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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mindesteinkommen Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1474576767 Beitrag begonnen von Joco80 am 22.09.2016 um 22:39:27 |
Titel: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von Joco80 am 22.09.2016 um 22:39:27
Hallo,
rein interessehalber würde ich gerne wissen, wo ist es gesetzlich geregelt welches Mindesteinkommen jemand haben muss, um eingebürgert werden zu können. Aus einem anderen Diskussionsbeitrag ist mir bekannt das man wohl mindestens den Hartz IV Satz zzgl. weiterer Haushaltsüblicher Ausgaben besitzen muss. Der Hartz IV Satz ist Bundesweit auch der gleiche, aber wie verhält es sich z.B. hier mit der Miete. Muss jemand in München ein höhere Einkommen nachweisen als einer irgendwo im ländlichen Raum? Viele Grüße Joco |
Titel: Re: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von reinhard am 22.09.2016 um 22:50:46
Guck Dir mal im Gesetz § 8, Punkt 4 an:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#8 Die Verwaltungsvorschrift dazu: Zitat:
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Titel: Re: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von Aras am 22.09.2016 um 23:15:28
Der andere Thread war ja auch Schrott (eigentlich war er ja Kacke ;D)
reinhards Zitat bezieht sich auf § 8 und § 9 Einbürgerungen. Bei § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 muss der Lebensunterhalt durch den Einbürgerungsbewerber ohne Inanspruchnahme von SGB II oder SGB XII Leistungen gesichert sein. Das verstehen viele als Einladung auf ALG II zu verzichten und dadurch ohne Inanspruchnahme von SGB II Leistungen sich einbürgern lassen zu können. Das Problem ist aber, dass diese Regelung nicht dazu dient, dass der Staat für den Zeitraum des Einbürgerungsverfahrens die auszuzahlenden ALG II Leistungen spart. Sondern sie dient dazu einen Zuzug in die Sozialsysteme zu unterbinden. D.h. das prognostisch überprüft werden muss, ob der Lebensunterhalt gesichert sein wird. Die Regelung bezüglich der nicht-Inanspruchnahme von ALG II soll ja genau solche Personen erfassen, die rechnerisch einen relativ kleinen Anspruch auf Leistungen haben aber eben darauf verzichten um nicht vom Steuergeld abhängig zu sein bzw. nicht unter das "Verwaltungsregime" der Jobcenter zu fallen. Bei Sozialhilfe gemäß SGB XII ist der Bezug durch den Bewerber meistens nicht zu vertreten, weil ja in der Regel unverschuldete Erwerbsunfähigkeit vorliegt. |
Titel: Re: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von Aras am 26.09.2016 um 20:46:48 Joco80 schrieb am 22.09.2016 um 22:39:27:
Ich merke grad, dass deine Frage nicht vollumfänglich beantwortet wurde. Ja, das passiert regelmäßig. Jedoch wird afaik auf die realen Mietkosten geschaut. Außer man wohnt kostenfrei, dann muss man schauen ob man stattdessen die angemessene Mietkosten ansetzt um das nicht zu verzerren. Und die angemessenen Mietkosten variieren je nach Ort. http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html |
Titel: Re: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von Handcreme am 09.06.2017 um 21:49:54
Wie sieht es aus wenn der Ausländer zwar kein ausreichendes Einkommen hat aber dafür ein Vermögen besitzt und daher kein Anspruch auf ALG2 besitzt?
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Titel: Re: Mindesteinkommen Einbürgerung Beitrag von Ralf am 10.06.2017 um 21:14:10
Natürlich kann der Lebensunterhalt auch aus eigenem
Vermögen bestritten werden. |
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