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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
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Beitrag begonnen von Auslossersein am 28.07.2016 um 02:22:04

Titel: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 28.07.2016 um 02:22:04
Ich bin hier in Deutschland geboren.

Niederlassungserlaubnis Antrag wurde 03.2015 gestellt.
Die Typen sagten mir ich müsse mindestens 1.Jahr arbeiten. Damals bekam Aufenthalts Verlängerung bis Ende 08.2016. Aber nur, weil ich beweisen konnte das ab 05.2015 Arbeit habe. Sonst wäre ich abgeschoben worden.

Vom 05.2015 - 01.2016 als Putzmann tätig. Dann ab 02.2016 für 6 Monate Probezeit als Bauarbeiter. Arbeitgeber ist der selbe, wo ich davor als Putzmann tätig war.

Nach der Probezeit wird ab 08.2016 als unbefristeten Arbeitsvertrag gelten.

Letzte Woche war ich in der Ausländerbehörde, um alles zu erledigen + wegen Aufenthaltserlaubnis (nur noch bis Ende 08.2016 gültig)

Die Typen wollten erst den Arbeitsvertrag sehen und Lohnbescheinigung. Dann meinten die, ja warten wir erstmal die Probezeit ab. Und gaben mir Termin für mitte August,wegen Verlängerung.

Die Niederlassungserlaubnis kann ich bestimmt vergessen.
Wenn die sagen Verlängerung dann kann es nur Aufenthaltserlaubnis sein.

Was kann ich machen?

Wenn es wirklich stimmt, bekomme ich
diese Angst wieder, weil einfach deprimierend ist nur 1 Jahr hier in Deutschland bleiben zu dürfen, wenn man nächstes Jahr keine Arbeit hat oder so. Dann wird man wahrscheinlich abgeschoben. Dieser Gedanke macht mich so deprimierend. Leider kann ich nicht in die Zukunft schauen, ob ich als Bauarbeiter überlebe. Kann ja sein das mal vom Dach falle usw..

Hinweis: Der Gedanke kam einfach so vor paar Tagen, wegen der schlechten Nachricht der Behörde.
Ich will damit nur sagen, es gibt keine Garantie falls durch Unfall leichten Handicap entstand. Dadurch vielleicht keinen Job mehr findet um den Lebensunterhalt zu sichern. Dann wäre man richtig am [**zensiert**] bye bye Deutschland.

So welche Gedanken haben meine deutschen Freunden nicht, habe mal gestern nachgefragt.

Falls man doch Arbeit hat zahlt man immer wieder für Aufenthaltserlaubnis Verlängerung. Das is normal. Aber stellt euch mal vor bis ich tod bin, jedes Jahr für die Verlängerung zu bezahlen. Wenn man alles ausrechnet kostet es erheblich mehr als Niederlassungserlaubnis (falls man den bekommt).


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 28.07.2016 um 07:46:48
Eigentlich sollten man solchen TYPEN wie dich überhaupt nicht weiterhelfen, denn wie die hier auftrittst und dich über die Mitarbeiter der ABH beschwerst, ist schon unter aller Kanone.
Die Voraussetzungen der NE kannst die nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html


Zitat:
Leider kann ich nicht in die Zukunft schauen, ob ich als Bauarbeiter überlebe. Kann ja sein das mal vom Dach falle usw..

... dann nützt dir eine NE auch nichts, denn die ist nicht vererbbar.  ;D  ;D


Zitat:
Aber stellt euch mal vor bis ich tod bin, jedes Jahr für die Verlängerung zu bezahlen. Wenn man alles ausrechnet kostet es erheblich mehr als Niederlassungserlaubnis (falls man den bekommt

Ja, das gibt es wirklich, dass jemand schon Jahrzehnte lang in Deutschland ist und immer eine Verlängerung der AE hat, weil die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.  >:(  >:(

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 28.07.2016 um 09:00:20
Nur weil er den Begriff "Typen" schreibt, ist es nicht unbedingt abwertend gemeint. Gibt ja genug Ausländer die deutlich schlechter sprechen.

Nach welchem Paragraphen ist dein Aufenthalt?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 28.07.2016 um 10:00:14

Aras schrieb am 28.07.2016 um 09:00:20:
Nur weil er den Begriff "Typen" schreibt, ist es nicht unbedingt abwertend gemeint. Gibt ja genug Ausländer die deutlich schlechter sprechen.

Nach welchem Paragraphen ist dein Aufenthalt?

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/34.html
Absatz 2

Als Anmerkung
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/78a.html
Absatz 1 Nr. 2

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 28.07.2016 um 10:05:51

trixie schrieb am 28.07.2016 um 07:46:48:
Eigentlich sollten man solchen TYPEN wie dich überhaupt nicht weiterhelfen, denn wie die hier auftrittst und dich über die Mitarbeiter der ABH beschwerst, ist schon unter aller Kanone.
Die Voraussetzungen der NE kannst die nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

... dann nützt dir eine NE auch nichts, denn die ist nicht vererbbar.  ;D  ;D

Ja, das gibt es wirklich, dass jemand schon Jahrzehnte lang in Deutschland ist und immer eine Verlängerung der AE hat, weil die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.  >:(  >:(

Ich hab mir Papiere von ADH durchgelesen, dort stand nichts 60 Monate Pflichtbeiträge. Sonst alle Bedingungen erfüllt.

Mir wurde damals gesagt, dass man erst nach 1 Jahr Arbeit Niederlassungserlaubnis geben kann.

Der Mitarbeiter sagte mir damals.

