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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> ABH verlängert AE für Kinder nicht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406562023 Beitrag begonnen von Siggi am 28.07.2014 um 17:40:23 |
Titel: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 17:40:23
Hallo,
die Zwillinge einer Bekannten sind seit dem 14. Lebensjahr in DE. Sie haben einen deutschen Hauptschulabschluß und arbeiten (Minijob, Verdienst 450 Euro). Sie wohnen mit der ausländischen Mutter (sie hat eine Einbürgerungszusicherung erhalten) zusammen beim deutschen Stiefvater. Es wurden und werden keinerlei Sozialleistungen bezogen. Heute hat die ABH die Verlängerung der AE für die 22 Jährigen Mädchen verweigert. Sie haben im Heimatland keine Wohnung, keinen anerkannten Schulabschluss, nichts. Außerdem herrscht in der Ukraine ein Brügerkrieg. Was ist zu tun? Gibt es eine Chance gegen diese Entscheidung vorzugehen? Die AE gilt noch 1 Woche. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 17:53:32
Was heißt "sie sind in Deutschland"? Legal eingereist? Illegal eingereist?
Was für eine AE haben sie, die noch eine Woche gilt? Als 22-jährige können sie sich ja nicht auf die Eltern beziehen, weil sie keine Kinder mehr sind, sondern selbst Erwachsene. Was für eine AE haben sie beantragt? In der Ukraine sind die russischen Milizen auf ein sehr kleines Gebiet zurückgedrängt worden. Dorthin können sie sicherlich nicht, aber die Ukraine ist sehr groß. Das wird sicherlich nicht als Argument taugen. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 19:00:32 reinhard schrieb am 28.07.2014 um 17:53:32:
Sie sind seit ihrem 14. Lebensjahr legal in DE. Zitat:
Sie haben eine einjährige AE. Kurz vor dem Ablaufen wurde eine Verlängerung beantragt, die nun abgewiesen wurde. Zitat:
Ich denke, sie wollten wieder eine Verlängerung. Seit einigen Jahren haben sie nur einjährige AEs erhalten. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 19:02:54
Also sie sind nicht eingereist, sie "sind da"?
Was für eine AE sie haben, willst Du nicht schreiben? Die Frage, für die lang sie war, hilft ja nicht weiter. Es gibt 48 verschiedene AEs. Man kann nicht antworten, wenn Du die Informationen nicht geben willst. Andere Möglichkeit: Können sie deutsch? Zeigst Du ihnen einfach das Forum? Vielleicht haben sie ja selbst Interesse an einer Verlängerung der AE und können mehr sagen, worum es überhaupt geht. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von lottchen am 28.07.2014 um 20:12:47
Die Frage ist nach welchem Paragrafen sie die AE haben. Was steht drauf auf dem eAT?
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Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 21:24:01
Ich habe eine Kopie des eAT vorliegen. Wo steht das, was benötigt wird? Ist es §34 Abs. 3?
