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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
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Beitrag begonnen von ludas.matyi am 03.08.2012 um 10:07:48

Titel: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von ludas.matyi am 03.08.2012 um 10:07:48
Meine Freundin (russ. Staatsbürgerin) hat einen Aufenthaltstitel zum Studium in D. Sie hat einen Erasmus-Studienplatz in England (visapflichtig für russen).

Folgendes Problem - Reisepass ist abzugeben bei englischer Botschaft - genau in dem Zeitraum (6 Wochen) steht eine Reise nach Den Haag an, d.h. Reisen ist nicht erlaubt - da kein Pass vorhanden ist. Jetzt könnte man natürlich ohne Pass reisen.

Problem ist aber es gibt einen Workshop in einer internationalen Institution, wo der Eintritt nur mit Reisepass, Führerschein oder Ausweis möglich ist. Gilt der Aufenthaltstitel im Ausland als Ausweis und kann vorgezeigt werden? Drauf steht ja: "Pass-Ersatz"? Was bedeutet "Pass-Ersatz"?

lg
FE


thx an die Experten

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von ludas.matyi am 03.08.2012 um 10:10:05
Also es steht explizit da "Pass (Ersatz)"

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2012 um 10:16:02

ludas.matyi schrieb am 03.08.2012 um 10:10:05:
Also es steht explizit da "Pass (Ersatz)" 

Das ist bei allen eAT so, danach ist die Passnummer des russischen Passes deiner Freundin eingetragen.

Der eAT berechtigt allein nicht zum Überschreiten der Grenze - auch nicht innerhalb des Schengengebiets. Sie kann also derzeit nicht nach NL.

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von Zkai am 03.08.2012 um 10:18:51

ludas.matyi schrieb am 03.08.2012 um 10:10:05:
Also es steht explizit da "Pass (Ersatz)"


Nein, nur mit der Afuenthaltskarte kann sie nicht reisen, da es kein eigenständiges Identitätsdokument ist.

Das wäre es nur mit dem Aufdruck "Ausweisersatz". Aber auch dann wäre es nur für Deutschland gültig.

Pass(Ersatz) bezieht sich voll ausgeschrieben auf: Pass-Nr. oder Passersatzpapier.

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von ludas.matyi am 03.08.2012 um 10:29:26
Danke für die Kommentare. Genau, wie schon gesagt "Reisen ist nicht erlaubt". Das wissen wir schon.

Es geht uns um: Ist der eAT ein Ersatz für den deutschen Ausweis (nicht Reisepass)? Wenn ich richtig interpretiere ist der eAT also kein Ersatz für den deutschen Ausweis.

Es sind eben ID oder Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen. Zur Info: Es handelt sich um den Besuchereintritt beim internatioanlen Strafgerichtshof, mehr nicht.

lg

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von Muleta am 03.08.2012 um 10:34:38

ludas.matyi schrieb am 03.08.2012 um 10:29:26:
Es geht uns um: Ist der eAT ein Ersatz für den deutschen Ausweis (nicht Reisepass)?


nein - ich weiß auch nicht, wie man darauf kommen kann: er ist und  bleibt ein AT, nicht mehr, nicht weniger.

Vgl. auch schon hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337756226/0

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von ludas.matyi am 03.08.2012 um 10:37:08
Danke

Titel: Re: Gültigkeit Aufenthaltstitel als Ausweis im Ausland?
Beitrag von Petersburger am 03.08.2012 um 15:06:32

ludas.matyi schrieb am 03.08.2012 um 10:07:48:
Reisepass ist abzugeben bei englischer Botschaft

Hier würde ich ansetzen.

Fragt zunächst mal bei der englischen AV, ob die den Paß nicht herausgeben.

Allein schon der Verweis auf die Paßpflicht von Ausländern in Deutschland dürfte dafür ausreichend sein.

Wenn denn die englischen Kollegen unbedingt die Möglichkeit haben wollen, alle Seiten des Passes jederzeit anschauen zu können, kann man ihnen ja eine Kopie aller Seiten anbieten ...



Zum Vergleich: Russische Reisepässe bleiben i.d.R. bei uns beim Vorgang. Sowohl für Schengen-Anträge, als auch bei nationalen. Sind im (russischen) Inland ja sowieso nicht als Identitätsdokumente zugelassen.

Nichtrussische Reisepässe dagegen werden i.d.R. sofort wieder ausgehändigt, damit der Inhaber nicht bei irgendwelchen Polizeikontrollen Probleme bekommt ...

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