Die neuen Typen sagen jetzt: Warten wir mal auf die Probezeit ab, dann bekam ich für Mitte August Termin, wegen Verlängerung.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von lottchen am 28.07.2016 um 10:35:45
Das Wort "Typen" solltest Du mal ganz schnell aus Deinem Wortschatz streichen wenn Du hier noch hilfreiche Antworten bekommen willst. Das ist einfach nur verletzend und herabwürdigend.
"Mitarbeiter ABH", "Bearbeiter", "Sachbearbeiter" o.ä. wäre der richtige Begriff.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Bayraqiano am 28.07.2016 um 11:16:34

Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 10:00:14:
§ 34 AufenthG
Absatz 2


Also bist du als Minderjähriger per Familiennachzug nach Deutschland gekommen? Falls ja und du keine strafrechtlichen Verurteilungen hast, dann gilt für dich § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; 60 Monatsbeiträge müssen nicht nachgewiesen werden.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 28.07.2016 um 11:33:41

schrieb am 28.07.2016 um 11:16:34:
Also bist du als Minderjähriger per Familiennachzug nach Deutschland gekommen? Falls ja und du keine strafrechtlichen Verurteilungen hast, dann gilt für dich § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; 60 Monatsbeiträge müssen nicht nachgewiesen werden.

Leider nein, bin hier in Deutschland geboren.

Gilt es trotzdem? Natürlich ist alles hier korrekt: keine Verurteilungen wegen Drogen,Waffen oder so

Außer 1 Anzeige wegen Körperverletzung, aber konnte mit der Familie außergerichtlich einigen. Deshalb keine Verurteilung bis jetzt. Die Anzeige müsste bestimmt noch vermerkt sein, wenn man die Bullen danach fragt. Ist aber schon sehr lange her.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Bayraqiano am 28.07.2016 um 11:37:23

Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 11:33:41:
Gilt es trotzdem?

Ja, natürlich.


Auslossersein schrieb am 28.07.2016 um 11:33:41:
Die Anzeige müsste bestimmt noch vermerkt sein

Das ist nicht relevant sofern nicht aktuell ein Ermittungsverfahren noch läuft. Der Anspruch auf NE besteht nur bei Verurteilungen in den letzten drei Jahren  wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist, nicht. Ist das nicht der Fall, solltest du eine NE beantragen und das Ergebnis abwarten.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 28.07.2016 um 11:52:30

schrieb am 28.07.2016 um 11:37:23:
Ja, natürlich.

Das ist nicht relevant sofern nicht aktuell ein Ermittungsverfahren noch läuft. Der Anspruch auf NE besteht nur bei Verurteilungen in den letzten drei Jahren  wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs oder einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder wenn die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist, nicht. Ist das nicht der Fall, solltest du eine NE beantragen und das Ergebnis abwarten.

Wow du bist ja cool.

Danke für die Antworten.
Hast meine deprimierenden Gedanken fast ausgelöscht.

Musste damals für den Vorfall die Artzbehandlung bezahlen. Obwohl der Typ krankenversichert war. Aber besser als verurteilt zu werden + Geldstrafe.

Jetzt geht hier weiter
NE seit 03.2015 beantragt.
Wieso sagten die Typen ABH das? Wir schauen erstmal ab, was nach der Probezeit passiert. Und meinten dann, es geht um die Verlängerung. Das kann eigentlich nur um Aufenthaltserlaubnis gehen.

Was soll ich machen? Falls nochmal dieses Papier erhalte, wo ich unterschreiben kann, wegen der Aufenthaltserlaubnis Verlängerung.

Soll ich etwa die belehren mit deinen gennanten Punkten, weil was die tun ist nicht korrekt!! Gegebenenfalls drohen mir Anwalt zu holen und die Behörde anzeigen, wegen absichtliche Täuschung?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Bayraqiano am 28.07.2016 um 12:14:35
Wir wollen jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

1) Für die NE muss erstmal ersichtlich sein, dass du auch deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Soweit, war das noch damals unklar. Jetzt wo die Probezeit abgelaufen ist und du einen unbefristeten Vertrag hast, sieht die Sache gut aus.

2) Wenn ausdrücklich eine NE beantragt wurde, dann muss im Fall einer Ablehnung auch ein entsprechender Bescheid mit Begründung ergehen. Falls nicht, dass bestehst du auf einen und überlegst dir das weitere Vorgehen. Das man hier von "Verlängerung" gesprochen hat, muss nichts heißen. Du spricht ja schließlich von "Typen" (Sachbearbeiter) und "Bullen" (Polizisten). Also Termin abwarten und schauen was rauskommt. Dann kannst du dich gerne wieder hier melden.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Daddy am 28.07.2016 um 13:52:59
Ich habe mir das hier nun lange genug angeschaut...

@Auslossersein... Solltest du deine Wortwahl in Bezug auf Sachbearbeiter der ABH (Typen) und Polizisten (Bullen) nicht asap ändern, dann ist hier relativ schnell  Schicht im Schacht und der Thread geschlossen.

Ich hoffe, ich habe mich unmissverständlich ausgedrückt und wünsche hierzu keinen Kommentar!

Daddy

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Tippi am 28.07.2016 um 14:04:30

trixie schrieb am 28.07.2016 um 07:46:48:
Sorry, aber du mit den deutschen Gesetzen nicht klar kommst, steht es dir frei in ein anderes Land zu gehen, dessen Gesetze besser zu dir passen. Keiner zwingt dich hier zu bleiben.ÄrgerlichÄrgerlich



Sorry, aber wenn du mit unserer NUB nicht klar kommst, steht
es dir frei, in einem anderem Forum, dass besser zu dir passt,
zu schreiben.  >:( >:(


Zitat:
Auszug aus der NUB
Es sind keine Diskussionen erwünscht, ob das Recht, so wie es ist, gut oder schlecht ist. Grundsatzdiskussionen über Verfassungsmäßigkeit des AufenthG etc. sind daher fehl am Platz; gleiches gilt für moralische Wertungen,  Hinterfragungen, Beistandsbekundungen.

