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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> ABH verlängert AE für Kinder nicht
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Beitrag begonnen von Siggi am 28.07.2014 um 17:40:23

Titel: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 17:40:23
Hallo,

die Zwillinge einer Bekannten sind seit dem 14. Lebensjahr in DE. Sie haben einen deutschen Hauptschulabschluß und arbeiten (Minijob, Verdienst 450 Euro). Sie wohnen mit der ausländischen Mutter (sie hat eine Einbürgerungszusicherung erhalten) zusammen beim deutschen Stiefvater. Es wurden und werden keinerlei Sozialleistungen bezogen. Heute hat die ABH die Verlängerung der AE für die 22 Jährigen Mädchen verweigert.

Sie haben im Heimatland keine Wohnung, keinen anerkannten Schulabschluss, nichts. Außerdem herrscht in der Ukraine ein Brügerkrieg.

Was ist zu tun? Gibt es eine Chance gegen diese Entscheidung vorzugehen? Die AE gilt noch 1 Woche.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 17:53:32
Was heißt "sie sind in Deutschland"? Legal eingereist? Illegal eingereist?

Was für eine AE haben sie, die noch eine Woche gilt?

Als 22-jährige können sie sich ja nicht auf die Eltern beziehen, weil sie keine Kinder mehr sind, sondern selbst Erwachsene. Was für eine AE haben sie beantragt?

In der Ukraine sind die russischen Milizen auf ein sehr kleines Gebiet zurückgedrängt worden. Dorthin können sie sicherlich nicht, aber die Ukraine ist sehr groß. Das wird sicherlich nicht als Argument taugen.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 19:00:32

reinhard schrieb am 28.07.2014 um 17:53:32:
Was heißt "sie sind in Deutschland"? Legal eingereist? Illegal eingereist?

Sie sind seit ihrem 14. Lebensjahr legal in DE.


Zitat:
Was für eine AE haben sie, die noch eine Woche gilt?

Sie haben eine einjährige AE. Kurz vor dem Ablaufen wurde eine Verlängerung beantragt, die nun abgewiesen wurde.


Zitat:
Was für eine AE haben sie beantragt?

Ich denke, sie wollten wieder eine Verlängerung. Seit einigen Jahren haben sie nur einjährige AEs erhalten.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 19:02:54
Also sie sind nicht eingereist, sie "sind da"?

Was für eine AE sie haben, willst Du nicht schreiben? Die Frage, für die lang sie war, hilft ja nicht weiter. Es gibt 48 verschiedene AEs. Man kann nicht antworten, wenn Du die Informationen nicht geben willst.

Andere Möglichkeit: Können sie deutsch? Zeigst Du ihnen einfach das Forum? Vielleicht haben sie ja selbst Interesse an einer Verlängerung der AE und können mehr sagen, worum es überhaupt geht.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von lottchen am 28.07.2014 um 20:12:47
Die Frage ist nach welchem Paragrafen sie die AE haben. Was steht drauf auf dem eAT?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 28.07.2014 um 21:24:01
Ich habe eine Kopie des eAT vorliegen. Wo steht das, was benötigt wird? Ist es §34 Abs. 3?

Ferner liegt mir jetzt die schriftliche Antwort der ABH vor. Es geht um den nicht sichergestellten Lebensunterhalt. Der 450 Euro Job jedes Kinds reicht wohl formal nicht aus. Die Mutter verdient auch nur 450 Euro. Defakto reicht dieses Geld, da sie ja umsonst beim Stiefvater wohnen.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von erne am 28.07.2014 um 21:53:22

Siggi schrieb am 28.07.2014 um 21:24:01:
Ist es §34 Abs. 3?


ja

§34.1 gilt für minderjährige Kinder.
Nach diesem § hatten die beiden einen Anspruch auf eine AE

§34.2 sagt, dass an ihrem 18 Geburtstag (Volljährigkeit) ihre AE nicht mehr von den Eltern abhängt. Das ist fein, birgt aber die Gefahr, dass bei notwendiger Verlängerung die Eltern keinen Grund mehr darstellen, warum man den Kindern die AE verlägern sollte

§34.3 erlaubt eine Ausnahme, *nach Ermesse*, den Kindern weiterhin eine AE zu geben/verlängern.

