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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Endlich eingebürgert :)
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Beitrag begonnen von Majid am 28.08.2015 um 19:07:01

Titel: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 28.08.2015 um 19:07:01
Liebe Info4alien Team ,
nach stressige Anlauf, habe ich endlich meine Einbürgerungsurkunde erhalten(jetzt besitze ich Tunesische und Deutsche Staatsangehörigkeit) ;). ich möchte mich bei allen, die mir fachlich, moralisch usw. geholfen haben bedanken. Dieses Forum ist das Beste. Bitte weiter so machen:) .
also ich komme aus Tunisien und ca. 6,5 Jahren in Deutschland aufgehalten ,erste ca.4,5 Jahren als Student(Studium abgebrochen) ,dann vor 1Jahr und 8 Monaten verheiratet mit polnische Frau,sie hat unbefristete Aufenthalt in Deutschland , und ich habe auf Grund Heirat 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis gehabt .wir haben beide Job und alles ist im Ordnung .meine Frage : unter welchem § bin ich eingebürgert ?
ich habe die Beamtin gefragt aber leider keine konkrete Antwort (unter Verkürzung der Einbürgerungszeit auf 6 Jahren) bekommen .
Danke

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von grisu1000 am 28.08.2015 um 20:03:35

Majid schrieb am 28.08.2015 um 19:07:01:
ich habe die Beamtin gefragt aber leider keine konkrete Antwort (unter Verkürzung der Einbürgerungszeit auf 6 Jahren) bekommen .


Erst mal herzlichen Glückwunsch.
Einbürgerung nach 6 Jahren ist möglich, wenn der Sprachfähigkeit über B1 leigt. Studienvoraussetzung in DEU ist meist weit höher, B2 oder C1.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 28.08.2015 um 20:11:31
Danke grisu1000, Ja richtig ich habe B1,B2,C1 und DSH .

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 28.08.2015 um 20:29:46
unter welchem § (8,9,10...) bin ich eingebürgert ?

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von grisu1000 am 28.08.2015 um 20:37:40

Majid schrieb am 28.08.2015 um 20:29:46:
unter welchem § (8,9,10...) bin ich eingebürgert ?


Vermutlich §10 Abs 3 Satz 2 StaG

Dabei ist die Einbürgerung eine Anspruchseinbürgerung, die Verkürzung auf 6 Jahre ein Ermessen der EBH.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von reinhard am 28.08.2015 um 22:54:18
Oder, anders gesagt:

Wenn die Behörde positiv entscheidet, muss sie sich nicht so große Gedanken über den Paragrafen, Absatz und Satz machen. Sie glaubt, Du bist zufrieden, und gut.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von dim4ik am 28.08.2015 um 23:56:55

grisu1000 schrieb am 28.08.2015 um 20:37:40:
die Verkürzung auf 6 Jahre ein Ermessen der EBH

An der Stelle möchte ich die Diskussionsteilnehmer auf das hier erwähnte Urteil verweisen. Das VG Aachen hat klargemacht, wie es mit dem Verkürzungsermessen beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen des Einbürgerungsbewerbers aussieht...

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 11:27:06
das Problem ist ,daß wir (meine Frau und ich) momentan viele Probleme wegen meine Einbürgerung haben ,sie hat leider von ihr Freundin falsche und schlechte Gedanken gehabt ,sie meinte ,daß ich wegen unsere ehe eingebürgert worden sei  !!! ich habe versucht zu erklären ,daß stimmt nicht. jetzt will sie ABH anrufen und sagen ,daß wir schon seit  1/2 Jahr getrennt seien !!!
1:was soll ich in diesem Fall machen???
2:wenn ich beweisen kann,daß die Trennung erst nach Einbürgerung sein wird .hat das trotzdem eine Auswirkung auf meine Einbürgerung :-/ ???
Danke

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Aras am 29.08.2015 um 11:34:01
Was hast du denn beantragt?
War deine Frau bei der Einbürgerung involviert?