Unter Hinweis darauf, dass die Betreiber des Boards quasi Hausrecht ausüben, behalten sie sich vor, jederzeit Maßnahmen zu treffen, um den Boardfrieden zu erhalten; hierzu gehört das zeitweise Sperren von Schreibrechten ebenso wie das Löschen eines Accounts. Wann der Boardfrieden gestört ist, stellen die Board-Betreiber nach eigenem Ermessen fest

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 17:31:15

schrieb am 28.07.2016 um 12:14:35:
Wir wollen jetzt nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

1) Für die NE muss erstmal ersichtlich sein, dass du auch deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Soweit, war das noch damals unklar. Jetzt wo die Probezeit abgelaufen ist und du einen unbefristeten Vertrag hast, sieht die Sache gut aus.

2) Wenn ausdrücklich eine NE beantragt wurde, dann muss im Fall einer Ablehnung auch ein entsprechender Bescheid mit Begründung ergehen. Falls nicht, dass bestehst du auf einen und überlegst dir das weitere Vorgehen. Das man hier von "Verlängerung" gesprochen hat, muss nichts heißen. Du spricht ja schließlich von "Typen" (Sachbearbeiter) und "Bullen" (Polizisten). Also Termin abwarten und schauen was rauskommt. Dann kannst du dich gerne wieder hier melden.

Hi du habe gestern von ABH Brief bekommen. Dort steht Mitwirkungspflicht § 82 AufenthG

Soll zum Termin:
Aktuelles Foto und 60€
Bestätigung ob nach der Probezeit dort weiterbeschäftigt werde

Alles kein Problem.

Aber niemals kostet Niederlassungserlaubnis 60€.
Deswegen sind die Befürchtungen berechtigt. Das kann nur Aufenthaltserlaubnis Verlängerung sein, wie vor 1 Jahr.

Was soll ich machen, wenn ich zum Termin erscheine? Diskutieren mit deinen genannten Punkten?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 17:38:51
Eine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kostet 65 € (siehe § 45 AufenthV). Aber vielleicht wollen die das Neuaustellen??? Das kostet nämlich 60 € (siehe § 45c AufenthV).

Gibts ein Formular zum beantragen der Niederlassungserlaubnis in eurem Stadt/Landkreis/Bundesland?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 17:56:08

Aras schrieb am 02.08.2016 um 17:38:51:
Eine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kostet 65 € (siehe § 45 AufenthV). Aber vielleicht wollen die das Neuaustellen??? Das kostet nämlich 60 € (siehe § 45c AufenthV).

Gibts ein Formular zum beantragen der Niederlassungserlaubnis in eurem Stadt/Landkreis/Bundesland?

Habe eben dort angerufen, hier auf Brief sieht es nach 60€ aus. Sind aber 67€.

Niederlassungserlaubnis wurde schon 03.2015 beantragt.

Die Typen hassen mich wohl und ignorieren es einfach.

Wenn nach AufenthV § 45 schaue, steht dort Aufenthalt bis zu 3 Monaten.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 18:09:09
Ja aber wird wohl so sein, dass man deinen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis abgelehnt hatte und darum die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Du müsstest den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erneut stellen und bei erneuter Ablehnung Rechtsmittel einlegen.

Was war denn die Begründung der damaligen Ablehnung?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 18:14:03

Aras schrieb am 02.08.2016 um 18:09:09:
Ja aber wird wohl so sein, dass man deinen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis abgelehnt hatte und darum die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Du müsstest den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erneut stellen und bei erneuter Ablehnung Rechtsmittel einlegen.

Was war denn die Begründung der damaligen Ablehnung?

Habe nie Nachricht erhalten wegen Niederlassungserlaubnis Ablehnung. Damals wurde mir gesagt man müsse mindestens 1 Jahr arbeiten, damit man den bekommt.
Also hatte der Typ es damals schon abgelehnt. Was sind das den für Typen verarschen mich hier richtig. Scheiß Psychotricks.

Ich dachte es läuft noch, bis ich die Bedingungen erfüllt hab..

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 18:16:04
Keine Ahnung. Da müsste man in deine Akte schauen um zu erfahren was da los ist.

In welcher Gegend wohnst du eigentlich?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 18:30:47

Aras schrieb am 02.08.2016 um 18:16:04:
Keine Ahnung. Da müsste man in deine Akte schauen um zu erfahren was da los ist.

In welcher Gegend wohnst du eigentlich?

Ist das wichtig? Bist du etwa Leiter einer der ABH? Kannst du etwa prüfen, ja?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von reinhard am 02.08.2016 um 18:32:20

Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 18:14:03:
Habe nie Nachricht erhalten wegen Niederlassungserlaubnis Ablehnung.


Hattest Du denn den Antrag schriftlich gestellt?


Zitat:
Damals wurde mir gesagt man müsse mindestens 1 Jahr arbeiten, damit man den bekommt.


Das spielt keine Rolle. Der schriftliche Antrag und die schriftliche Ablehnung zählen.



Zitat:
Also hatte der Typ es damals schon abgelehnt. Was sind das den für Typen verarschen mich hier richtig. Scheiß Psychotricks.


Das kann überhaupt nicht sein. Nur der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde könnte einen Antrag ablehnen. Irgendwelche Typen können das überhaupt nicht.



Zitat:
Ich dachte es läuft noch, bis ich die Bedingungen erfüllt hab..


