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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> beide Pässe behalten (thai)
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Beitrag begonnen von nase am 13.06.2012 um 16:28:23

Titel: beide Pässe behalten (thai)
Beitrag von nase am 13.06.2012 um 16:28:23
Huhu,

ich habe gerade ein Foto eines Schreibens einer Bayrischen Einbürgerungsstelle gesehen, wo drinn steht dass Thais seit einer neuen Kommunikation des Bayrischen Innenministeriums beide Pässe behalten können und nicht mehr die Ausbürgerung aus der thailändischen Staatsangehörigkeit betreiben müssen.

Neue Fälle sind unter sofortiger und dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu bearbeiten.

Kann das jemand bestätigen ? Das wäre wunderbar.

Ist der Text des Innenministeriums via Internet einsehbar ?
Oder wenn nicht, kann mir jemand sagen wie das Dokument genau heisst, damit meine Einbürgerungsstelle es nachschlagen kann ?

Das Foto ist hier einsehbar:
http://www.pengox.com/Foto2.JPG

Super vielen Dank,
Nase ::)

Titel: Re: beide Pässe behalten (thai)
Beitrag von Odysseus am 14.06.2012 um 08:16:04
in Bayern ticken die Uhren ja bekanntlich anders - und nicht nur die Uhren... - von daher kann ich zur konkreten Lage in BY nichts sagen. Aber das geschilderte Verfahren ist seit einigen Jahren hier in Berlin Gang und Gäbe. Thailänder werden hier unter HvM eingebürgert, Auflagenbescheide aus früheren Jahren wurden auch außer Kraft gesetzt.

Titel: Re: beide Pässe behalten (thai)
Beitrag von Ralf am 14.06.2012 um 11:31:40
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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