i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1474019083

Beitrag begonnen von Conny Kramer am 16.09.2016 um 11:44:43

Titel: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 16.09.2016 um 11:44:43
Hallo liebe Mitglieder!

Wir wollen einen Freund aus einem "Drittland" einladen, den wir in einigen Urlauben gut kennengelernt haben. Beantragen wollen wir ein Schengenvisum zum Besuch. Ich habe mich auch schon durch das Internet gekämpft und weiß in etwa, worauf es ankommt.

Nur das Wort "Rückkehrbereitschaft" verstehe ich nicht wirklich. Gut, er muß beweisen, zur Rückkehr bereit zu sein, aber was fällt alles darunter?

Für einige Beispiele wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Aras am 16.09.2016 um 11:57:54
Rückkehrbereitschaft wird indirekt an der wirtschaftlichen, familiären und sozialen Verwurzelung gemessen.

Paar Beispiele um zu verdeutlichen:


Ein verheirateter Arzt mit 3 Kindern und guter Position ist verwurzelt und hat wenig Gründe um nicht zurückzukehren => hohe Rückkehrbereitschaft.

Eine bettelnde Waise ohne Berufsausbildung und Einkommen hat keine Gründe um zurückzukehren => geringe Rückkehrbereitschaft

Eine ausländische Prostituierte hat viele Gründe um im Ausland anschaffen zu gehen => geringe Rückkehrbereitschaft

Ein hoher Regierungsbeamter in einem nicht mit Krisen geplagtem Staat => hohe Rückkehrbereitschaft

Ein Student, der noch bei den Eltern lebt aber sein Studium erfolgreich führt und im letzten Semester ist, von dem kann man erwarten,dass er zurückkehrt um sein Studium zu beenden => hohe Rückkehrbereitschaft

Ein Student, der noch bei den Eltern lebt aber sein Studium nicht erfolgreich führt oder im ersten Semester ist, von dem kann man nicht erwarten,dass er zurückkehrt um sein Studium zu beenden => geringe Rückkehrbereitschaft

Ein Saisonarbeiter im Touristikbereich mit unregelmäßigem Einkommen aus einem Land mit hohem Migrationsdruck (z.B. Tunesien, Ägypten) => geringe Rückkehrbereitschaft


Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 16.09.2016 um 12:04:26
Land und Auto zählen auch dazu?

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Aras am 16.09.2016 um 12:09:56
Land und Auto kann man verkaufen. Letzteres kann man sogar verschicken.

Also Land an sich ist kein Motiv um zurückzukehren. Was auf dem Land passiert und ob es dem Visabewerber ein gutes Auskommen beschert sind ggf. wichtige Aspekte. Ein mittelständischer Grundbesitzer könnte so eine wirtschaftliche Verwurzelung zeigen. Jemand der 100 m² besitzt und darauf sein Haus hat, ist nicht klar. Zumal im Ausland viel mehr Wohneigentum gibt als in Deutschland.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von lottchen am 16.09.2016 um 12:43:48
Landbesitz ist besser als gar nichts. Am Wichtigsten ist eigentlich ein (möglichst langjähriger) Job mit möglichst ganz gutem Einkommen. Lohnbescheinigungen wenn möglich. Und / oder
ein Schreiben des AG´s, dass der AN für die Zeit des Besuchs freigestellt wird und nach der Rückkehr dort weiterarbeiten kann. Sowas macht sich gut. Je nach Lebenssitution (Job, Familie, Eigentum) muss jeder Antragsteller selber zusammentragen / vortragen, was seine Rückkehrbereitschaft unterstreichen könnte.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Saxonicus am 16.09.2016 um 12:45:47

Conny Kramer schrieb am 16.09.2016 um 11:44:43:
Beantragen wollen wir ein Schengenvisum zum Besuch. 

Das könnt ihr gar nicht, das muss der Betreffende schon selber machen.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 16.09.2016 um 13:17:40

Saxonicus schrieb am 16.09.2016 um 12:45:47:
Das könnt ihr gar nicht, das muss der Betreffende schon selber machen.


Klar, aber "wir" bereiten es nun ja auch vor.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 11:26:40

Aras schrieb am 16.09.2016 um 12:09:56:
Land und Auto kann man verkaufen. Letzteres kann man sogar verschicken.

