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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
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Beitrag begonnen von MartinK am 26.05.2016 um 19:44:52

Titel: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von MartinK am 26.05.2016 um 19:44:52
Als zur Zeit in den Philippinen Lebender will ich mit meiner philippinischen Frau nach Deutschland übersiedeln.

Im Flyer der Botschaft in Manila zu Sprachkenntnissen lese ich diesen Sätze:

Zitat:
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft: Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder haben als Deutscher von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht


Nun habe ich als deutsch-niederländischer Doppelstaatler vor meiner Hochzeit lange Zeit in den Niederlanden gelebt. Bedeutet das, dass meine Frau kein A1 braucht?

Die Ausnahme mit dem Hochschulstudium würde bei ihr ebenfalls zutreffen, da sie einen Master besitzt.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von reinhard am 26.05.2016 um 22:24:44
Das wird vermutlich nichts. In Deutschland bist Du Deutscher, in den Niederlanden bist Du Niederländer. In den anderen 26 Ländern machst Du von Deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch.

Du kannst versuchen, es durchzusetzen. Aber ich vermute, das A1-Zertifikat ist weit einfacher zu bekommen, und Deutsch sprechen können wäre für sie sowieso von Vorteil.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von erne am 27.05.2016 um 10:59:20

MartinK schrieb am 26.05.2016 um 19:44:52:
Die Ausnahme mit dem Hochschulstudium würde bei ihr ebenfalls zutreffen, da sie einen Master besitzt. 


das kannst du vergessen, das greift nur, wenn sie in diesem Bereich schon eine Anstellung in D hätte (Gedanke dabei: sich dann da die Deutscheknntnisse aneignen könnte)


reinhard schrieb am 26.05.2016 um 22:24:44:
Das wird vermutlich nichts. In Deutschland bist Du Deutscher, in den Niederlanden bist Du Niederländer.


das kann schon klappen, wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit (schon) hatte, als er in NL lebte.
Je nach Resistenz der Behörden kann das ohne Probleme klappen oder aber A1 zu machen wäre tatsächlich einfacher, als das durchzusetzen.


Titel: Re: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von Alacrity am 27.05.2016 um 11:58:39
Probieren könntet ihr es, ob ihr über Freizügigkeit das AufenthG in Deutschland umgehen könnt, aber es würde vermutlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.

Im McCarthy Urteil wurde entschieden, dass sich eine Doppelstaatlerin (britisch/irisch) im UK nicht auf Freizügigkeit berufen kann, um den Aufenthalt ihres Partners zu ermöglichen. Allerdings hatte die Frau auch niemals in Irland gelebt oder sonst eine Beziehung zu dem Land, das ist bei dir anders.

Die einfachste Möglichkeit ist aber, wenn du auf deine deutsche Staatsangehörigkeit verzichtest -> § 26 StAG
Dann greift für deine Frau in Deutschland die Freizügigkeit und wenn ihr später in die Niederlande wollt, nimmst du die Freizügigkeit mit.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von grisu1000 am 27.05.2016 um 14:47:18

Alacrity schrieb am 27.05.2016 um 11:58:39:
Die einfachste Möglichkeit ist aber, wenn du auf deine deutsche Staatsangehörigkeit verzichtest -> § 26 StAG


Und was ist dann wenn er nach drei Monaten keine Arbeit gefunden hat. Als nichtdeutscher kann ihm dann die EU-Freizügigkeit versagt werden und er hat das Land Richtung NL zu verlassen.

Der scheinbar einfache Weg über EU-Freizügigkeit hat eben ein paar Fallstricke. Ich glaube es ist schlicht besser sie lernt A1. Spart die Nerven und den Geldbeutel. Über EU-Freizügigkeit ist IMHO der Streit vorprogrammiert.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht - A1 Sprachkenntnisse
Beitrag von NotLupus am 27.05.2016 um 23:32:41

Zitat:
der nachziehende Ehegatte eines hochqualifizierten Rückkehrers ist vom Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse befreit.


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