Das wurde offenbar ein paar Jahre (4 Jahre) lang gemacht, aber die Kinder können keinen "eigenständigen" Grund für den Aufenthalt in D angeben. Scheisse!
Nun wird das Ermessen offenbar so ausgeübt, dass die AE nach §34 nicht mehr verlängert wird.
Sie brauchen einen anderen Zweck für den Aufenthalt. Irgendwann ist nun mal Schluss mit der Bindung an die Eltern.



Siggi schrieb am 28.07.2014 um 17:40:23:
Heute hat die ABH die Verlängerung der AE für die 22 Jährigen Mädchen verweigert. 


Also ist der Antrag *schriftlich* abgelehnt worden?
Wenn ja, steht in der Ablehnung, was sie noch machen können, wie sie sich gegen den Bescheid wehren können. Aber ohne Argumente schwierig.
Wenn nein: mit der Antragstellung bleibt Ihre alte AE gültig, so lange, bis die Behörden über den Antrag entscheiden. Bei Ablehnung: *schriftlich*.


Ansonsten:
www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37
ob da was greift?
eigentlich sollte der Antrag vor dem 21 Geburtstag gestellt werden.
Ob eine Härtefallregelung greift, kann man hier so wohl nicht sagen




Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2014 um 09:28:32
Hat der Stiefvater ausreichend Einkommen? Falls ja, verstehe ich das Theater nicht - die "Kinder" bilden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater. Und wenn deren Bedarf gesichert dann gibt es nichts zu bemängeln.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 29.07.2014 um 10:16:47
Vielen Dank für die Antworten.

Die Ablehnung ist noch nicht erfolgt. Das hat die Mutter der beiden meiner Frau suggeriert, als sie darüber in Tränen aufgelöst berichtete. Die ABH informierte schriftlich, dass sie eine Ablehnung beabsichtigte.

Die Mutter wird heute zur ABH gehen und das Argument "Bedarfsgemeinschaft" vortragen. Gemeinsam hat die Familie (4 Personen) ca. 3300 Euro Einkommen und wohnt mietfrei im Eigenheim des Stiefvaters. Das sollte hoffentlich reichen.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 29.07.2014 um 10:53:08

schrieb am 29.07.2014 um 09:28:32:
Hat der Stiefvater ausreichend Einkommen? Falls ja, verstehe ich das Theater nicht - die "Kinder" bilden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater. Und wenn deren Bedarf gesichert dann gibt es nichts zu bemängeln.

Erklaer mir das doch mal. Sagst Du wenn der LU gesichert ist besteht Anspruch auf 34.3? Oder nach welchem Paragraphen?



Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Bayraqiano am 29.07.2014 um 14:12:15

tiggger schrieb am 29.07.2014 um 10:53:08:
Erklaer mir das doch mal.


Grundlage für die Verlängerung ist § 34 III AufenthG. Insofern kein gebundener Rechtsanspruch, sehr wohl aber ein Anspruch des Ausländers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Die ABH hat hier die persönliche Belange der Ausländer mit den Regelerteilungsvoraussetzungen §§ 5 I und 8 I AufenthG abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Die ABH hat aufgrund des langjährigen Aufenthaltes der Ausl. im Bundesgebiet auch Art. 8 EMRK und die Beziehung zur KiMu zu berücksichtiegn. Vgl. insofern auch Oberhäuser in: HK-AuslR (1. Ausl. 2008), § 34 Rn. 15


Zitat:
Je näher der gesetzliche Verlängerungsanspruch das eigenständige Aufenthaltsrecht oder der Anspruch auf Erteilung einer NE gemäß § 35 AufenthG näher rücken, desto schwierwiegender müssen die Gründe sein, die dem privaten Interesse des Kindes oder Volljährigen am Verbleib im Bundesgebiet entgegen gehalten werden können. [......]