Das entscheidest Du ja. Es hängt immer davon ab, wie Du Deinen Antrag genau formuliert hast.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 18:56:50

reinhard schrieb am 02.08.2016 um 18:32:20:
Hattest Du denn den Antrag schriftlich gestellt?


Ja, musste damals so Papier nehmen und es ausfüllen. Bin mir nicht mehr sicher. Aber das Papier hatte Farbe. Welches? Keine Ahnung


Zitat:
Das spielt keine Rolle. Der schriftliche Antrag und die schriftliche Ablehnung zählen.

Fand eben diesen alten Brief:
"Abschließende Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist derzeit nicht möglich. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis setzt einen gesicherten Lebensunterhalt voraus. Weiterhin ist eine Prognose darüber anzustellen, ob Ihr Lebensunterhalt auch in der Zukunft gesichert sein wird."

Wirkt für mich nicht nach richtige Ablehnung aus. Falsch gedacht?



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von reinhard am 02.08.2016 um 19:41:05
Am besten ist es, wenn Du Anträge so ausfüllst, dass Du erst eine Kopie machst, erst dann den Antrag abgibst.

Dann solltest Du Anträge nach Datum geordnet abheften.

Wenn Du Post bekommst, solltest Du sie bearbeiten und ebenfalls ordentlich abheften.

Wenn Du einen Antrag gestellt hast (was Du wohl nicht mehr sicher sagen kannst), und im Bescheid steht, dass noch nicht darüber entschieden werden kann, wäre es am besten, wenn Du versuchst, jetzt alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung zu schaffen.
1) Du musst einen gesicherten Lebensunterhalt haben, also Arbeit und ausreichendes Einkommen.
2) Du musst dafür sorgen, dass die Prognose über Deine Zukunft positiv ausfällt. Also einen unbefristeten Vertrag oder eine Bestätigung, dass Du die Arbeit behältst. Oder eine entsprechend lange Tätigkeit.

Aber je mehr Ordnung Du in den eigenen Unterlagen hast, desto besser kannst Du mit den Behörden verhandeln. Die haben nämlich Ordnung in der Akte. Dagegen kommst Du sonst nicht an.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 02.08.2016 um 19:53:00

reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
Am besten ist es, wenn Du Anträge so ausfüllst, dass Du erst eine Kopie machst, erst dann den Antrag abgibst.

Theoretisch magst du Recht haben.
Die Praxis sieht doch so aus, dass man in der Gegenwart des SB besagtes Formular ausfüllt, das Formular aber nicht einfach mitnimmt und zum Kopieren geht, es aber auch unterläßt, nach einer Kopie zu fragen.


reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
Wenn Du einen Antrag gestellt hast (was Du wohl nicht mehr sicher sagen kannst

Der TS hat doch geschrieben, dass er von der ABH einen Brief erhalten hat, also muss er auch einen Antrag gestellt haben.


reinhard schrieb am 02.08.2016 um 19:41:05:
und im Bescheid steht, dass noch nicht darüber entschieden werden kann, wäre es am besten, wenn Du versuchst, jetzt alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung zu schaffen

Ist es nicht ungewöhnlich, dass die ABH nach über einem Jahr der Antragstellung immer noch nicht über den Antrag entschieden hat, sprich ihn abgelehnt hat?

Da der TS so manches aus der Vergangenheit nicht mehr genau weiß, ist ja nicht auszuschließen, dass der Antrag bereits abgelehnt wurde, dem TS aber dieser Ablehnungsbescheid nicht mehr gegenwärtig ist.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 19:58:12
Zuallerst: nein ich arbeite nicht bei einer ABH.

Ich sehe folgenden Verlauf

03/15 Antragsstellung
08/15 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
08/16 Verlängerung der AE geplant

Wurde die Aufenthaltserlaubnis von August 2015 beantragt?


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 20:04:18

Aras schrieb am 02.08.2016 um 19:58:12:
Zuallerst: nein ich arbeite nicht bei einer ABH.

Ich sehe folgenden Verlauf

03/15 Antragsstellung
08/15 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
08/16 Verlängerung der AE geplant

Wurde die Aufenthaltserlaubnis von August 2015 beantragt?

03/2015 Aufenthaltserlaubnis u. Niederlassungserlaubnis (sorry wusste erst durch den Brief der eben gefunden wurde, habe gedacht Niederlassungserlaubnis wurde damals beantragt)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 20:05:52
Ja. Wie gesagt.... scheint mir als wurde die NE abgelehnt und stattdessen die AE erteilt.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 20:09:23

Aras schrieb am 02.08.2016 um 20:05:52:
Ja. Wie gesagt.... scheint mir als wurde die NE abgelehnt und stattdessen die AE erteilt.

Das heißt ich muss es nochmal beantragen NE? Oder braucht man nicht? Die Typen müssten die Formulare von damals in der Akte gelegt haben und können es prüfen, wie jetzt so läuft. Also könnte ich zum Termin das sagen, oder?

Das heißt nicht 67€ zahlen, wegen AE Verlängerung.

Was anderes hatte damals 2 Fotos mit abgegeben jetzt verlangen die neues Foto. Merken die wenn alte von damals abgebe? Hatte damals 12 Stück bestellt für alle Fälle

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 02.08.2016 um 20:13:53
Woher sollen wir das wissen? Mach ne Akteneinsicht und schau was da sonst drin steht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 20:18:39

Aras schrieb am 02.08.2016 um 20:13:53:
Woher sollen wir das wissen? Mach ne Akteneinsicht und schau was da sonst drin steht.

Dachte das vielleicht jemand hier diese Erfahrung hat.

Werde noch vor dem Termin dort auftauchen und komplette Aufklärung verlangen ohne wenn und aber. Habe so Gefühl die wollen mich abschieben, weil Ende August 2016 ist der AE abgelaufen.

