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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug zu einem deutschen
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Beitrag begonnen von Libi am 05.05.2016 um 18:37:07

Titel: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Libi am 05.05.2016 um 18:37:07
Schönen guten abend erstmal es geht sich um folgendes ich bin deutscher staatsbürger 26 jahre alt habe im ausland eine syrierin geheiratet und sie hat zwecks ehegattennachzug einen antrag bei der deutschen botschaft gestellt ich bin leider alg 2 bezieher und hab angst das es abgelehnt wird und man mich alls deutscher staatsbürger zwingt in syrien meine ehe fortzuführen ich besitze keine 2 staatsbürger schaft bin hier geboren und aufgewachsen die sicherheitslage in syrien ist katastrophal

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Libi am 05.05.2016 um 18:41:37
Der antrag wurde in der deutschen botschaft in beirut gestellt ihre akten sind schon in der zuständigen ausländer behörde von mir angekommen man sagte mir ich bekomm post hab total angst da ich alg 2 bezieher bin meine frau hat keinen langfristigen aufenthalt in Libanon und läuft gefahr nach syrien abgeschoben zu werden ich hab total angst um sie

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von deerhunter am 05.05.2016 um 18:50:14

Libi schrieb am 05.05.2016 um 18:37:07:
wird und man mich alls deutscher staatsbürger zwingt in syrien meine ehe fortzuführen ich besitze keine 2 staatsbürger schaft bin hier geboren und aufgewachsen die sicherheitslage in syrien ist katastrophal 


Das kann nicht passieren, keine Sorge....auch ALG 2 ist bei einem Deutschen i.d.R. unschädlich! Hat deine Frau schon A1?

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Libi am 05.05.2016 um 18:52:26
A1 wurde von ihr nicht verlangt das sie in syrien die sprache nicht erlenen kan kein antragsteller aus syrien musste bis jetzt a1 vorlegen

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Libi am 05.05.2016 um 19:51:02
Meine letze frage wer wie kan ich der ausländerbehörde wiedersprechen wen sie mich ablehnen oder ärger machen

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von messlatte am 05.05.2016 um 20:07:50
.. in dem du §28 (1) ausdruckst und bei Vorsprache im Falle der Notwendigkeit vorlegst.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Titel: Ehegattennachzug zu deutschen der schon ein kind hat!!
Beitrag von Libi am 16.05.2016 um 22:07:55
Hallo liebe user ich bitte euch um rat ich weiss das viele jetzt aus wut über mich herfallen aber ich bitte euch einfach umrat also es geht sich um folgendes ich bin 26 jahre alt habe eine Syrierin geheiratet die zwecks ehegattennachzug  in der Deutschen Botschaft in Beirut  einen antrag gestellt hat bei mir sind folgende Probleme ich lebe bei meinen Eltern und bin alg 2 bezieher (leider) und habe von meiner ex Freundin ein Kind  die bei ihrer mutter lebt  ich habe jetzt hölliche angst abeglehnt zu werden das meine frau zu mir kommt und habe angst das man mich zwingt in syrien meine ehefortzuführen könnte es eventuell mit einer verflichtungserklärung meines vaters möglich sein  sie zu hollen ich weiss das deutsche Staatsbürger ohne  lohnnachweise ihre frau hollen können nur das Problem ist bei mir das ich ein Kind habe und unterhaltsflichtig bin der unterhalt des kindes zahlt mein vater was die mutter meines kindes bestätigen kann unterhaltsschulden liegen auch keine vor  ich habe richtig angst vor der ausländerbehöre und angst nach syrien zu müssen ich bin deutscher Staatsbürger und bin hier geboren


Daddys' [edit]Hab deine Frage mal an deinen alten Thread angehängt, da es im Prinzip nur eine Ergänzung zum Sachverhalt ist. Im Übrigen wären deine Texte mit einem Absatz hier und da etwas besser zu lesen.[/edit]

Titel: Re: Ehegattennachzug zu deutschen der schon ein kind hat!!
Beitrag von Saxonicus am 17.05.2016 um 02:16:05
Das wurde Dir doch schon ausführlich beantwortet:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462466227/0#0

Übrigens wäre es schön, wenn Du ein bisschen die Rechtschreibregeln beachten würdest. Dann wäre Dein Beitrag erheblich lesefreundlicher.

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Petersburger am 17.05.2016 um 11:56:34

Libi schrieb am 05.05.2016 um 19:51:02:
Meine letze frage wer wie kan ich der ausländerbehörde wiedersprechen wen sie mich ablehnen oder ärger machen 

Auch wenn es offenbar nicht Deine letzte Frage war:
Darüber zu spekulieren bringt hier nichts. Solltest Du nach der Entscheidung der ABH konkrete Fragen haben, stellst Du sie bitte dann.


Zu dem neuen Sachverhalt, Deinem früher nicht erwähnten Kind:
Das ändert nichts Grundlegendes.
Keinesfalls wird in der ABH jemand ernsthaft überlegen, Dir  die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Libanon oder gar in Syrien vorzuschlagen.

Aber auch in dieser Frage - erstmal abwarten und nur falls wirklich nötig hier nachfragen.

Titel: Re: Ehegattennachzug zu einem deutschen
Beitrag von Libi am 28.05.2016 um 16:06:42
Hallo Leute ich wollte euch sagen die Ausländerbehörde Hat die famielenzusammenführung zu gestimmt ich hatte mir umsonst sorgen gemacht echt ein lob an die ausländerbehörde die sehr verständnissvoll und nett war gestern wurde die stellungnahme geschickt und am gleichen tag hat die Deutsche Botschaft in Beirut angerufen und sie gebeten am montag das visum abzuhollen vielen dank an alle die mir zugehört haben und wünsche alle anderen die im visum verfahren sind viel glück

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