Ähnlich auch der BayVGH,  Beschluss vom 02.11.2010 -  19 B 10.1941:


Zitat:
§ 8 Abs. 1 AufenthG sieht zwar ausdrücklich vor, dass auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Vorschriften Anwendung finden wie für ihre Erteilung, mit anderen Worten, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG auch im Falle der Verlängerung vorliegen müssen. Gleichwohl darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Ausländer, der eine Verlängerung eines ihm bereits bewilligten Aufenthalts erstrebt, sich in einer anderen Situation befindet, als der Ausländer, der erstmals um eine Aufenthaltserlaubnis nachsucht. Je nach der Dauer seines Aufenthalts und dem Maß seiner beruflichen, persönlichen und sozialen Bindungen ist er in erheblich stärkerem Maße auf den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angewiesen als ein Ausländer, der gerade sein Heimatland verlassen hat (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2008, RdNr. 11 zu § 8 AufenthG). Über die Verlängerung ist deshalb unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes zu entscheiden (vgl. Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 3. Aufl. 2007, § 2 RdNr. 280).


Das einzige, was man den "Kindern" hier vorhalten kann, ist ihre mangelnde wirtschaftliche Integration - das ist aber sehr auch dem späten Nachzug im Alter von 14 verschuldet. Die Integration von solchen in einem solchen Alter ist in den meisten Fällen sehr schwierig - aber noch lange kein Grund, alleine deshalb eine negative Ermessentscheidung zu treffen. Zumal die Voraussetzung des § 5 I Nr. 1 AufenthG unzweifelhaft erfüllt wird.

Übrigens hat man hier lange die Beantragung einer NE § 35 I AufenthG verschlafen, das sollte noch nachgeholt werden, solange die "Kinder" noch innerhalb der Bedarfsgemeinschaft sind.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 30.07.2014 um 15:21:29
Das Ergebnis von gestern: Die ABH will die AE nur um 2 Monate verlängern. Sie drängt darauf, dass die Kinder innerhalb dieser Zeit einen "richtigen Job" nachweisen.

Wenn sogar die AE verweigert werden soll, gibt es dann eine Chance bzgl §35 I? Was ist ein gesicherter Lebensunterhalt? Reicht es aus, wenn ein Dritter (hier der Stiefvater) diesen sichert?

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 30.07.2014 um 15:26:48
Mal weitergefragt: was sind denn die Hindernisse einen Job zu finden?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 30.07.2014 um 16:05:45
Dörfliches Umfeld, nächste Stadt in 35km Entfernung, schlechte Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel, kein Führerschein, nur Hauptschulabschluss, keine Berufsausbildung, hohes Maß an Unselbständigkeit, enger Familienzusammenhalt (sprich keine örtlichen  Veränderungen), usw. usf.

Aber ist dieses in Bezug auf AE oder NE relevant?

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 30.07.2014 um 16:32:55

Siggi schrieb am 30.07.2014 um 16:05:45:
Aber ist dieses in Bezug auf AE oder NE relevant?

U.U. insofern, als wenn die Gründe nicht in dem Verhalten der Person liegen würden, dies als Argument genutzt werden könnte. Dies halte ich hier jedoch für schwer.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Bayraqiano am 31.07.2014 um 07:54:26

Siggi schrieb am 30.07.2014 um 15:21:29:
Was ist ein gesicherter Lebensunterhalt?


§ 2 III AufenthG:

Zitat:
Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.


BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10, http://www.bverwg.de/160811U1C4.10.0 - Rn. 14:


Zitat:
Ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen für den Lebensunterhalt besteht, bestimmt sich bei erwerbsfähigen Ausländern deshalb im Grundsatz nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Lebt der erwerbsfähige Ausländer mit seiner Familie zusammen, so richtet sich die Berechnung seines Anspruchs auf öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II grundsätzlich nach den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 SGB II. Danach gilt in einer Bedarfsgemeinschaft, wenn deren gesamter Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden kann, jede Person im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II).