Falls noch Tipps hast bitte hier posten :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 02.08.2016 um 20:30:53

Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 20:18:39:
Dachte das vielleicht jemand hier diese Erfahrung hat. 

Wie soll jemand in DEINER Akte Erfahrung haben, zumal die auch unklare und verwirrende Antworten und Sachstandsmitteilungen von dir gibst?

Lass dir deine Akte zeigen und versuche den Ablauf deiner Anträge nachzuvollziehen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 02.08.2016 um 20:44:26

trixie schrieb am 02.08.2016 um 20:30:53:
Wie soll jemand in DEINER Akte Erfahrung haben, zumal die auch unklare und verwirrende Antworten und Sachstandsmitteilungen von dir gibst?

Lass dir deine Akte zeigen und versuche den Ablauf deiner Anträge nachzuvollziehen.

Erhoffte auf ähnliche Erfahrungen.

Jaja werd ich machen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Tippi am 02.08.2016 um 20:58:40
@ Auslossersein


Letzte Ermahnung ... vermeide das so abschätzend wirkende
Wort "Typen" ....... du begehrst hier Hilfe und bekommst sie,
zeige also Respekt, hier sind viele ABH-Mitarbeiter die gerne
und vor Allem Gratis weiterhelfen. Das ist nicht zuviel ver-
langt.

Beim nächsten Mal bekommst du Urlaub vom Board.

Kommentar hierzu unerwünscht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 02.08.2016 um 22:18:54

Auslossersein schrieb am 02.08.2016 um 20:18:39:
Habe so Gefühl die wollen mich abschieben, weil Ende August 2016 ist der AE abgelaufen.

Ich denke, dass du ein falsches Gefühl hast. Dich will man sicherlich deshalb nicht abschieben, sondern es wird nur deine AE verlängert, wenn dein LU nicht nachhaltig gesichert ist. Du bekommst eben nur keine NE. Somit ist deine NE auch nicht in Gefahr, weil du bisher noch nie eine gehabt hast.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 03.08.2016 um 12:36:08
@ reinhard

Hab dein Rat gefolgt (aufräumen, Ordnung halten) und fand Teil 2 vom Brief.

Dort steht:
Ich werde Ihren Antrag auf NE bis zum 08.2016 aussetzen. Dann eine erneute Prüfung Ihrer Einkommenssituation vornehmen.

Also, was jetzt? Die verarschen mich doch immer wieder. Jetzt tun die so es geht um AE. Ich hasse die ABH.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von reinhard am 03.08.2016 um 16:07:17
@auslossersein

Ich verstehe Dich überhaupt nicht. Da ist die ABH so nett, die Entscheidung auszusetzen, bis Du bessere Chancen hast auf eine positive Entscheidung – sie helfen Dir anscheinend wo sie können – und Du verlierst erst den Brief, dann schimpfst Du über sie?

Denk dran, Dich beim nächsten Besuch der ABH ausdrücklich zu bedanken und klär in Ruhe, wie sie über Deine Einkommenssituation heute denken. Wenn es nicht reicht, frag sie freundlich, was Du machen kannst, damit es im Dezember oder im Februar positiv entschieden wird.

Es läuft doch alles sehr gut, Du hast nur zu wenig Erfahrung im Lesen und Verstehen von Behördenbriefen. Aber die ABH scheint auf Deiner Seite zu sein.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 11.08.2016 um 23:35:15
Hi @ reinhard

kann man sofort Akteneinsicht machen? Aus der Erinnerung weißt ich, das meine Akte total unsortiert ist, wie die damals versuchten Papiere von mir zu finden. Kann man auch, was wegnehmen? Denke ja sind doch meine Papiere, sind von mir gedruckt worden.

Also würde morgen zur ABH laufen und sagen, "hi du kannst mir meine Akte geben, will bisschen aufräumen". Geht das?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 12.08.2016 um 00:12:19
Du kannst Akteneinsicht beantragen und mit dem SB einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von HeFi am 12.08.2016 um 00:16:55

Auslossersein schrieb am 11.08.2016 um 23:35:15:
Kann man auch, was wegnehmen? Denke ja sind doch meine Papiere, sind von mir gedruckt worden.Also würde morgen zur ABH laufen und sagen, "hi du kannst mir meine Akte geben, will bisschen aufräumen". Geht das? 

Geht's noch?
Die Akte gehört der ABH und nicht Dir.

Falls die ABH es überhaupt zulässt, dann darfst DU evtl. Einsicht nehmen, mehr aber nicht.
Mach' Dir Deine eigene Akte, leg' dort alle Deine Anträge + Schreiben in Kopie und alle ABH-Bescheide sorgfältig ab.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 12.08.2016 um 00:28:36
LOL. Die Vorstellung: "Jo bin da. Nehme jetzt paar Seiten raus. Gehören ja eh mir, steht ja mein Name drauf".  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Also man kann Einsicht nehmen und gegen Gebühr kann man auch Kopien aus der Akte bekommen.

Rausnehmen bzw. Vernichten darf man Teile aus der Akte nur, wenn diese unrechtmäßig reingelangt sind. Ich gehe aber nicht davon aus, dass da was unrechtmäßig reingekommen ist. Aber ob was rausgenommen wurde oder nicht, das entscheidet der Sachbearbeiter bzw. der Datenschutzbeaftragte und nicht der Betroffene. Versuchst du es einfach so zu vernichten, dann resultiert das sofort vollstreckbarem Hand abhacken... naja irgendeine Straftat wird es sein. Urkundenunterdrückung oder sowas. :P

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 12.08.2016 um 08:20:56

Aras schrieb am 12.08.2016 um 00:28:36:
Aber ob was rausgenommen wurde oder nicht, das entscheidet der Sachbearbeiter bzw. der Datenschutzbeaftragte und nicht der Betroffene.

