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Beitrag begonnen von lola51 am 31.10.2014 um 23:26:22

Titel: EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
Beitrag von lola51 am 31.10.2014 um 23:26:22
Guten Abend,

ich bin kroatische Bürgerin und habe ein deutsches Kind mit einen Kroaten. Ich lebe zurzeit von Elterngeld, Kindergeld und Alg 2. Der Vater (mein Partner) möchte bald bein uns einziehen.

Ich bin ein wenig verwirt was das Vorgehensweise bei der Behörden betrift. Was machen wir als erstes?
Anmeldung in Bürgerbüro, Rentenversicherung, Arbeitserlaubnis, Veänderungsmitteilung beim Jobcenter? Wie ist die Reihenfolge?

Ich bedanke mich im Voraus!

Titel: Re: EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
Beitrag von Bayraqiano am 01.11.2014 um 11:09:05
Wohnsitzanmeldung, Verängerungsmitteilung dann zur ABH bzw. Arbeitsamt um zu klären wie der Aufenthalt aussehen soll (AE 28 AufenthG oder fiktiver Aufenthalt + Arbeitsberechtigung § 2 ArGV). Gfg. noch Krankenkasse zwecks KV.

Titel: Re: EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
Beitrag von lola51 am 01.11.2014 um 22:37:50

schrieb am 01.11.2014 um 11:09:05:
Wohnsitzanmeldung, Verängerungsmitteilung dann zur ABH bzw. Arbeitsamt um zu klären wie der Aufenthalt aussehen soll (AE 28 AufenthG oder fiktiver Aufenthalt + Arbeitsberechtigung § 2 ArGV). Gfg. noch Krankenkasse zwecks KV.

Danke, so werden wir es tun... :)

Titel: Re: EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
Beitrag von fons am 09.12.2014 um 17:02:21
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