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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> §7 i.v.m §25 abs. 5 satz 1 Aufenth.
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Beitrag begonnen von Ausländer am 08.12.2010 um 23:32:57

Titel: §7 i.v.m §25 abs. 5 satz 1 Aufenth.
Beitrag von Ausländer am 08.12.2010 um 23:32:57
hallo zusammen, mein freund hat von der ABH diesen Aufenthalt "§7 i.v.m §25 abs 5 satz 1 Aufenth." bekommen  was hat das zu bedeuten?
danke im voraus

Titel: Re: §7 i.v.m §25 abs. 5 satz 1 Aufenth.
Beitrag von fons am 08.12.2010 um 23:41:38
Komische Fragestellung: weiß er das denn nicht selbst?

Haste mal gelesen was da steht im 25 V ?

Die Gründe, warum er die AE nach dieser Vorschrift hat,
können wir sicher nicht erriechen, das muss er dir schon
sagen.

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