Da die Akte normalerweise durchnummeriert ist, kann ein SB auch nicht so ohne weiteres Seiten entfernen, nur weil der der Meinung ist, dass diese nicht mehr benötigt werden. Das soll verhindern, dass etwaige Falschentscheidungen durch Entfernen von Aktenteilen diese nicht mehr nachvollziehbar machen. Ein SB macht sich genauso strafbar, wenn er ohne richterlichen Beschluss Aktenteile vernichtet. Auch ein Datenschutzbeauftragter hat keine Handhabe, dass Aktenteile vernichtet werden sollen. Dieser kann eine "Empfehlung" anhand der Gesetzes- und Rechtslage aussprechen. Wenn die Behörde dieser nicht nachkommt, wäre auch hier wieder der Rechtsweg zu bestreiten.
Das Thema Datenschutzbeauftragter wird meistens erst dann aktuell, wenn sich der Bürger an diesen wendet.


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Aras am 12.08.2016 um 09:55:14
Willst du jetzt ne Diskussion bezüglich ordnungsgemäßer Aktenführung beginnen? Wenn eine komplette Akte auf Anordung einer Behörde/des zuständigen Sachbearbeiters vernichtet werden kann, warum braucht man dann ne richterliche Anordnung um unwesentliche Teile der Akte vernichten zu dürfen? Was passiert wenn Blätter einer anderen Akte in die Akte eingebettet und entsprechend nummeriert werden? Braucht es dann einen richterlichen Beschluss?

Egal, das führt alles zu weit.

Also wie ich schon schrieb: Aktenteile werden in der Regel nicht vernichtet bzw. entnommen. Und wenn entscheidet der Sachbearbeiter im Auftrag der Behörde, denn diese wird bei schlechter Aktenführung mit Beweislastumkehr bestraft.

@trixie
Wenn du das weiter diskutieren willst, dann eröffne bitte einen separaten Thread.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von fons am 12.08.2016 um 22:19:45
@ TS

noch Fragen zum eigentlichen Thema offen? Sonst ist hier bald zu!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 14:19:05
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 13.08.2016 um 21:28:25

schrieb am 12.08.2016 um 22:19:45:
@ TS

noch Fragen zum eigentlichen Thema offen? Sonst ist hier bald zu!

Klar aber bestimmt erst in paar Wochen, Termin zur ABH dauert noch.

Ich werde versuchen NE zu bekommen, alles andere will ich nicht mehr. Kann ja nachweisen, schon mehr als 1.Jahr gearbeitet zu haben. Nur, weil ich mal die Tätigkeit gewechselt habe, können die mich nicht so behandeln.

Ich denke die wollen mich hinhalten. Jedesmal das Wort Verlängerung + 67€ noch was in die Ohren zu bekommen ist einfach schrecklich. Das kann nur AE heißen. Wenn nur AE sein sollte für kurze Zeit. Ich hoffe das vom Dach falle bei der Arbeit und mal sehen, was passiert.....

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von fons am 13.08.2016 um 22:21:48

Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 14:19:05:
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?


er wurde nicht gelöscht, sondern auf den Schrottplatz verschoben  8-)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 05:50:47

schrieb am 13.08.2016 um 22:21:48:
er wurde nicht gelöscht, sondern auf den Schrottplatz verschoben  8-)


Weshalb gehört mein Beitrag auf den "Schrottplatz"? Ist das hier üblich das man Beiträge kommentarlos löscht? Wenn überhaupt würde ich erwarten das ein Beitrag teilweise zensiert wird mit einem entsprechenden Kommentar durch wenn dies erfolgt ist und weshalb.

Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.


Zitat:
Art. 5 Abs. 1 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von reinhard am 14.08.2016 um 11:52:45

Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:50:47:
Weshalb gehört mein Beitrag auf den "Schrottplatz"?


Weil die Mülltrennung vorgeschrieben ist. Schrott muss nun mal auf den Schrottplatz.


Zitat:
Ist das hier üblich das man Beiträge kommentarlos löscht?


Nein.


Zitat:
Wenn überhaupt würde ich erwarten das ein Beitrag teilweise zensiert wird mit einem entsprechenden Kommentar durch wenn dies erfolgt ist und weshalb.


Sieht man auf einen Blick. Sieht wie Schrott aus, riecht wie Schrott, fühlt sich an wie Schrott.




Zitat:
Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.


Wird ja auch. In Deinem Forum darfst Du Schrott veröffentlichen, hier im Forum nur sachliche Beiträge (siehe NUB), Schrott nur auf dem Schrottplatz.



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 14.08.2016 um 12:03:52
@reinhard

Was hat er geschrieben? Kann einer es mir per PM senden? Ist das, was wichtiges? Tipps vielleicht??

Bitte um Hilfe!

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 14.08.2016 um 12:20:09

Auslossersein schrieb am 14.08.2016 um 12:03:52:
Was hat er geschrieben?

... das kannst du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984/1529#1529
Die Wichtigkeit magst du nun selber beurteilen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von T.P.2013 am 14.08.2016 um 15:46:23

Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:50:47:
Insbesondere in einem Forum in dem viele Mitarbeiter von einer Behörde unterwegs sind, würde ich erwarten das die Rechtsstaatlichkeit und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird.


Zitat:
Art. 5 Abs. 1 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.
 


Oha, kleiner Ausflug in die "Gesellschaftskunde".

