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Nicht genug Rente, BUZ Problem... (Gelesen: 2.497 mal)
RZ100k
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nicht genug Rente, BUZ Problem...
18.07.2011 um 11:44:42
 
Ich bin Deutscher, seit 2006 zu eine nicht EU Bürgerin die nun eine Niederlassungserlaubnis hat verheiratet. Wir haben 2 Kinder und ich betreibe ein Kleingewerbe und studiere nebenbei.

Wir wollten nun Ihre Einbürgerung beantragen aber die Behörde macht Ärger da wir erstens keine gesicherten Altersbezüge in der Zukunft haben. Wir besitzen ein Haus das 7 Fremdenzimmer hat, diese werden später dann vermietet Vollzeit sobald wir mehr Zeit haben, mit 2 Kleinkindern ist das etwas schwierig, außerdem soll die Vermietung eigentlich unsere zukünftige Rente sein, Potential 2500 – 3000 Euro bei Vollbelegung einzunehmen. Derzeit vermieten wir nur 1 – 2 Zimmer langfristig und erzielen ca. 400 Euro Netto.

Das Kleingewerbe das ich betreibe hält uns über Wasser und es ist auch geplant das ich nach Beendigung des Studium normal arbeite gehe.

Das Amt verweigert nun eine Einbürgerung da wir keine gesicherten Renteneinkünfte haben und keine BUZ Versicherung.

Meine Frau ist seit 2006 in Deutschland und das Sie bisher außer der Kindererziehung keine Rentenanwartschaften einbezahlt hat ist ja wohl verständlich, auch plant Sie eine Arbeitsaufnahme sobald die Kinder größer sind.

Frage: Was können wir tun denn das Amt scheint unsere zukünftige Vermietung nicht berücksichtigen zu wollen. Was sollen wir tun bzgl. Der BUZ da wir keien haben und ich eh nach meinem Studium eine Arbeit aufnehme, ich bin angehender Projektmanager (Schreibtischjob).

Muss der Staat irgendwann einer Einbürgerung zustimmen obwohl keine Rentenanwartschaften vorliegen? Auch welche §§§ können wir uns beziehen?
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Odysseus
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Antwort #1 - 18.07.2011 um 12:33:17
 
Da Deine Frau erst seit 2006 in D ist, gehe ich von der EB nach § 9 StAG aus, die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse richtet demnach nach § 8 StAG. Hier muss der LU nachhaltig und auf Dauer geischert sein - davon kann bei Vermietung von Fremdenzimmern irgendwann in der Zukunft jetzt absolut keine Rede sein.

Die Sache sieht mglw. anders aus, wenn Deine Frau 2014 ihren 8-jährigen Aufenthalt voll hat und ein EB-Antrag nach §10 StAG zu bearbeiten wäre. Dann kommt es bei ansonsten nachvollzieberem LU nur darauf an, dass keine Leistungen nach SGB II oder XII bezogen werden.
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schweitzer
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Antwort #2 - 18.07.2011 um 12:54:39
 
Wenn das richtig verstanden habe, geht es hier weniger um das Problem der LU - Sicherung im Ganzen als um die Frage hinreichender Altersvorsorge im Speziellen.

Hierzu ist anzumerken, dass es hiernach ausreichend ist, wenn durch einen der beiden Ehepartner entsprechende Altersvorsorge nachgewiesen wird, selbst dann, wenn der andere Partner noch gar keine Beiträge entrichtet bzw. Anwartschaftszeiten erfüllt hat.

In ganz ähnliche Richtung ging es in der Quintessenz in
diesem thread
an dem das abschließende Post von Ralf wohl die beste Zusammenfassung darstellt, auch wenn selbst diese so einiges offen lässt ...

(Blaues bitte jeweils anklicken!)


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RZ100k
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2011 um 13:45:49
 
Das ist ja Interessant, also wäre die Einbürgerung dann 2012 möglich da Sie den Integrationskurs hat sowie ausreichend Sprachkenntnisse besitzt. Traurige Behördenwillkür jemanden die Einbürgerung zu verweigern obwohl sogar 2 KInder mit einem Deustchen da sind udn ein Eigenheim. Die Zimmer werden ja schon vermietet aber nur wenige aus Zeitmangel und da sind momentan nur 350 Euro Einkommen als Zusatz da.
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schweitzer
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Antwort #4 - 18.07.2011 um 13:52:56
 
RZ100k schrieb am 18.07.2011 um 13:45:49:
Behördenwillkür


Na ja, man sollte da schon berücksichtigen, dass da Dinge offenkundig nicht wirklich bis zu Ende geregelt sind - wenn Du Dir das Post von Ralf in dem von mir verlinkten thread anschaust, das (leider) nichts an Aktualität eingebüßt hat, dann wird das eigentlich deutlich. Ich gebe Dir vollkommen Recht, dass so eine Situation einzelfallbezogen misslich, sehr ärgerlich und auch unbefriedigend ist.

Aber mit "Behördenwillkür" hat das erstmal nix zu tun - im Übrigen arbeiten Leute wie Ralf oder Odysseus bei Behörden und versuchen völlig aus freien Stücken hier zu  helfen, können aber, wenns nun mal so ist, auch nicht mehr als die Misslichkeiten erklären ...


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Odysseus
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Antwort #5 - 18.07.2011 um 14:50:16
 
RZ100k schrieb am 18.07.2011 um 13:45:49:
Das ist ja Interessant, also wäre die Einbürgerung dann 2012 möglich da Sie den Integrationskurs hat sowie ausreichend Sprachkenntnisse besitzt.

Mathematik, Grundschule, erste Klasse:

6+7=13!!!

RZ100k schrieb am 18.07.2011 um 13:45:49:
Traurige Behördenwillkür ...


dann bin ich hier 'raus!
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Saxonicus
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Antwort #6 - 18.07.2011 um 16:48:17
 
RZ100k schrieb am 18.07.2011 um 13:45:49:
Traurige Behördenwillkür jemanden die Einbürgerung zu verweigern

Ich finde es schon ziemlich unverschämt von Behördenwillkür zu sprechen, wenn sich die Behörde an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen hält und nicht dem persönlichen Befindlichkeiten und Wünschen eines Antragstellers nachkommt.
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RZ100k
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Antwort #7 - 18.07.2011 um 20:17:50
 
Na ja Saxonicus, da wird immer gross von Integration gesprochen und hier haben wir einen Deutschen, glücklich verheiratet, 2 Kinder, Eigenheim und man bekommt noch eins aufs Auge gedrückt, so viel zu Integration.....
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.07.2011 um 20:29:38
 
Die Sachdiskussion scheint beendet zu sein

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