§ 7 III SGB II:


Zitat:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2.  [..........] die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


___

Jedenfalls muss eine NE § 35 I AufenthG beantragt werden, das würde das Problem lösen.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 11:00:57

schrieb am 31.07.2014 um 07:54:26:
Jedenfalls muss eine NE § 35 I AufenthG beantragt werden, das würde das Problem lösen. 

Im angeführten Gesetzesparagrafen ist aber von einem 
minderjährigen Ausländer die Rede und hier sind die "Kinder" bereits 22 Jahre alt und da heißt es dann:


Zitat:
...sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 31.07.2014 um 12:05:39
Also letztlich keine Chance auch nicht bzgl. §35 I? Die ABH ist im Recht? Einen Anwalt kann man sich sparen?

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 31.07.2014 um 13:19:46

Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 11:00:57:
Im angeführten Gesetzesparagrafen ist aber von einem 
minderjährigen Ausländer die Rede 

Ein wenig weiterlesen, es steht 'das gleiche gilt, wenn 1. der Ausländer volljährig ...'
usw. D.h. er gilt nicht nur für Minderjährige. Ob er hier einschlägig ist? k.A.


Siggi schrieb am 31.07.2014 um 12:05:39:
Einen Anwalt kann man sich sparen?

Es gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten für die Kinder:

- selbständig werden und schnell eine Arbeit finden
- sehr selbständig werden, das Land verlassen müssen und sich in der Ukraine durchschlagen
- eine NE beantragen und falls die ABH sich quer stellt es mit einem Anwalt probieren.

ob man bei den Alternativen unbedingt Alternative Nummer 3 aufgrund einer Meinung in einem Forum ausschließen möchte muss jetzt jeder selber wissen.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 14:57:33

tiggger schrieb am 31.07.2014 um 13:19:46:
Es gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten für die Kinder:
- selbständig werden und schnell eine Arbeit finden
- sehr selbständig werden, das Land verlassen müssen und sich in der Ukraine durchschlagen
- eine NE beantragen und falls die ABH sich quer stellt es mit einem Anwalt probieren.ob man bei den Alternativen unbedingt Alternative Nummer 3 aufgrund einer Meinung in einem Forum ausschließen möchte muss jetzt jeder selber wissen. 

Wie Du ganz richtig erkannt hast, bezieht sich diese Möglichkeit auf Kinder (also Minderjährige).

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#35

Bei 22jährigen kann man aber kaum noch von Kindern oder Minderjährigen sprechen, insofern geht dieser Hinweis ins Leere und somit dürfte eher die erste Variante erfolgversprechender sein, sofern sich die Behörde (noch) darauf einlässt und nicht Punkt 2 favorisiert.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 31.07.2014 um 15:02:19

Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 14:57:33:
Bei 22jährigen kann man aber kaum noch von Kindern oder Minderjährigen

Stimmt. Aber auf den interessanten (relevanten) Teil bis Du doch gar nicht eingegangen. Nochmal:


Zitat:
Das Gleiche gilt, wenn

1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,

Aus Deinem Link. Warum sollte das jetzt nur für Minderjährige gelten?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:40:02

tiggger schrieb am 31.07.2014 um 15:02:19:
Warum sollte das jetzt nur für Minderjährige gelten? 

Nein, natürlich nicht.
Allerdings stellt sich die Frage, warum dem in § 34 vorgesehenen Verfahrensweg:


Zitat:
(2) Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht. Das Gleiche gilt bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder wenn die Aufenthaltserlaubnis in entsprechender Anwendung des § 37 verlängert wird.


nicht entsprochen wurde ?

Dafür muss es doch einen Grund geben ?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 03.08.2014 um 09:53:16

Saxonicus schrieb am 31.07.2014 um 15:40:02:
Dafür muss es doch einen Grund geben ?

Als die Kinder volljährig wurden, hatte die Mutter auch immer nur eine zeitlich begrenzte AE. Die Kinder bekamen dann eine zeitlich Befristigung der AE ähnlich wie die Mutter. Erst vor 1 oder 2 Jahren bekam die Mutter eine NE, als sie erstmal selbst bei der ABH den Antrag gestellt hatte.

