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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
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Beitrag begonnen von Anachi am 26.11.2014 um 15:29:30

Titel: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Anachi am 26.11.2014 um 15:29:30
Hallo Zusammen!

Falls mein Mann sich einbürgern lassen möchte, ab wann könnte er den Antrag stellen?
Erst genau nach den 3 Jahren in Deutschland, oder bereits vorher, so dass die Einbürgerung quasi direkt nach den 3 Jahren stattfinden könnte?

Hintergrund ist etwas komplizierter und hat mit niederländischem Arbeitsrecht zu tun ;)

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von reinhard am 26.11.2014 um 16:50:19
Er sollte sich rechtzeitig einen Beratungstermin geben lassen und das direkt mit der zuständige Einbürgerungsbehörde klären. Wir haben 500 solche Behörden, die unterschiedlich arbeiten und z.T. noch Erlasse des Bundeslandes dazu berücksichtigen.

Bei "uns" ist es so: Das Verfahren dauert sechs Wochen, es wird zur Antragstellung sechs Wochen vor Erreichen des notwendigen Aufenthaltes geraten. Das machen andere ähnlich und andere anders.

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Anachi am 26.11.2014 um 19:35:56
Danke für die Antwort. Das ist zumindest schonmal ein Anhaltspunkt.
Zunächst einmal müssen wir entscheiden, wo genau wir hinziehen werden/wollen. Dann erst starten die 3 Jahre...

Es dauert also noch ein wenig und wir werden wohl erst alles andere klären müssen.

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von erne am 27.11.2014 um 16:04:02

Anachi schrieb am 26.11.2014 um 19:35:56:
wo genau wir hinziehen werden/wollen. Dann erst starten die 3 Jahre...


nur sofern das "wo" in Deutschland liegt.

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Anachi am 27.11.2014 um 16:19:07
"wo" wird in NRW liegen ;-)
Das "wie am besten" wieder nach Deutschland ziehen gestaltet sich etwas schwierig.
Dass die Einbürgerung erst ab: 3 Jahre IN Deutschland wohnhaft möglich ist, wissen wir.

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Anachi am 30.12.2014 um 19:33:40
Hallo nochmal!

In Anlehnung an diesen (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1419595819/7#7) Beitrag habe ich noch eine Frage:

Wir leben nun seit beinahe 4 Jahren in den Niederlanden und haben zuvor (verheiratet) 11 Monate in Deutschland gelebt.

Wenn wir nun wieder nach Deutschland zurückziehen und irgendwann eine Einbürgerung in Deutschland geplant ist - könnten die 11 Monate des früheren Aufenthalts mit angerechnet werden?
In dieser Zeit hat er den Integrationskurs besucht und erfolgreich abgeschlossen. 

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von grisu1000 am 30.12.2014 um 21:05:35

Anachi schrieb am 30.12.2014 um 19:33:40:
...könnten die 11 Monate des früheren Aufenthalts mit angerechnet werden?....


Anwendungshinweise des BMI zu §9 StAG


Zitat:
Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden (vergleiche Nummer 12b.2).
Die eheliche Lebensgemeinschaft oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten oder Lebenspartner muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.


Letzendlich entscheidet das die örtliche EBH


Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Odysseus am 02.01.2015 um 08:43:01

grisu1000 schrieb am 30.12.2014 um 21:05:35:
(vergleiche Nummer 12b.2).



und der bzw. die entsprechende VAH verlangt die "integrierende Wirkung" des früheren Aufenthaltes. Wenn in der Zeit der I-Kurs absolviert worden ist, wird man die wohl unterstellen können.

Titel: Re: Einbürgerung - ab wann Antrag stellen?
Beitrag von Anachi am 02.01.2015 um 21:15:57
Danke für eure Antworten :-)

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