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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1432797622 Beitrag begonnen von katbra am 28.05.2015 um 09:20:22 |
Titel: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von katbra am 28.05.2015 um 09:20:22
Hallo,
wir werden im August in Deutschland heiraten. Mein Verlobter ist Mosambikaner, und wir haben auch schon alle Dokumente zusammen und die Anmeldung beim Standesamt fertig. Jetzt haben wir allerdings ein Problem mit dem FAmilienname: Mein Verlobter hat (im portugiesischen Sprachraum üblich) zwei Nachnamen in seiner Geburtsurkunde stehen. Im Pass steht allerdings nur ein Nachname. Nun wollte ich gerne einen Doppelname wählen und zwar mit meinem Namen und seinem letzten Nachname, der ja auch als einziger im Pass steht. Die Standesbeamtin sagte uns nun aber, dass dies nicht möglich sei, da die Geburtsurkunde das ausschlaggebende Dokument ist und wir seinen Nachnamen nicht "splitten" können. Weiß jemand was dazu? Das ist ja in Spanien z.B. auch üblich, zwei Nachnamen zu haben... Vielen Dank im voraus!! |
Titel: Re: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von Aras am 28.05.2015 um 11:05:23
Laut BMI
Zitat:
Quelle: http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Rechtsbereiche/Oeffentliches-Namensrecht/Sammlung-auslaendischen-Namensrechts/Ehegatten/_glossar_ehegatten/glossar.html?lv2=5222954&lv3=4002304 Zitat:
Quelle: BeckOK BGB/Mäsch EGBGB Art. 10 Rn. 21a Der Trick wird wohl darin liegen, mosambikanisches Namensrecht gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB zu wählen, und nachzuweisen, wie der Name im mosambikanischen Recht wäre. Also wenn du nachweisen kannst, dass der für dich mögliche Nachname nach mosambikanischen Recht "Nachname-Ehefrau Nachname1-Ehemann" wäre, ohne dass der Ehemann seinen Namen ändern muss dann ist alles Paletti. Im Zweifel macht ihr ausdrücklich keine Namenserklräung bei der Eheschließung und erledigt die Namenserklärung bei einem Notar. |
Titel: Re: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von marquito_88 am 28.05.2015 um 23:04:45 Aras schrieb am 28.05.2015 um 11:05:23:
Aber widerspricht das BGB §1355 dem nicht ausdrücklich indem es bei ursprünglichen Mehrfachnamen als Familienname keine Anfügung oder Voranstellung erlaubt? Zitat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html Mir und meiner Frau war es deshalb auch nicht möglich einen Doppelnamen zu wählen, da ihrer schon aus 2 Teilen besteht... |
Titel: Re: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von Aras am 28.05.2015 um 23:18:34
Ja das im BGB ist deutsches Namensrecht. Im EBGB wird aber die Möglichkeit eingeräumt ausländisches Namensrecht aufgrund der Eheschließung zu wählen.
Iranisches Namensrecht kennt keine amtliche Namensänderung. Es wird aber der Frau gestattet den Familiennamen des Ehemannes zu nach außen zu nutzen. Darum kann man in eurem Fall nur deutsches Namensrecht wählen. Schreib mir mal bitte per PN den Nachnamen deiner Ehefrau. Frag mich grad ob das wirklich ein Doppelname ist. |
Titel: Re: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von katbra am 03.06.2015 um 22:28:02
Vielen Dank für diese wertvollen Hinweise! Ich werde mich also mal auf die Suche nach dem mosambikanischen Namensrecht machen, denn "nachweisen" heißt wohl, den mosambikanischen Paragraph zu zitieren, richtig?
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Titel: Re: Familienname - Doppelname - Portugiesisch - Mosambikanisch Beitrag von Daddy am 21.12.2015 um 10:11:14
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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