Seinerzeit hat der Stiefvater immer nur eine zeitlich befristet AE beantragt (warum auch immer) und genau das wurde von der ABH auch ausgestellt

Nicht jeder ist Spezialist im Ausländerrecht. Erst jetzt, als es "brannte", wurde ich um Rat gefragt.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 21.03.2016 um 11:47:53
Wen es interessiert, ein Update der Situation. Sie hatten sich der vergangenen ca. 2 Jahre immer mit Verlängerungen der AE mit Bereich von 6 Monaten über Wasser gehalten. Jetzt macht die ABH nicht mehr mit, die Kinder wurden zur Ausreise aufgefordert.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von lottchen am 21.03.2016 um 12:20:56
Die "Kinder" sind jetzt also 24, haben immer noch keinen Vollzeitjob und wundern sich, dass nach mehrfacher Androhung jetzt tatsächlich die AE nicht mehr verlängert wird?
Haben sie zwischenzeitlich mal eine NE beantragt wie hier mal angeraten?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von reinhard am 21.03.2016 um 13:22:09

Siggi schrieb am 21.03.2016 um 11:47:53:
Jetzt macht die ABH nicht mehr mit, die Kinder wurden zur Ausreise aufgefordert.


Nicht die Kinder wurden aufgefordert, sondern die beiden Erwachsenen.

Ich hatte ja 2014 geraten, sie mögen sich hier registrieren und selbst fragen, falls sie Interesse an ihrem Aufenthaltsrecht haben. Ich nehme an, Du hast es weiter gegeben, und sie hatten kein Interesse daran. Du musst akzeptieren, dass Du als Berater und Vermittler nur begrenzten Einfluss hast. Wenn beide selbst überhaupt kein Interesse zeigen, nützt es eben nichts.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 25.03.2016 um 17:53:43

reinhard schrieb am 21.03.2016 um 13:22:09:
Wenn beide selbst überhaupt kein Interesse zeigen, nützt es eben nichts.

So ist es.

Ich wundere mich über die Dummheit der beiden. Sie hätten durchaus eine realistische Chance gehabt, aber ziehen das Leben in Armut in einem Bürgerkriegsland vor.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von sarembeti am 09.04.2016 um 22:52:07

Zitat:
Außerdem herrscht in der Ukraine ein Brügerkrieg.


Ich war gerade selbst in der Ukraine. Alles war ruhig.
Wenn der vorherige Wohnort sich in Charkov oder Zaporizhia bzw. sich westlich davon befand, ist das Thema Bürgerkrieg eindeutig vom Tisch.

2 Jahre sollten genug sein, einen Job zu finden, Führerschein zu machen etc.

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Siggi am 29.04.2016 um 09:14:44
Sicher gibt es im Moment keine direkte Bedrohung durch Waffeneinwirkung in Sumy. Aber junge Frauen können zum Sanitätsdienst in Frontnähe verpflichtet werden. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko.

Aber einmal anders herum gefragt: Würdest Du dort Deine Kinder aufwachsen lassen? Die ökonomische Situation ist seit dem Konflikt wirklich schlimm und es gibt keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung, eher nur auf weitere Verschlechterung.

Gruß
Siggi

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von tiggger am 29.04.2016 um 10:12:17

Siggi schrieb am 29.04.2016 um 09:14:44:
Aber einmal anders herum gefragt: Würdest Du dort Deine Kinder aufwachsen lassen? 

Ich antworte da mal: Nein. Und viele andere Leute auch nicht. Und mir wäre das wichtig diese Situation zu verhindern.

ABER: Denen von Dir genannten Personen war das alles völlig egal. Sie wussten was passieren wird wenn sie sich nicht um eine wirtschaftliche Integration bemühen und sie haben das Problem nicht mit dem nötigen Ernst angepackt. Oder gibt es *ernsthafte* Gründe warum das nicht möglich war: schwere, lange Krankheit? Pflege von Verwandten? Schwerbehinderung?

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Mick am 29.04.2016 um 10:48:07
Mangels rechtlicher Fragen:

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