Ferner liegt mir jetzt die schriftliche Antwort der ABH vor. Es geht um den nicht sichergestellten Lebensunterhalt. Der 450 Euro Job jedes Kinds reicht wohl formal nicht aus. Die Mutter verdient auch nur 450 Euro. Defakto reicht dieses Geld, da sie ja umsonst beim Stiefvater wohnen. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von erne am 28.07.2014 um 21:53:22 Siggi schrieb am 28.07.2014 um 21:24:01:
ja §34.1 gilt für minderjährige Kinder. Nach diesem § hatten die beiden einen Anspruch auf eine AE §34.2 sagt, dass an ihrem 18 Geburtstag (Volljährigkeit) ihre AE nicht mehr von den Eltern abhängt. Das ist fein, birgt aber die Gefahr, dass bei notwendiger Verlängerung die Eltern keinen Grund mehr darstellen, warum man den Kindern die AE verlägern sollte §34.3 erlaubt eine Ausnahme, *nach Ermesse*, den Kindern weiterhin eine AE zu geben/verlängern. Das wurde offenbar ein paar Jahre (4 Jahre) lang gemacht, aber die Kinder können keinen "eigenständigen" Grund für den Aufenthalt in D angeben. Scheisse! Nun wird das Ermessen offenbar so ausgeübt, dass die AE nach §34 nicht mehr verlängert wird. Sie brauchen einen anderen Zweck für den Aufenthalt. Irgendwann ist nun mal Schluss mit der Bindung an die Eltern. Siggi schrieb am 28.07.2014 um 17:40:23:
Also ist der Antrag *schriftlich* abgelehnt worden? Wenn ja, steht in der Ablehnung, was sie noch machen können, wie sie sich gegen den Bescheid wehren können. Aber ohne Argumente schwierig. Wenn nein: mit der Antragstellung bleibt Ihre alte AE gültig, so lange, bis die Behörden über den Antrag entscheiden. Bei Ablehnung: *schriftlich*. Ansonsten: www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37 ob da was greift? eigentlich sollte der Antrag vor dem 21 Geburtstag gestellt werden. Ob eine Härtefallregelung greift, kann man hier so wohl nicht sagen |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2014 um 09:28:32
Hat der Stiefvater ausreichend Einkommen? Falls ja, verstehe ich das Theater nicht - die "Kinder" bilden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater. Und wenn deren Bedarf gesichert dann gibt es nichts zu bemängeln.
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Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 29.07.2014 um 10:16:47
Vielen Dank für die Antworten.
Die Ablehnung ist noch nicht erfolgt. Das hat die Mutter der beiden meiner Frau suggeriert, als sie darüber in Tränen aufgelöst berichtete. Die ABH informierte schriftlich, dass sie eine Ablehnung beabsichtigte. Die Mutter wird heute zur ABH gehen und das Argument "Bedarfsgemeinschaft" vortragen. Gemeinsam hat die Familie (4 Personen) ca. 3300 Euro Einkommen und wohnt mietfrei im Eigenheim des Stiefvaters. Das sollte hoffentlich reichen. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 29.07.2014 um 10:53:08 schrieb am 29.07.2014 um 09:28:32:
Erklaer mir das doch mal. Sagst Du wenn der LU gesichert ist besteht Anspruch auf 34.3? Oder nach welchem Paragraphen? |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2014 um 14:12:15 tiggger schrieb am 29.07.2014 um 10:53:08:
Grundlage für die Verlängerung ist § 34 III AufenthG. Insofern kein gebundener Rechtsanspruch, sehr wohl aber ein Anspruch des Ausländers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Die ABH hat hier die persönliche Belange der Ausländer mit den Regelerteilungsvoraussetzungen §§ 5 I und 8 I AufenthG abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Die ABH hat aufgrund des langjährigen Aufenthaltes der Ausl. im Bundesgebiet auch Art. 8 EMRK und die Beziehung zur KiMu zu berücksichtiegn. Vgl. insofern auch Oberhäuser in: HK-AuslR (1. Ausl. 2008), § 34 Rn. 15 Zitat:
Ähnlich auch der BayVGH, Beschluss vom 02.11.2010 - 19 B 10.1941: Zitat:
Das einzige, was man den "Kindern" hier vorhalten kann, ist ihre mangelnde wirtschaftliche Integration - das ist aber sehr auch dem späten Nachzug im Alter von 14 verschuldet. Die Integration von solchen in einem solchen Alter ist in den meisten Fällen sehr schwierig - aber noch lange kein Grund, alleine deshalb eine negative Ermessentscheidung zu treffen. Zumal die Voraussetzung des § 5 I Nr. 1 AufenthG unzweifelhaft erfüllt wird. Übrigens hat man hier lange die Beantragung einer NE § 35 I AufenthG verschlafen, das sollte noch nachgeholt werden, solange die "Kinder" noch innerhalb der Bedarfsgemeinschaft sind. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 30.07.2014 um 15:21:29
Das Ergebnis von gestern: Die ABH will die AE nur um 2 Monate verlängern. Sie drängt darauf, dass die Kinder innerhalb dieser Zeit einen "richtigen Job" nachweisen.
