i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> was bedeutet Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1417186142

Beitrag begonnen von seci am 28.11.2014 um 15:49:02

Titel: was bedeutet Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg
Beitrag von seci am 28.11.2014 um 15:49:02
Hallo Zusammen,
ich hoffe an alle gut geht.
meine Frau hat heute die Niederlassungerlaubnis nach §28 Abs 2. bekommen.

auf ein zusatzblatt steht: " Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg"

was bedeutet das ?.

Meine Frau wollte die Daueraufenthalt EG bekommen.  Die Mitarbeiterin bei der AB meinte das geht ersmal nicht.
Sie muss 5 Jahre in Deutschland sein und auch B1 bestehen.

stimmt das ?

Meine Frau hat seit  mehr als 3 Jahre die Aufenthaltserlaubnis , hat Integrationskurs mit A2 bestanden  ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und die Famille hat genug zum leben.
keine Hilfe von Stadt.

Wir leben in Baden Württemberg.

Danke!

Titel: Re: was bedeutet Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg
Beitrag von erne am 28.11.2014 um 15:59:29

seci schrieb am 28.11.2014 um 15:49:02:
Sie muss 5 Jahre in Deutschland sein und auch B1 bestehen.

stimmt das ?


ja

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9a

(2)

Zitat:
1. er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

....

3. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,



Titel: Re: was bedeutet Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg
Beitrag von seci am 28.11.2014 um 16:05:18
Hi Erne,

Danke.
und was beudeutet auf die heutige erteilte Niederlassungserlaubnis

Zitat:
Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg"


?

danke

Titel: Re: was bedeutet Ausnahmefall nach § 78 a Abs. 1 S.1 Nr. 2 Aufenthg
Beitrag von Bayraqiano am 28.11.2014 um 17:35:26
naja, Deine Frau hat den Aufenthaltstitel als Aukleber im Pass bekommen anstelle eines eAT ("Platsitkkarte"). Das darf eigentlich nur noch in Ausnahmefällen geschenen (das steht in § 78a AufenthG).

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.