ausschließlich ein Nachweis über ein Sperrkonto für die Verlängerung fordern?

Nein, Arbeit kann man verlieren..Sperrkonto hat feste monatliche Abzüge


Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung ein Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Valdi am 27.08.2017 um 15:19:50

Holzer schrieb am 27.08.2017 um 12:52:33:
I.d.R. nur Sperrkonto, da man vom Girokonto auch alles abheben und für Spaß verballen kann!

Nein, Arbeit kann man verlieren..Sperrkonto hat feste monatliche Abzüge



Also ich studiere in Dortmund, aber einer Freund von mir studiert in Kaiserslautern, er hat einen Arbeitsvertrag als Hiwi mit monatliche Vergütung von 300 Euro und ein "Girokonto" in dem steht nur ungefähr 3000 Euro, trotzdem hat er eine Verlängerung für ein Jahe bekommen!

Das finde ich sehr komisch, weil als ich die Verlängerung letzte mal bekommen habe, war mein Konto auch ein Girokonto und hat der gleiche Sachbearbeiter darüber nicht beklagt und kein Sperrkonto gefordert! deswegen wusste ich nicht das mein Konto eigentlich ein Girokonto ist und kein Sperrkonto ist! weil er es akzeptiert hat! Außerdem,  wenn er letze mal es akzeptiert hat, warum jetzt nicht! vor allem, wenn ich einen Termin für die Verlängerung des Aufenthaltstitels nur eine Woche vor der Ablauf datum bekommen habe! und die Bearbeitung des Antrags für die Sperrung eines Kontos circa eine Woche dauert! Er setzt mich so absichtlich unter Druck! Das finde ich sehr unmenschlich!

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Petersburger am 27.08.2017 um 15:25:55
Meinst Du, dass es sinnvoll ist, ein und dieselbe Fragestellung in vielen Themen zu erörtern?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1503503789/0#0

Bitte überprüfe Deine Wortwahl.
"Unmenschlich" ist etwas anderes. Das Wort "sehr" davor macht es noch schlimmer.

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Valdi am 27.08.2017 um 16:16:14

Petersburger schrieb am 27.08.2017 um 15:25:55:
Meinst Du, dass es sinnvoll ist, ein und dieselbe Fragestellung in vielen Themen zu erörtern?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1503503789/0#0

Bitte überprüfe Deine Wortwahl.
"Unmenschlich" ist etwas anderes. Das Wort "sehr" davor macht es noch schlimmer.



Wenn ich die Fragestellung nicht gut geklärt habe und deswegen die alte lieber löschen würde(wäre es möglich), dann vllt. ist sinnvoll!

Dann bitte vllt. kannst mir lehren was die richtige Wortwahl sein muss, um mein Situation zu beschreiben. Wenn jemand in Klausuren Phase stickt.  Nur eine Woche vor der Ablaufdatum des Aufenthaltstitel einen Termin per Email bekommt, nach er die AB informiert hat dass er keinen Brief für die Verlängerung bekommen hat. Der Sachbearbeiter weißt schon, dass das Konto ein Girokonto ist, hat er nie erwähnt, dass ein Sperrkonto notwendig ist!  und hat es sogar vor 6 Monaten akzeptiert! Dann fordert er in dem Termin einen Nachweis, den ihre Bearbeitung eine Woche dauert. Der Person sagt, ist aber schwierig und hat letzte mal geklappt! trotzdem sagt er, komm zurück vor ihre AE abläuft, tschüss!

Jemand die menschlichen Aspekte, sowie daraus resultierenden Stress, verschwendete Mühe, Zeit und Geld in der Entscheidung nicht berücksichtigt, wenn das kein unmenschliche Behandlung ist, dann vllt. können Sie mir sagen, was das ist!

Ich bedanke mich übrigens, dass Sie Zeit genommen haben mein erste Frage zu beantworten, ich bin aber nur verzweifelt!