Also Land an sich ist kein Motiv um zurückzukehren. Was auf dem Land passiert und ob es dem Visabewerber ein gutes Auskommen beschert sind ggf. wichtige Aspekte. Ein mittelständischer Grundbesitzer könnte so eine wirtschaftliche Verwurzelung zeigen. Jemand der 100 m² besitzt und darauf sein Haus hat, ist nicht klar. Zumal im Ausland viel mehr Wohneigentum gibt als in Deutschland.


Zunächst vielen Dank für die Ratschläge. Anders als bei unserem Gast sind die aber nicht so richtig in der Mitte, sondern an den Rändern. Ich vermute mal, daß auch das Alter eine nicht unwichtige Rolle spielt (heiratsfähiges), oder?

Unser (hoffentlich) künftiger Gast hat eine saisonabhängige Arbeit (bei Dir mit eher schlechter Prognose). Andererseits habe ich in Foren auch gelesen, daß Familienangehörige der jeweiligen Ausländer auch selbst als Arbeitslose Schengenvisa bekamen (Kinder bzw. Eltern der in DE lebenden Ausländer). Was haben die richtig gemacht, schließlich sind auch solche "Kinder" in der Lage zu heiraten oder, auch naheliegend, in der Nähe von Mutter oder Vater bleiben zu wollen? Überhaupt ist dort viel die Rede von Heirat.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Aras am 17.09.2016 um 11:36:10
Hallo Conny,

wo hast du denn gelesen, dass selbst Arbeitslosen Visa erteilt wurden?

Die Ehefrau eines Arztes wäre ja auch formal gesehen arbeitslos. Trotzdem leitet sich die wirtschaftliche Verwurzelung vom Ehemann ab.

Warum gehst du so weit in den theoretischen Fällen?

Was ist denn dein konkreter Fall? Welche Staatsangehörigkeit hat der Ausländer? Was für nen Job übt er aus?
Etc.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 12:39:46

Aras schrieb am 17.09.2016 um 11:36:10:
Hallo Conny,

wo hast du denn gelesen, dass selbst Arbeitslosen Visa erteilt wurden?

Die Ehefrau eines Arztes wäre ja auch formal gesehen arbeitslos. Trotzdem leitet sich die wirtschaftliche Verwurzelung vom Ehemann ab.

Warum gehst du so weit in den theoretischen Fällen?

Was ist denn dein konkreter Fall? Welche Staatsangehörigkeit hat der Ausländer? Was für nen Job übt er aus?
Etc.


Hallo Aras,

das sind keine theoretischen, sondern in Foren behandelte Fälle! Foren gibt es ja reichlich, und da wir uns gut vorbereiten wollten, waren wir fleißig: Phillipinen-Forum, Rußland-Forum, Afrika-Forum usw. Und der eine arbeitslose Sohn einer Ausländerin, war, wie es beschrieben wurde, nicht formal arbeitslos (Arztfrau) sondern konkret. Wir haben uns dazu extra Notizen angelegt, um das jederzeit wieder abrufen zu können.

Unser Gast soll aus Vietnam kommen. Wie oben beschrieben aus der Tourismus-Branche.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von okatomy am 17.09.2016 um 12:46:51
Und was hilft dir das nun auf deinen konkreten Einzelfall gesehen?

Kennst du die Visa-Akte dieser angeblich arbeitslosen, Nicht-Verwurzelten Internet-Foristen die angeblich ein Visum bekommen haben?

Mache doch bitte mehr angaben die seine Verwurzeltung darlegen könnten, wie Art des Jobs, Einkommen, Familie und Kinder im Heimatland usw.

Wie gesagt ein Job und ein Hausbesitz sind schon mal besser als nichts aber gegebenenfalls dennoch nicht ausreichend.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 13:15:52
Wir wollen uns einen Überblick verschaffen, was geht (also schon ging) und wo Illusionen beginnen. Interessantist ja, daß man in Foren meistens liest, arbeitslos gehe nun mal gar nicht.

Und woran man diese "Verwurzelung" erkennt, wollen wir, wie schon in der Überschrift steht, erst erkunden.