Wenn sogar die AE verweigert werden soll, gibt es dann eine Chance bzgl §35 I? Was ist ein gesicherter Lebensunterhalt? Reicht es aus, wenn ein Dritter (hier der Stiefvater) diesen sichert? Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 30.07.2014 um 15:26:48
Mal weitergefragt: was sind denn die Hindernisse einen Job zu finden?
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Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 30.07.2014 um 16:05:45
Dörfliches Umfeld, nächste Stadt in 35km Entfernung, schlechte Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel, kein Führerschein, nur Hauptschulabschluss, keine Berufsausbildung, hohes Maß an Unselbständigkeit, enger Familienzusammenhalt (sprich keine örtlichen Veränderungen), usw. usf.
Aber ist dieses in Bezug auf AE oder NE relevant? Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 30.07.2014 um 16:32:55 Siggi schrieb am 30.07.2014 um 16:05:45:
U.U. insofern, als wenn die Gründe nicht in dem Verhalten der Person liegen würden, dies als Argument genutzt werden könnte. Dies halte ich hier jedoch für schwer. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Bayraqiano am 31.07.2014 um 07:54:26 Siggi schrieb am 30.07.2014 um 15:21:29:
§ 2 III AufenthG: Zitat:
BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10, http://www.bverwg.de/160811U1C4.10.0 - Rn. 14: Zitat:
§ 7 III SGB II: Zitat:
___ Jedenfalls muss eine NE § 35 I AufenthG beantragt werden, das würde das Problem lösen. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 11:00:57 schrieb am 31.07.2014 um 07:54:26:
Im angeführten Gesetzesparagrafen ist aber von einem minderjährigen Ausländer die Rede und hier sind die "Kinder" bereits 22 Jahre alt und da heißt es dann: Zitat:
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Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 31.07.2014 um 12:05:39
Also letztlich keine Chance auch nicht bzgl. §35 I? Die ABH ist im Recht? Einen Anwalt kann man sich sparen?
Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 31.07.2014 um 13:19:46 Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 11:00:57:
Ein wenig weiterlesen, es steht 'das gleiche gilt, wenn 1. der Ausländer volljährig ...' usw. D.h. er gilt nicht nur für Minderjährige. Ob er hier einschlägig ist? k.A. Siggi schrieb am 31.07.2014 um 12:05:39:
Es gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten für die Kinder: - selbständig werden und schnell eine Arbeit finden - sehr selbständig werden, das Land verlassen müssen und sich in der Ukraine durchschlagen - eine NE beantragen und falls die ABH sich quer stellt es mit einem Anwalt probieren. ob man bei den Alternativen unbedingt Alternative Nummer 3 aufgrund einer Meinung in einem Forum ausschließen möchte muss jetzt jeder selber wissen. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 14:57:33 tiggger schrieb am 31.07.2014 um 13:19:46:
Wie Du ganz richtig erkannt hast, bezieht sich diese Möglichkeit auf Kinder (also Minderjährige). http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#35 Bei 22jährigen kann man aber kaum noch von Kindern oder Minderjährigen sprechen, insofern geht dieser Hinweis ins Leere und somit dürfte eher die erste Variante erfolgversprechender sein, sofern sich die Behörde (noch) darauf einlässt und nicht Punkt 2 favorisiert. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 31.07.2014 um 15:02:19 Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 14:57:33:
Stimmt. Aber auf den interessanten (relevanten) Teil bis Du doch gar nicht eingegangen. Nochmal: Zitat:
Aus Deinem Link. Warum sollte das jetzt nur für Minderjährige gelten? |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:40:02 tiggger schrieb am 31.07.2014 um 15:02:19:
Nein, natürlich nicht. Allerdings stellt sich die Frage, warum dem in § 34 vorgesehenen Verfahrensweg: Zitat:
nicht entsprochen wurde ? Dafür muss es doch einen Grund geben ? |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 03.08.2014 um 09:53:16 Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 15:40:02:
Als die Kinder volljährig wurden, hatte die Mutter auch immer nur eine zeitlich begrenzte AE. Die Kinder bekamen dann eine zeitlich Befristigung der AE ähnlich wie die Mutter. Erst vor 1 oder 2 Jahren bekam die Mutter eine NE, als sie erstmal selbst bei der ABH den Antrag gestellt hatte. Seinerzeit hat der Stiefvater immer nur eine zeitlich befristet AE beantragt (warum auch immer) und genau das wurde von der ABH auch ausgestellt Nicht jeder ist Spezialist im Ausländerrecht. Erst jetzt, als es "brannte", wurde ich um Rat gefragt. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 21.03.2016 um 11:47:53
Wen es interessiert, ein Update der Situation. Sie hatten sich der vergangenen ca. 2 Jahre immer mit Verlängerungen der AE mit Bereich von 6 Monaten über Wasser gehalten. Jetzt macht die ABH nicht mehr mit, die Kinder wurden zur Ausreise aufgefordert.
Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von lottchen am 21.03.2016 um 12:20:56
Die "Kinder" sind jetzt also 24, haben immer noch keinen Vollzeitjob und wundern sich, dass nach mehrfacher Androhung jetzt tatsächlich die AE nicht mehr verlängert wird?
Haben sie zwischenzeitlich mal eine NE beantragt wie hier mal angeraten? |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von reinhard am 21.03.2016 um 13:22:09 Siggi schrieb am 21.03.2016 um 11:47:53:
Nicht die Kinder wurden aufgefordert, sondern die beiden Erwachsenen. Ich hatte ja 2014 geraten, sie mögen sich hier registrieren und selbst fragen, falls sie Interesse an ihrem Aufenthaltsrecht haben. Ich nehme an, Du hast es weiter gegeben, und sie hatten kein Interesse daran. Du musst akzeptieren, dass Du als Berater und Vermittler nur begrenzten Einfluss hast. Wenn beide selbst überhaupt kein Interesse zeigen, nützt es eben nichts. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 25.03.2016 um 17:53:43 reinhard schrieb am 21.03.2016 um 13:22:09:
So ist es. Ich wundere mich über die Dummheit der beiden. Sie hätten durchaus eine realistische Chance gehabt, aber ziehen das Leben in Armut in einem Bürgerkriegsland vor. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von sarembeti am 09.04.2016 um 22:52:07 Zitat:
Ich war gerade selbst in der Ukraine. Alles war ruhig. Wenn der vorherige Wohnort sich in Charkov oder Zaporizhia bzw. sich westlich davon befand, ist das Thema Bürgerkrieg eindeutig vom Tisch. 2 Jahre sollten genug sein, einen Job zu finden, Führerschein zu machen etc. |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Siggi am 29.04.2016 um 09:14:44
Sicher gibt es im Moment keine direkte Bedrohung durch Waffeneinwirkung in Sumy. Aber junge Frauen können zum Sanitätsdienst in Frontnähe verpflichtet werden. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko.
Aber einmal anders herum gefragt: Würdest Du dort Deine Kinder aufwachsen lassen? Die ökonomische Situation ist seit dem Konflikt wirklich schlimm und es gibt keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung, eher nur auf weitere Verschlechterung. Gruß Siggi |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von tiggger am 29.04.2016 um 10:12:17 Siggi schrieb am 29.04.2016 um 09:14:44:
Ich antworte da mal: Nein. Und viele andere Leute auch nicht. Und mir wäre das wichtig diese Situation zu verhindern. ABER: Denen von Dir genannten Personen war das alles völlig egal. Sie wussten was passieren wird wenn sie sich nicht um eine wirtschaftliche Integration bemühen und sie haben das Problem nicht mit dem nötigen Ernst angepackt. Oder gibt es *ernsthafte* Gründe warum das nicht möglich war: schwere, lange Krankheit? Pflege von Verwandten? Schwerbehinderung? |
Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Mick am 29.04.2016 um 10:48:07
Mangels rechtlicher Fragen:
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