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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ikrar nama Afghanistan
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Beitrag begonnen von forme1 am 30.03.2017 um 10:46:51

Titel: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von forme1 am 30.03.2017 um 10:46:51
Hallo
Ich bin Deutsche staatsangehörige und möchte mit meinem verlobten aus Afghanistan heiraten. Ich lebe in Deutschland und er lebt in Afghanistan. Nach der Heirat möchte ich Antrag fzf stellen
Ich weiß nicht wie seine tazkira aussehen soll ob sie auf afghanisch hergestellt werden soll oder auf deutsch oder auf englisch ?
Außerdem weiß ich nicht wo in afghanistan ich ikrar nama machen soll ?
Lg

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Saxonicus am 30.03.2017 um 10:58:07

forme1 schrieb am 30.03.2017 um 10:46:51:
Ich weiß nicht wie seine tazkira aussehen soll ob sie auf afghanisch hergestellt werden soll oder auf deutsch oder auf englisch ?Außerdem weiß ich nicht wo in afghanistan ich ikrar nama machen soll ?

Das hat man Dir doch schon hier erklärt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1469556564/0#0

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von forme1 am 30.03.2017 um 11:30:35
Ich weiß nicht wie seine tazkira aussehen soll ob sie auf afghanisch hergestellt werden soll oder auf deutsch oder auf englisch?und wo soll man die tazkira übersetzen lassen ?

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Saxonicus am 30.03.2017 um 11:53:12
Das steht doch alles schon in Deinem vorherigen Thread:


trixie schrieb am 26.07.2016 um 21:01:58:
Die Eheurkunde muss nicht auf deutsch sein, aber sicherlich ins Deutsche übersetzt werden.


Übersetzt werden sollte sie bei einem vereidigten Übersetzer in Deutschland.

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von forme1 am 30.03.2017 um 11:55:12
Ich meine nicht die eheurkunde sondern seine geburtsurkunde.

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Saxonicus am 30.03.2017 um 11:59:54
Dafür gilt das gleiche, aber wahrscheinlich muss die Geburtsurkunde (aus dem urkundenunsicheren Land) vorher durch den Vertrauensanwalt der Botschaft überprüft werden.
Guckst Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619656/Daten/5942462/Merkblatt_Afghanistan.pdf

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Aras am 30.03.2017 um 12:40:34
Sry, aber es ist doch logisch, dass die Afghanen ihre Tazkiras und die Ikrarnama in ihren Amtssprachen anfertigen lassen. Also Dari oder Paschtu. Wieso sollten die amtliche Dokumente in Deutsch oder Englisch ausstellen?


Hat er denn nun eine Tazkira? Fast jeder männliche Afghane hat eine. Nur bei Frauen gibt es keine Pflicht zum Besitz.

Wo wollt ihr denn nun heiraten? Deutschland oder Afghanistan?

Oder seid ihr bereits verheiratet?

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von forme1 am 30.03.2017 um 13:58:28
Wir möchten in Afghanistan heiraten und er hat noch keine tazkira.

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Aras am 30.03.2017 um 14:14:42
Dann muss er sich entsprechend beim afghanischen Registeramt registrieren.


Zitat:
Sie wird ausschließlich in Afghanistan durch das Personenstandesregisteramt des Ministeriums des Innern ausgestellt.


Wo das Personenstandesregisteramt in Kabul ggf. Außenstellen in der Nähe seines Wohnortes hat oder welche Unterlagen er dazu braucht, muss er selbstständig herausfinden.

Ohne Registrierung/Tazkira gibt es auch keinen Reisepass etc..

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von forme1 am 02.04.2017 um 15:18:40
Hallo

Muss ich in Afghanistan  ein ikrar nama machen oder reicht es nur heiratsurkunde zu erstellen ?

Lg

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Saxonicus am 02.04.2017 um 15:53:05
Guckst Du hier:
http://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/PERS/DE/2014/rs_0214_2.html

Titel: Re: Ikrar nama Afghanistan
Beitrag von Aras am 02.04.2017 um 16:24:11
Ikrarname = Ehevertrag

Und dieser Ehevertrag entspricht vom Aussagewert einer Eheurkunde.


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