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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rentenversicherungverlauf
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Beitrag begonnen von slawi am 19.07.2011 um 21:05:42

Titel: Rentenversicherungverlauf
Beitrag von slawi am 19.07.2011 um 21:05:42
hallo Leute ,
seit 2006 lebe ich in Deutschland( Bayern) , ich bin marokkaner,  , ich bin mit einer Deutsche
verheiratet habe jetzt deutschen Pass bantragt,mein
Arbeitsgeber hat mit mir den Arbeitsvetrag verlängert, also mein
Arbeitsvertrag dauert 2 jahre und wird  erst am 30.06.2012
abgelaufen , der Sachbearbeiter von Asuländerbehörde meint , es muss
mindestens 60 Monate Rentenversicherung vorher bezahlt werden , und er
meint auch  nach dem er in meinem Rentenversicherungvelauf nachgeschaut hat , es
wurden nur 52 monate bezahlt weil ich im letzten jahren nicht immer
vollzeitjob hatte , jetzt habe ich wie gesagt einen vollzeitjob mit einem
befristeten Arbeitsvertrag vom zwei jahren, habe in dem forum was über diesen Renetenversicherungverlauf was  gelesen , jemanden hat mal diese Frage gestellt :
Wird für die Einbürgerung nach §10 ein Rentenversicherungsverlauf gebraucht
oder nicht?
ein Teilnehmer hat so beantwortet:
Klare, eindeutige Antwort: Nein!
stimmt das ? spielt der Rentenversicherungverlauf keine grösse Rolle bei der Einbürgerung???
Für Ihr Antwort bedanke ich mich im Voraus .
Mit freundlichen Grüssen

Titel: Re: Rentenversicherungverlauf
Beitrag von Bayraqiano am 19.07.2011 um 21:44:35
Bei einer Anspruchseinbürgerung nach §10 spielt es tatsächlich keine Rolle.

Bei dir handelt es sich um eine Einbürgerung nach §9 (Ehegatte einer Deutschen), da müssen
Rentenversicherungsbeiträge nachgewiesen werden.

Titel: Re: Rentenversicherungverlauf
Beitrag von schweitzer am 20.07.2011 um 07:32:20

slawi schrieb am 19.07.2011 um 21:05:42:
Wird für die Einbürgerung nach §10 ein Rentenversicherungsverlauf gebraucht
oder nicht?


Nein. Aber für Dich ist, wie Bayraquino schon andeutete, eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG noch gar nicht möglich, 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland reichen dafür nicht.

Zur Frage des Nachweises von Rentenbeitragszeiten eischließlich möglicher dabei auftretender Probleme bei einer Regeleinbürgerung nach § 9 StAG (um die es in Deinem Fall wohl geht) siehe auch dieses Post (Blaues bitte jeweils anklicken!)


=schweitzer=

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