i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Wiedereinreise nach Ausweisung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411727848

Beitrag begonnen von Selmedin am 26.09.2014 um 12:37:28

Titel: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Selmedin am 26.09.2014 um 12:37:28
Hallo.

Ich habe eine Ausweisung bekommen die biss 2017 Befristet wurde!, Ich lebe seid 7 Jahre nicht mehr in Deutschland, ist es moeglich einen Antrag auf Urlaub zu machen um die Familie zu besuchen (Vater,Mutter). und wie stehen die Chancen dazu?

Vielen Dank schon mal.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von tiggger am 26.09.2014 um 12:55:49
Kann möglich sein. Gab es damals auch noch Haft und eine Reststrafe? (nicht das der Besucher länger als erwartet wird)

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Selmedin am 26.09.2014 um 13:02:46

tiggger schrieb am 26.09.2014 um 12:55:49:
Kann möglich sein. Gab es damals auch noch Haft und eine Reststrafe? (nicht das der Besucher länger als erwartet wird)



Ja ich war 2007 in U-Haft und wurde zu 3 Jahre auf Bewährung verurteilt wobei die Bewährung  längst abgelaufen ist

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von fons am 26.09.2014 um 13:07:18
Theoretisch besteht die Möglichkeit eine Betretungserlaubnis zu bekommen (§ 11 Abs. 2)

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Muleta am 26.09.2014 um 13:10:37

tiggger schrieb am 26.09.2014 um 12:55:49:
Kann möglich sein.


nein, ist nicht möglich. Eine erforderliche Betretenserlaubnis erfordert "zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde..."

keines davon ist bei einem "Urlaub" der Fall.

Ggf. könnte man durch einen neuen Antrag eine Verkürzung der Befristungsdauer erreichen, was in Anbetracht der geänderten Rechtslage durchaus Erfolg versprechend erscheint.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von tiggger am 26.09.2014 um 13:14:07
Ich glaube eigentlich nicht das man '3 Jahre auf Bewährung' bekommen kann. Da ist etwas anderes gelaufen. An den TE: wie wurde damals die Abschiebung durchgeführt? Aus der Haft?

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Selmedin am 26.09.2014 um 13:17:57

tiggger schrieb am 26.09.2014 um 13:14:07:
Ich glaube eigentlich nicht das man '3 Jahre auf Bewährung' bekommen kann. Da ist etwas anderes gelaufen. An den TE: wie wurde damals die Abschiebung durchgeführt? Aus der Haft?


Nein ich wurde zu 3 Jahre Haftstrafe Verurteilt wobei ich Berufung eingelegt habe danach Kam ich in U-Haft biss zur meiner 2 Verhandlung wobei ich dann zu Bewerung verurteilt worden bin nach Ca 3 Monaten bin  ich freiwillig ausgereisst und habe keine Abschiebe Kosten

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Vinzent2m am 26.09.2014 um 16:05:31
Ich gehe davon aus, dass die Zeit, die die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde inzwischen abgelaufen ist und es nicht zum Verstoß gegen Bewährungsauflagen gekommen ist und somit kein Haftbefehl mehr existieren dürfte.
Von daher kannst Du natürlich ein Besuchsvisum beantragen.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von planloser am 26.09.2014 um 16:42:15
Wenn es ein rechtsgültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot bis 2017 gibt, dann wird eine Einreise nicht möglich sein (u.U. für den gesamten Schengen-Raum), der Regelweg wäre bei der ABH, die diese Sperre veranlasst hat, um nachträgliche Befristung ansuchen.

Solltest du nicht mehr wissen welche ABH das war oder auch nicht sicher sein welche Frist da exakt gesetzt wurde wäre es empfehlenswert vorher eine Auszug aus dem AZR zu beantragen, da ist dann alles nachzulesen.

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/AZR/Antraege/antraege-node.html

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 14:03:15
So macht er aber auf sich aufmerksam

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Saxonicus am 22.10.2014 um 14:09:30

Malte1983 schrieb am 22.10.2014 um 14:03:15:
So macht er aber auf sich aufmerksam

Wenn er (s)ein Visum beantragt auch.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von fons am 22.10.2014 um 14:13:14
@ Malte1983

ist gesperrt, da er im Minutentakt nur Müll verbreitet hat.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.