Eine hohe Erwartungshaltung, gepaart mit ausgeprägter Fähigkeit zur selektiven Wahrnehmung, führt oft zu Verirrungen.
Nicht wahrgenommen (oder nicht gewusst) hast Du offensichtlich, dass die Grundrechte unseres GG, außer Art. 1, nicht absolut gelten.
Nicht wahrgenommen (oder nicht gewusst) hast Du offensichtlich ebenfalls, dass die Grundrechte eine Schutzfunktion des Bürgers ggü. der öffentlichen Gewalt (Staat) erfüllen und eben diese öffentliche Gewalt verpflichten.

Der Betreiber des Forums, im Verhältnis zu Dir privat/privat, ist somit nicht vorgesehener Adressat.
Dein Vorwurf ist damit ...unzutreffend.

Bogen zum AufenthG: Dies lernen Einwanderer im Rahmen ihres 60-Stunden-Orientierungskurses.

Für Dich hier 1x Basics ausnahmsweise mal gratis. Gerne geschehen.

Gruß

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 26.08.2016 um 11:00:21
Hi Leute habe den nicht bekommen nur 10 Monate AE.

Hatte mit denen diskutiert, das ist nicht fair sagte ich.

Die meinen es musst sichergestellt werden, dass ich wirklich auch durchziehe.

Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.

Die meinten, wie auch immer, wir brauchen erst die Sicherheit. Dann können wir gern nochmal reden.
Der Typ sagte noch zum Schluss: Wenn in 6-8 Monate nochmal vorlegen kann, dann bekäme ich vielleicht für 5 Jahre den NE.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von reinhard am 26.08.2016 um 11:15:54

Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 11:00:21:
Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.


Es wäre also gut, wenn Du Ordnung in Deine Unterlagen bringst, damit Du sowas nicht vergisst. Bisher liegen bei allem, was nicht klappt, die Fehler ja bei Dir.

Aber es ist ja ein nettes Angebot, Dir erstens alles zu erklären und zweiten in sechs oder acht Monaten neu zu entscheiden. Das ist jetzt eine gute Chance für Dich.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 26.08.2016 um 11:18:42

Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 11:00:21:
Acha und stellten fest, als ich noch als Putzmann tätig war. 05.2015-06.2015 Leistungen bezog. Stimmt nicht hatte nur vergessen, beim JC mich abzumelden.

Ob du nun nur vergessen hast, dich beim JC "abzumelden" (Verstoß gegen die Meldepflicht) oder dich bewußt nicht abgemeldet hast, bedeutet, dass du Leistungen erhalten hast und somit dein LU nicht gesichert ist, was für die NE aber eine Grundvoraussetzung ist.


Zitat:
dann bekäme ich vielleicht für 5 Jahre den NE.

Hier hast sicherlich etwas missverständen, denn eine NE gibt es nicht befristet, sondern diese ist immer unbefristet.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 26.08.2016 um 11:46:18

trixie schrieb am 26.08.2016 um 11:18:42:
Hier hast sicherlich etwas missverständen, denn eine NE gibt es nicht befristet, sondern diese ist immer unbefristet.

Wirklich?
So Kumpel hatte NE 2015 bekommen. Damals fragte ich, für immer? Nee bis 2020. Kann auch 2021 sein, weißt nicht mehr.

Du meinst für immer? Wäre total geil, besser als Einbürgerung (keine Lust die ganzen Test zu machen usw...).

Wenn es stimmt muss ich später nie wieder die ABH besuchen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Nonjo am 26.08.2016 um 12:23:16
die NE ist unbefristet, das Ablaufdatum ist das gleiche wie im Pass.
Neuer Pass = neuer Aufenthaltstitel.

Vermutlich ist der Pass Deines Bekannten also bis 2020/2021 gültig...

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 26.08.2016 um 13:07:24

Eins schrieb am 26.08.2016 um 12:23:16:
die NE ist unbefristet, das Ablaufdatum ist das gleiche wie im Pass.
Neuer Pass = neuer Aufenthaltstitel.

Vermutlich ist der Pass Deines Bekannten also bis 2020/2021 gültig...

Wie jetzt? Hier bei mir steht: Algerischer Pass bis 2023 gültig
Falls im nächsten Jahr schaffe bekäme ich 6 Jahre, richtig?
Was ist daran unbefristet? Kann doch nicht sein, ähnelt total an AE. Nicht schon wieder.

Einbürgerung kann ich nicht machen zu schwer für mich. Deutsche Sprache kann ich nicht so gut, auch wenn ich hier geboren bin.
Ein Kumpel hatte mal A2 + Einbürgerungstest gemacht und als er mir sagte, was da kam. Das schaffe ich nicht, niemals!!
Überhaupt keine Lust/Zeit die Deutschkurse zu besuchen + Hitler Geschichte, Deutsche Politik usw.. zu merken. Das ist, wie in Sozialkunde damals auf der Schule. Dort hatte ich Note 5.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von erne am 26.08.2016 um 18:48:07

Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 13:07:24:
Was ist daran unbefristet?


der Titel "NE"

Aber das Dokument, mit dem du den Titel nachweist, ist genauso befristet, wie dein Reisepass.
Läuft dein Reisepass ab, verlierst du ja nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern nur das Dokument.
GEnauso mit der NE, das Dokument läuft ab und muss wie der Reisepass neu beantragt werden.
Es wird aber wieder erteilt werden, so wie ein Reisepass.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von trixie am 26.08.2016 um 19:29:01

Auslossersein schrieb am 26.08.2016 um 13:07:24:
Falls im nächsten Jahr schaffe bekäme ich 6 Jahre, richtig?

