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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von Jaali am 23.02.2017 um 04:50:44

Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Jaali am 23.02.2017 um 04:50:44
Hallo ich hab da eine frage die mich zurzeit nicht schlafen lässt.

Ich bin vor 24 Jahren in Deutschland geboren meine mutter ist Deutsch mein Vater gebürtiger Libanese Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Mein Vater hat mich nun als sein Sohn im Libanon angemeldet bzw im Personenstand mit eingetragen dadurch erhalte ich ja die Libanesische Staatsbürgerschaft.
Nun meine frage werde ich dadurch jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft verlieren ?

bisher konnte ich nichts richtiges dazu finden im inet und vielleicht hat hier ja jemand sowas ähnliches  schon erlebt.


Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von okatomy am 23.02.2017 um 07:44:13
Du hast bereits von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten (Abstammungsprinzip) .

Es gibt hier keinen Grund zur Sorge.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von chr76 am 23.02.2017 um 09:31:58
Der Libanon vergibt seine Staatsangehörigkeit per Definition an alle Personen, die einen libanesischen Vater (nicht Mutter!) haben. Du bist daher per Definition seit Geburt Libanese, ob Du willst oder nicht.

Die libanesische Staatsangehörigkeit kann nicht aufgegeben/abgegeben/abgelegt werden; Du behältst sie zwangsweise.

Deutsch bist Du, da Deine Mutter Deutsche ist, ebenfalls seit Deiner Geburt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit verlierst Du nur wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit beantragst, UND auf diesen Antrag hin auch erhältst.

Da Du die libanesische Staatsangehörigkeit nicht beantragt hast, verlierst Du die Deutsche nicht.

Wenn Dein Vater Dich im Libanon einträgt, lässt er "nur" Deine ohnehin per Definition bereits bestehende Staatsangehörigkeit bestätigen. Das hat keine weiteren Auswirkungen; außer dass Du jetzt einen >>chicen Reisepass mit hübscher Zeder<< drauf haben kannst (der ist allerdings überteuert, und wirklich reisen kann man damit nur in wenige Länder. Würde ich mir evtl. sparen.).

Ich empfehle, wie so oft, den >>Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Pass<< zu durchdringen!

Falls Du gelegentlich in den Libanon reist solltest Du beachten, dass Du dort unter Umständen zur Wehrpflicht herangezogen werden kannst. Aktuell wird nach meinem Stand aus Familien wo es nur einen Sohn gibt niemand eingezogen, aber das kann sich natürlich schnell ändern. Da Du Libanese bist, kannst Du im Libanon keine konsularische Hilfe in Anspruch nehmen, daher musst Du Reisen in den Libanon besonders sorgfältig vorbereiten.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Jaali am 23.02.2017 um 17:38:20
hallo und vielen dank für eure antworten

also brauch ich mir keine sorgen über den Verlust machen
sollte ich trotzdem etwas beim Bürgeramt beantragen oder sowas?

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Obst88 am 23.02.2017 um 18:01:32

Jaali schrieb am 23.02.2017 um 17:38:20:
sollte ich trotzdem etwas beim Bürgeramt beantragen oder sowas?


Beantragen musst du dort nichts, aber deine zweite Staatsangehörigkeit sollte dort schon in vermerkt sein.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Jaali am 23.02.2017 um 18:49:35

Obst88 schrieb am 23.02.2017 um 18:01:32:
Beantragen musst du dort nichts, aber deine zweite Staatsangehörigkeit sollte dort schon in vermerkt sein.



ist leider nicht beim Bürgeramt steht nur Deutsch

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von reinhard am 24.02.2017 um 12:45:44
Dann sag bei Gelegenheit Bescheid.

Sie müssten es auch ahnen. Sie wissen ja, dass Du zwei Eltern mit zwei Staatsangehörigkeiten hast.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Obst88 am 24.02.2017 um 13:54:56

reinhard schrieb am 24.02.2017 um 12:45:44:
Sie müssten es auch ahnen. Sie wissen ja, dass Du zwei Eltern mit zwei Staatsangehörigkeiten hast.


Ahnen reicht aber nicht, es muss erfasst werden. Kann auch eine Strafe geben wenn man es nicht angibt.
Mir hatte man auch eine Strafe angedroht weil meine Eltern es damals nicht richtig gemeldet hatten, dann aber doch auf die Erhebung verzichtet.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von Saxonicus am 24.02.2017 um 14:25:40

reinhard schrieb am 24.02.2017 um 12:45:44:
Sie müssten es auch ahnen. Sie wissen ja, dass Du zwei Eltern mit zwei Staatsangehörigkeiten hast. 

Woher sollte sie das wissen ? Die führen doch keine Ahnentafeln ihrer Kunden.

Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von HeFi am 24.02.2017 um 19:08:49

Obst88 schrieb am 24.02.2017 um 13:54:56:
Kann auch eine Strafe geben wenn man es nicht angibt.

Zu dieser ^^^ angeblichen Strafbarkeit hätte ich doch -bitte- gern eine Rechtsgrundlage gesehen.

Die Eintragungen anderer Staatsangehörigkeiten im Geburtsregister sind lediglich rechtlich unverbindliche Hinweise gem. § 21 Abs. 3 Nr. 1 PStG http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148944.htm


Titel: Re: Doppelte Staatsbürgerschaft / verlust der deutschen staatsangehörigkeit
Beitrag von T.P.2013 am 24.02.2017 um 20:17:04

HeFi schrieb am 24.02.2017 um 19:08:49:
Zu dieser ^^^ angeblichen Strafbarkeit hätte ich doch -bitte- gern eine Rechtsgrundlage gesehen.

Die Eintragungen anderer Staatsangehörigkeiten im Geburtsregister sind lediglich rechtlich unverbindliche Hinweise gem. § 21 Abs. 3 Nr. 1 PStG http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148944.htm

Da wäre ich etwas vorsichtiger. Du sprichst vom Geburtsregister, also dem PStG.

Der TE jedoch sowie Obst88 sprechen vom "Bürgeramt", also vermutlich von der Einwohnermeldestelle und damit vom BMG.
Und da handelt jemand, der sich selbst bspw. anlässlich eines Umzugs auch nur fahrlässig nicht korrekt um-/anmeldet (Staatsangehörigkeiten -> s. §3 (1) Nr.10 BMG), möglicherweise ordnungswidrig gem. §54 (2) Nr. 1 BMG.

Zitat, Unterstreichungen durch mich:
Zitat:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.   entgegen § 17 Absatz 1, [...] sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, ...


Gern geschehen...

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