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von erne am 27.08.2017 um 18:53:26

Valdi schrieb am 27.08.2017 um 16:16:14:
wenn das kein unmenschliche Behandlung ist, dann vllt. können Sie mir sagen, was das ist!

mit der gleichen Begründung z.B., dass dir vor einem halben Jahr eine Verlängerung gegeben wurde, *obwohl* du kein Sperrkonto und keine VE hattest?
Siehs mal so, ienmal Glück haben heisst nicht, dass man immer Glück haben muss. Es iwrd wohl was vorgefallten sein und die Behördenmitabreiter wurde wohl angwiesen, sich an die Vorgaben (und das ist Sperrkonto oder VE) zu halten.

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Aras am 27.08.2017 um 19:54:25

Valdi schrieb am 27.08.2017 um 16:16:14:
dann vllt. ist sinnvoll!

Nein ist es nicht. Man präzisiert dann seinen Thread und macht nicht unnötige Mehrarbeit für die freiwilligen Mitforisten.

Es wurde ja auf einen Teil deiner Frage bereits ausgiebigst geantwortet.

Zu deiner Frage, kann ich nur sagen, dass die Erwerbstätigkeit meines Erachtens schon eine LU-Sicherung darstellt.

Btw. welche Staatsangehörigkeit hast du? Türke?

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von aeolus am 28.08.2017 um 10:57:32
also das Thema ist -mindestens in München- ziemlich von den Sachbearbeitern abhängig. Ich habe genug Beispiele gesehen, wo z.B. der eine ein Sperrkonto nachweisen muss, während der andere lediglich die regelmäßigen Geldeinkommen (z.B. von Eltern) im Kontoumsatz nachweißt und problemlos seine AE verlängern konnte. Der einzige klare Unterschied ist -wie gesagt in München- ist, dass man beim ersten Mal zum Studienbeginn unbedingt ein Sperrkonto braucht. Bei der Verlängerung aber ist es wie ich versucht habe zu beschreiben, von Sachbearbeitern abhängig.

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Valdi am 31.08.2017 um 22:05:15

Aras schrieb am 27.08.2017 um 19:54:25:
Nein ist es nicht. Man präzisiert dann seinen Thread und macht nicht unnötige Mehrarbeit für die freiwilligen Mitforisten.

Es wurde ja auf einen Teil deiner Frage bereits ausgiebigst geantwortet.

Zu deiner Frage, kann ich nur sagen, dass die Erwerbstätigkeit meines Erachtens schon eine LU-Sicherung darstellt.

Btw. welche Staatsangehörigkeit hast du? Türke?



Macht die Staatsangehörigkeit einen Unterscheid in solche Fälle? Ich komme aus Palästina

Titel: Re: Mögliche Nachweise über finanzielle Sicherung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Beitrag von Valdi am 31.08.2017 um 22:35:55
Ich habe am Dienstag den Nachweis über ein Sperrkonto erhalten und war Heute wieder zu der Ausländerbehörde. Eine Sachbearbeiterin hat meine Aufenthaltserlaubnis bis zum 22.2 verlängert, und sagte dass ich nochmal in Sechs Monaten einen Nachweis über ein Sperrkonto einreichen muss.

Jetzt geht es um ein Praktikum ab März 2018 zu absolvieren. Ich habe die Sachbearbeiterin gefragt, ob ein Sperrkonto auch benötigt würde zur Durchführung ein bezahltes Praktikum mit einem Gehalt über 720 Euro. Sie meinte  "Ja muss man einreichen! genauso für Masterarbeit sowie Verlängerung zum Job Suche! muss man entweder Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto einreichen"

Stimmt das? Jetzt bin ich ganz verwirrt! Ich war in Deutschland in 2012 für ein Auslandssemester , dann hatte ich mich entschieden ein Praktikum zu absolvieren und hat die Verlängerung nur mit dem Vertrag geklappt (Ich war in Giessen)!

Kann jemand mir weiterhelfen?

PS es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum aber die meisten Studenten machen es trotzdem!

Danke im voraus!

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.