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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE bei ALG-2 Bezug ?
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Beitrag begonnen von Baden am 20.12.2014 um 14:31:16

Titel: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Baden am 20.12.2014 um 14:31:16
Mir ist nicht klar, ob meiner russischen Frau die NE erteilt wird, obwohl es vom Gesetzestext für mich so erscheint.
Deshalb bitte ich um Hilfe und Aufklärung.

Der Sachverhalt:
Wir sind seit 2007 verheiratet und leben zusammen in Berlin.
Ich bin Deutscher, sie ist russische Staatsbürgerin.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, 2 Jahre alt und 6 Jahre alt, beide sind deutsche Staatsbürger.

Bisher bekam meine Frau 3 x für jeweils 3 Jahre die Aufenthaltserlaubnis.
Eine NE war nicht drin, weil wir seit 7 Jahren  ALG-2 beziehen (bitte nicht meckern, es gibt Situationen, wo es aufgrund von Erkrankungen, Depressionen usw. und anderen Gründen nicht anders geht, auch beim besten Willen nicht)

Nun meine Frage:
Im Gesetz §9, Satz 2, Punkt 3 heisst es:
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
----------------------------------------------
Meine Frau betreut seit 7 Jahren unsere Kinder und hat deshalb keinen Beruf ausgeübt, somit würde die Voraussetzung für die NE laut Punkt 3 von ihr erfüllt.

Jedoch nicht Punkt 2:
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,

Weiter unten im Gesetz steht:
Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.
----------------------------------------------------
Satz 2 kann meine Frau aus den Gründen, welche in Satz 3 genannt werden, nicht erfüllen.

Folglich ist der gesicherte LU in ihrem Fall nicht nötig.
Sehe ich das richtig ?

Die anderen Punkte erfüllt sie alle.

Dann steht noch im Gesetz:
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden.
---------------------------------------------------------
Wie das zu unserem Fall passt, weiss ich nicht. Da aber meine Frau die Voraussetzungen nach Punkt 3 erfüllt und Punkt 5 und 6 für sie momentan nicht zutreffen, meine ich, dass die NE erteilt werden wird.

Meine Frage an die Experten:
Liege ich richtig mit meiner Einschätzung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Erteilung der NE ?
Oder scheitert es am Bezug von ALG-2  ?

Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Saxonicus am 20.12.2014 um 17:07:01

Baden schrieb am 20.12.2014 um 14:31:16:
Meine Frage an die Experten:Liege ich richtig mit meiner Einschätzung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Erteilung der NE ? Oder scheitert es am Bezug von ALG-2?


Baden schrieb am 20.12.2014 um 14:31:16:
Eine NE war nicht drin, weil wir seit 7 JahrenALG-2 beziehen 

Somit kann man nicht von einer Sicherung des LU ausgehen und
ohne Sicherung des LU wird das wohl nix.
Guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9

Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Baden am 20.12.2014 um 17:35:19
Danke, Saxonicus.
Ich habe mich auf die Paragraphen bezogen, die für mich widersprüchlich sind.

Nach Deiner Antwort haben sich für mich die Widersprüche und meine Fragen leider nicht gelöst.

Der Sachbearbeiter in der ABH hat uns beim letztenmal bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gesagt, dass es ausreichen würde, wenn meine Frau Geld verdient, dann würde sie die NE bekommen.

Er hat nicht gesagt, wieviel Geld und auf Nachfrage ist er ausgewichen und hat es uns nicht gesagt.

Wenn also - wie es scheint - alles darauf ankommt, dass Punkt 2 erfüllt sein muss ( LU muss gesichert sein ), würde mich interessieren, wie das in der Praxis aussieht.

Wenn ich - trotz gesundheitlicher Hindernisse - eine Arbeit finde, dann sicher eine mit  einem Stundenlohn von 8,50 Euro maximal.
(ich habe schon etwa 100 Absagen auf Bewerbungen, es sieht nicht gut aus)
Damit sind wir dann Aufstocker, weil dieser Mindestlohn netto weniger ist als der Bedarf.

Wenn meine Frau eine Arbeit findet, dann würde laut dem Sachbearbeiter ein Lohn reichen, der viel weniger ist als das, was ich verdienen müsste.

Mir fehlen jetzt die konkreten Euro-Beträge.
Was nützt es, wenn ich 900 Euro netto verdiene, aber 1500,- Euro netto bräuchte, damit meine Frau die NE bekommt ?

Oder was nützt es, wenn meine Frau 300 Euro netto verdient, aber 650 Euro netto benötigen würde ?

Kennt ein Experte die  richtigen Euro-Beträge, damit es für die NE reicht ?




Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Aras am 20.12.2014 um 17:44:40
360 € + 1/4 Mietkosten(inkl. heizung) + Freibetrag.

Zu deiner Verwirrung: du verwechselst Nummer mit Satz. Von den Erfordernissen nach SATZ 1 NUMMER 1,2 und 3 kann abgesehen werden wenn SATZ 3 zutrifft.
und der lautet:

Zitat:
Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.


Ist deine Frau behindert oder krank?

Eine Einbürgerung nach §10 StaG ist ggf. leichter

Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Baden am 20.12.2014 um 21:23:52

Aras schrieb am 20.12.2014 um 17:44:40:
360 € + 1/4 Mietkosten(inkl. heizung) + Freibetrag


Danke, Aras.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es egal ist, ob ich oder meine Frau das Einkommen erzielen ?

Die Verwirrung wegen Satz und Nummer ist korrekt. Ich habe es noch nicht verstanden, werde es mir noch einmal genau anschauen.

Behindert oder krank ist meine Frau zum Glück nicht, deshalb trifft die Bedingung nicht zu.


Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Aras am 20.12.2014 um 23:41:51

Baden schrieb am 20.12.2014 um 21:23:52:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es egal ist, ob ich oder meine Frau das Einkommen erzielen ?


Es ist natürlich nicht egal. Ich hatte das so verstanden, dass du wissen willst wieviel deine Frau verdienen muss, damit sie die NE bekommt.

Du musst dir das unter dem integrativen Aspekt betrachten:
Wenn eine Frau arbeitet und ihren Lebensunterhalt sichert, dann will sie für sich selbstständig sorgen und ihr Aufenthalt ist keine Belastung für das Sozialsystem.

Wenn du aber arbeitest, dann musst du euren gesamten Lebensunterhalt sichern, da sie ja "nur" eine Hausfrau ist.


Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Baden am 21.12.2014 um 22:17:42
Danke Aras.
Nun ist es mir klar.

Nur noch eine Frage.
Der Freibetrag, sind das die 100 Euro, welche ein ALG-2-Empfänger monatlich verdienen darf, ohne dass es zu einer Verrechnung mit dem ALG-2 kommt ?

Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Aras am 21.12.2014 um 22:21:21
Der Freibetrag ist abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommen und ob man Kinder hat oder nicht. Hab ich was vergessen?

Gesetzesgrundlage ist SGB II § 11b
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Ausrechnen kannst du das hier.

https://www.sgb2.info/freibetrag/rechner

Titel: Re: NE bei ALG-2 Bezug ?
Beitrag von Baden am 22.12.2014 um 16:32:55
Vielen Dank, Aras  (und Saxonicus).

Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

Ich wünsche allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

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