Entweder bekommst du eine NE, die unbefristet gültig, nur der eAT wird bis zum Ablauf deines Reisepasses gültig sein, also es geht nur um  die scheckkartengroße Plastikkarte, nicht aber um den Aufenthaltstitel selber oder du bekommst wieder eine befristete AE, die wird dann nicht bis zum Ablauf deines Reisepasses gültig sein, sondern schon vorher ablaufen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 27.08.2016 um 09:41:35
@trixie
Verstehe, sagen wir mal ich hätte NE unbefristet. Die Plastikkarte eAT ist aber nur gültig, wie mein Pass selber. Sagen wir mal mein Pass ist noch 2 Monate gültig. Ich beantrage in der algerischen Botschaft neuen Pass. Zahle die Gebühr danach ist es um 5 Jahre verlängert worden. 5 Jahre sind üblich, oder?

Jetzt muss ich zur ABH und den eAT verlängern? Ist es kostenlos, brauchen die wieder Lohnbescheinigungen, wie kann ich mir vorstellen? Was wäre wenn nicht mache, weil vergessen habe?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von okatomy am 27.08.2016 um 09:54:28
Wenn du eine NE hast gilt die unbefristet, nur die Plastikkarte muss mit Passablauf erneurt werden, deshalb das Datum.

Wenn dein Pass abläuft und du einen neuen bekommst, gehst du damit zur ABH und beantragst die "Übertragung" der NE. Kostet ca. 60 Euro, kann aber regional unterschiedlich sein.

Dabei werden die Erteilungsvoraussetzungen nicht ereut geprüft außer dem neuen Pass und der alten NE must du keine Einkommensnachweise oder so mehr bringen !

P.S. Wenn du mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss hast reicht das bei einer Einbürgerung als Nachweis für Sprach und Geschichtskenntnisse.
Da unterscheiden sich die Voraussetzungen zu einer NE nicht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 27.08.2016 um 10:18:20
@Okatomy
Ok einfach neuen Pass beantragen. Wenn der fertig ist. Zur ABH gehen und den eAT verlängern + Gebühr zahlen.
Wow dachte man müsste alles wieder nachweisen.

Einbürgerung, wie meinst du das? Einfach hingehen und den Hauptschulabschluss zeigen, das wars?
Kacke, wieso hatte nicht vorher gemacht. Leider besitze ich den nicht.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von okatomy am 27.08.2016 um 10:28:30
Du hattest gesagt du willst dich nicht einbrügern weil du die deutsche Sprache und Gesellschaftskenntnisse nicht lernen möchtest.

Deshalb habe ich gesagt dass wenn du einen Hauptschulabschluss hättest dies als Nachweis dieser Kenntnisse ausreicht, du also keinen Sprach und "Geschichts" Test machen brauchst.

Für eine NE brauchst du auch Kenntnisse in Sprache und Rechts-und Gesellschaftsordnung.

Hast du einen Test über Sprachlevel B1 und "Leben in Deutschland" mal gemacht?

Hast du gar keinen Schulabschluss oder Berufsausbildung?


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 27.08.2016 um 10:45:04

okatomy schrieb am 27.08.2016 um 10:28:30:
Du hattest gesagt du willst dich nicht einbrügern weil du die deutsche Sprache und Gesellschaftskenntnisse nicht lernen möchtest.

Deshalb habe ich gesagt dass wenn du einen Hauptschulabschluss hättest dies als Nachweis dieser Kenntnisse ausreicht, du also keinen Sprach und "Geschichts" Test machen brauchst.

Für eine NE brauchst du auch Kenntnisse in Sprache und Rechts-und Gesellschaftsordnung.

Hast du einen Test über Sprachlevel B1 und "Leben in Deutschland" mal gemacht?

Hast du gar keinen Schulabschluss oder Berufsausbildung?

Ja besitze alles nicht. Nur aktuell Arbeit und AE, mehr nicht.
Wieso die Fragen?
Wollte nur wissen, wie so ist wenn man NE hätte.

Du bist dir ganz sicher mit der Einbürgerung?
Meine Cousine hat den Hauptschulabschluss Sie ist noch auf der Berufschule, weil Sie keine Arbeit hat. Aber Sie könnte nächste Woche zur ABH gehen, Ticket ziehen und die Einbürgerung beantragen, ja? Das wars? Wow ist ja noch viel einfacher als, was ich mache.


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von okatomy am 27.08.2016 um 10:58:59
Warst du vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer AE ?
Dann gilt für dich dass du nur auf einfache Art dich mündlich verständigen musst für eine NE.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/9.html
und
http://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/verwaltungsvorschrift-niederlassungserlaubnis-aufenthg-%C2%A7-9-aufenthaltsges.html
Punkte 9.2.1.7 und 9.2.1.8

Wegen Einbürgerung
Mit einem Hauptschulabschluss weist man die erforderlichen Kenntnisse in Sprache, Rechts und Gesellschaftsordnung nach.

Damit ertfällt ein B1 Sprach und Leben in Deutschland "Einbürgerungstest"


Andere Voraussetzungen wie LU-Sicherung, Aufenthaltsdauer usw. sind natürlich ebenfalls erforderlich.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Auslossersein am 27.08.2016 um 11:20:56

okatomy schrieb am 27.08.2016 um 10:58:59:
Warst du vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer AE ?

Ja.

Danke für die Aufklärung. NE bleibt das Ziel für mich.
Falls den irgendwann mal habe, muss dann immer zur ABH gehen wenn bald abgelaufen ist. Dann den neuen verlängerten Pass vorzeigen + die Gebühren zahlen. So schlimm ist doch nicht. Hauptsache nicht nochmal die Unterlagen zeigen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von okatomy am 27.08.2016 um 11:26:44
Ja so ist es. der ABH sagst du dann du willst eine "Übertragung" wegen neuem Pass. Dann wissen die Bescheid.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Daddy am 13.09.2016 um 21:02:16
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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