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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
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Beitrag begonnen von gc am 15.04.2011 um 15:36:14

Titel: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von gc am 15.04.2011 um 15:36:14
Heute hat auch der Bundesrat das "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" bestätigt. Es kann dann nach Unterschrift BuPrä in Kraft treten.

Wortlaut Entwurf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704401.pdf

mit diesen Änderungen endgültig beschlossen worden:
http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/17/050/1705093.pdf




Stellungnahme Bundesrats-Ausschuss für Frauen und Jugend: Der Entwurf ist nicht geeignet, das vorgebliche Ziel zu erreichen, deshalb Anrufung Vermittlungsauschuss
http://www.bundesrat.de/cln_171/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/168-1-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/168-1-11.pdf

Pressemeldung des Bundesrats von heute: Zustimmung, keine Anrufung Vermittlungsausschuss
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/057-2011.html?__nnn=true


Appell von Terres des Femmes gegen das Gesetz
http://frauenrechte.de/online/index.php?option=com_content&view=article&id=660:appell-nein-zur-erhoehung-der-ehebestandszeit&catid=153&Itemid=214

Der kritische Blick des Flüchtlingsrates Berlin auf das Gesetz
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=524

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von Bouchwari1 am 15.04.2011 um 19:33:51
Also doch keine Erhöhung der Mindesehebestandszeit......Vielen Dank für die fröhliche Nachrichten....

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von Eduard am 15.04.2011 um 20:17:35

Bouchwari1 schrieb am 15.04.2011 um 19:33:51:
Also doch keine Erhöhung der Mindesehebestandszeit......Vielen Dank für die fröhliche Nachrichten....


Wie kommst Du darauf?

Der Bundesrat hat das Gesetz in der vom Bundestag vorgelegten Form akzeptiert, und darin stehen die 3 Jahre:


Zitat:
§ 31 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
...




Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von Bouchwari1 am 15.04.2011 um 21:32:08
Ich habe in der endgültigen Verfassung irgendwo gelesen ,dass nach Einschätzung von 5 aus 7 Sachverständiger,eine Erhöhung der Ehebestandszeit kein adäquates Mittel zur Bekämpfung von möglichen Scheinehen....daraufhin wird die von der Bundesregierung geplante Erhöhung aus dem Gesetz gestrichen.aber trotzdem ich bin mir jetzt nicht  mehr so sicher weil ich eigentlich nicht den ganzen Entwurf gelesen habe....sondern ich habe  nur nach den für mich interessanten Schlüsselwörtern gesucht und was dazu geschrieben ist gelesen. 

[edit]Folgepost:[/edit]

Ich habe mir den Artikel nochmal durchgelesen,ich glaube du hast Recht, was ich mir am Anfang gelesen habe war bloss Stellungnahmen von abgeordneten die Gegen die Erhöhung sind und nicht den Beschluß

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von gc am 25.06.2011 um 11:21:47
Hat jemand ne Idee, warum anscheinend die Ausfertigung dieses vor immerhin 2 1/2 Monaten endgültig verabschiedeten Gesetzes durch den Bundespräsidenten noch immer nicht erfolgt ist? Gibt es redaktionelle Unklarheiten, gibt es inhaltliche Probleme?

Im BGBl ist es bis heute nicht veröffentlicht und somit auch immer noch nicht in Kraft getreten. Merkwürdig ist das.

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von machsbesser am 26.06.2011 um 16:18:31

gc schrieb am 25.06.2011 um 11:21:47:
Hat jemand ne Idee, warum anscheinend die Ausfertigung dieses vor immerhin 2 1/2 Monaten endgültig verabschiedeten Gesetzes durch den Bundespräsidenten noch immer nicht erfolgt ist? Gibt es redaktionelle Unklarheiten, gibt es inhaltliche Probleme?

Im BGBl ist es bis heute nicht veröffentlicht und somit auch immer noch nicht in Kraft getreten. Merkwürdig ist das.


Hi ich habe am Montag den 20.06.2011 beim Bundespräsidialamt angerufen, die haben mir gesagt dass sie das Gesetz erst seit Montag  bearbeiten. Außerdem haben sie mir gesagt, dass das Ganze noch etwa einen Monat dauert (wenn nicht sogar länger) bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.  Ich versteh auch nicht warum das solange dauert.

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von reinhard am 27.06.2011 um 10:21:48

gc schrieb am 25.06.2011 um 11:21:47:
Hat jemand ne Idee, warum anscheinend die Ausfertigung dieses vor immerhin 2 1/2 Monaten endgültig verabschiedeten Gesetzes durch den Bundespräsidenten noch immer nicht erfolgt ist?


Ich habe am Wochenende per Mail angefragt und bekam gerade vom Bundespräsidialamt folgende Antwort:


Zitat:
das Gesetz wurde am 23. Juni 2011 ausgefertigt, der Bundespräsident hat den Verkündungsauftrag erteilt.

Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.


Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von machsbesser am 30.06.2011 um 09:19:14
Hallo das Gesetz tritt morgen in Kraft hier der Link zum Bundesgesetzblatt http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von i4a-team am 07.07.2011 um 22:40:44
Die aktuellen Gesetzesänderungen sind eingepflegt.

Sollten euch Fehler auffallen - bitte PN oder Mail ans
Team.

Gruß

i4a-team

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von blg-frank am 15.07.2011 um 10:44:56
Hallo zusammen,
ist es jetzt nun wirklich sicher, das es 3 Jahre sein müssen? Das wäre toll, denn dann käme ich aus der Hölle. :'(

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von Mick am 15.07.2011 um 10:50:21

blg-frank schrieb am 15.07.2011 um 10:44:56:
ist es jetzt nun wirklich sicher, das es 3 Jahre sein müssen?

Guck doch einfach in § 31 AufenthG .

Titel: Re: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat... sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlich
Beitrag von blg-frank am 15.07.2011 um 11:23:23
Kann es kaum glauben.Hab vorhin schon gelesen, habe das alles mind. 3 mal lesen müssen. Deswegen habe ich noch mal gefragt. :-[
Wenn das so ist, dann wäre das wirklich Glück im Unglück.
Das gibt mir wieder etwas Hoffnung in meiner Verzweiflung und kann meinem Mann das Handwerk legen.
Vielen Dank für Antwort :)

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