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 11:42:29
Nein sie war nicht involviert .und unsere Ehe besteht seit 1Jahr und 8 Monate 

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 11:46:17
und wegen Scheidung habe ich noch keinen Antrag gestellt

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 12:13:20
natürlich Trennung und Scheidung will ich nicht machen weil ich meine Frau liebe und wir haben viel für unsere Zukunft geplant ,die noch erreichen wollen ,das ganze Situation nur bisschen zeit braucht dann wird alles gut. was macht mir jetzt krank ,daß sie ihr Freundin glaubt und mir nicht .aber ich gebe nicht auf .
aber wenn sie schnell und falsch reagiert ,und macht was ich schon oben gennant habe ?! was soll ich tun ???

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 12:32:56
Du sollst nichts tun.

Was irgend welche Leute glauben und sagen und ankündigen, ist egal.

Falls es ein Problem gibt, bekommst Du von der Behörde einen Brief. Und dann kannst Du hier schreiben, was drin steht. Erst dann ist es für Dich wichtig.

Es gibt immer mal Leute, die eine Behörde aufrufen und sagen, dass irgend jemand was bekommen hat, was er nicht kriegen soll. Die Behörde schreibt dann einen Zettel, guckt in die Akte und wirft den Zettel dann weg.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 14:39:49
Danke für ihren Erklärung und das finde ich auch logic , man kann nicht Glass Kugel schauen oder glauben .
trotzdem meine ich ,ob ich nichts unternehmen oder vorbereiten (natürlich jetzt nur theoretisch nicht praktisch) muss, vieleicht Beweise gegen was sie überhäupten will ?!
ich habe sie schon erklärt,daß ich unter besondere Bedingungen eingebürgert bin und ohne Hilfe von niemandem, und während Einbürgerungsverfahren hat mir alle Unterlagen gegeben was ich gebraucht habe Z.B lohn Abrechnungen,aber sie hat nicht geglaubt ,daß so schnell nach 6 jahren klappt ,sonst bin ich sicher ,daß ich sowas(L Abrechnungen...) nicht einreichen kann.wirklich Schade, das ist eine wichtige Sache (Vertrauen ) was jeder fühlen will .

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 14:54:36
Nein, Du kannst nichts unternehmen und nichts vorbereiten.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 16:37:27
alles klar das heist bleibe ich jetzt einfach rühig .vielen Dank für Ihren Unterstützung . :)

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 16:56:44
Entschuldigung Experten mit meinem Fragerei ,letzte Frage : egal was passiert(falls Trennung ) oder was meine Frau behauptet will ,meine Einbürgerung wird nicht geschädigt oder ausgezogen ?
Danke

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2015 um 17:02:36

Majid schrieb am 29.08.2015 um 16:56:44:
egal was passiert(falls Trennung ) oder was meine Frau behauptet will ,meine Einbürgerung wird nicht geschädigt oder ausgezogen ?


Lebt ihr noch nicht getrennt, und dein Ehfrau behauptet vorsätzlich gegensätzliches bei der EBH. So würde ich ihr mal empfehlen, sich mit § 164 StGB Falsche Verdächtigung auseinanderzusezten.

Trennt sie sich nach der Einbürgerung von dir, interessiert es niemanden.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 17:15:07
Vielen Dank  :)

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 17:22:30
Wenn Du aufgrund der Ehe mit einer Deutschen vorzeitig eingebürgert wirst, sieht das Gesetz vor: Du kannst bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, davon musst Du mindestens 24 ganze Monate (und zwar die 24 letzten) mit Deiner Frau zusammengelebt haben.

Das ist doch sowieso nicht der Fall. Also hat die Einbürgerung doch nichts mit Deiner Ehe zu tun, sondern mit der Gesamtzeit Deines Aufenthalts.

Titel: Re: Endlich eingebürgert :)
Beitrag von Majid am 29.08.2015 um 18:06:35
vielen Dank Ihr seid die besten .ich Hofe jetzt ,daß ich meine Freude auf Einbürgerung mit meiner Frau erleben und teilen kann  :( .
also danke nochmal und schöne Wochenende an euch alle  :)

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