Ein Haus hat er (deswegen ja meine Frage danach), aber eben ohne großes Land und wirtschaftliche Nutzung. Was er verdient, müssen wir noch fragen wenn es aktuell ist.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von okatomy am 17.09.2016 um 13:25:44
OK wir können hier eben nur den Normalfall betrachten ohne Kenntnis der Akte.

und im Normalfall bekommt ein Drittstaatler , der arbeitslos ist und auch sonst keine nennenswerte Verwuzelung aufweist eben kein Visum.

Auch ein Drittstaatler der zwar einen Job hat aber das Einkommen gemessen am Landesdurchnitt unterdurchnittlich ist bekommt Normalerweise kein Visum.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 13:40:28

okatomy schrieb am 17.09.2016 um 13:25:44:
OK wir können hier eben nur den Normalfall betrachten ohne Kenntnis der Akte.

und im Normalfall bekommt ein Drittstaatler , der arbeitslos ist und auch sonst keine nennenswerte Verwuzelung aufweist eben kein Visum.

Auch ein Drittstaatler der zwar einen Job hat aber das Einkommen gemessen am Landesdurchnitt unterdurchnittlich ist bekommt Normalerweise kein Visum.


Aktenkenntnis hat ja selbst der Antragsteller nur, soweit sie seine eingereichten Unterlagen angeht.

Ob es bei dem Arbeitslosen jetzt an der in Deutschland lebenden Mutter lag (Familienangehörige) oder nicht - ich weiß es eben nicht. Allgemein scheint es aber doch zu gehen. Wobei unser Gast sozusagen Saisonarbeiter und keine Arbeitsloser ist.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Aras am 17.09.2016 um 13:43:51
Lies das Visumhandbuch:

www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Aber Arbeitslosigkeit ist kein grundsätzlicher Hinderungsgrund. Gibt ja genug Reiche die auch nur von ihren Zinsen leben und keiner ehrlichen Arbeit nachgehen.

Es kommt immer auch auf die Glaubwürdigkeit und wie der biographische Hintergrund des Einzelnen ist an.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 14:24:45

Aras schrieb am 17.09.2016 um 13:43:51:
Lies das Visumhandbuch:

www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Aber Arbeitslosigkeit ist kein grundsätzlicher Hinderungsgrund. Gibt ja genug Reiche die auch nur von ihren Zinsen leben und keiner ehrlichen Arbeit nachgehen.

Es kommt immer auch auf die Glaubwürdigkeit und wie der biographische Hintergrund des Einzelnen ist an.


Aha, danke!

Ich bin ehrlich gesagt auch nicht davon ausgegangen, daß dort Märchen erzählt werden. Hier kam jetzt die Bestätigung.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Aras am 17.09.2016 um 15:13:41

Conny Kramer schrieb am 17.09.2016 um 14:24:45:
Hier kam jetzt die Bestätigung.

Bestätigung für was?

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von Conny Kramer am 17.09.2016 um 15:31:20
Daß Arbeitslosigkeit kein "grundsätzlicher Hinderungsgrund" für ein Schengenvisum ist.

Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von erne am 18.09.2016 um 23:53:37

Conny Kramer schrieb am 17.09.2016 um 13:15:52:
daß man in Foren meistens liest, arbeitslos gehe nun mal gar nicht.


das geht schon, aber dann, wenn es eben auch eine andere Art der Verwurzelung gibt. Gibt es die, dann können auch Arbeitslose ein Visum erhalten, gibt es die nicht, gibt es kein Visum

Du darfst nicht pauschalisieren, was du mal in Foren liest .... abgesehen davon, muss der erlesene Fall auch gar nicht wahr sein.


Titel: Re: Was bedeutet "Rückkehrbereitschaft" genau?
Beitrag von HeFi am 19.09.2016 um 13:13:23

Conny Kramer schrieb am 17.09.2016 um 13:15:52:
Und woran man diese "Verwurzelung" erkennt, wollen wir, wie schon in der Überschrift steht, erst erkunden.

Die Kriterien für die Rückkehrbereitschaft hatte ich vor längerer Zeit mal hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
zusammengestellt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.