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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> sicherheitsbefragung
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Beitrag begonnen von mikel am 18.10.2010 um 11:43:29

Titel: sicherheitsbefragung
Beitrag von mikel am 18.10.2010 um 11:43:29
Hatte heute meine Sicherheitsbefragung.


Kann mir einer sagen wie lange die Bearbeitung dauert?
Und wie ist jetzt der Werdegang?

Und wegen der Akteneinsicht hat die ABH uns gesagt das wir ein Antrag stellen sollen.

Die ABH hat gesagt wir sollen begründen warum wir gemeinsam mit meiner Frau Akteneinsicht haben wollen.

Kann mir ein Experte ein guten Tipp geben wie so ein Antrag auszusehen hat und welchen Grund können wir angeben.
Also was würde am besten wirken??

Euer Mikel ::)


Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von Zkai am 18.10.2010 um 13:32:12

mikel schrieb am 18.10.2010 um 11:43:29:
Hatte heute meine Sicherheitsbefragung.


Kann mir einer sagen wie lange die Bearbeitung dauert?


Die Sicherheitsbefragung durchzulesen? Im Normalfall 2 Minuten. Sofern du keine Romane geschrieben hast und die Worte Al Kaida nicht drin vorkamen, wird danach die Sicherheitsanfrage mit Verschweigefrist von 22 Werktagen rausgeschickt. Nach deren Ablauf kann erteilt werden.



Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von mikel am 18.10.2010 um 16:01:35
Kann uns einer sagen wie wir den Antrag auf Akteneinsicht stellen müssen.
Die ABH hat gesagt das wir es begründen sollen warum wir gemeinsam Akteneinsicht haben wollen.
Wir wollen meine Auslaenderakte aus neugierde lesen aber wissen das wir dies so nicht in den Antrag schreiben können.

Kann uns jemand ein guten Tipp geben wie,wir den Antrag stellen und begründen können?

Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von steini007 am 19.10.2010 um 00:18:24

mikel schrieb am 18.10.2010 um 16:01:35:
Kann uns jemand ein guten Tipp geben wie,wir den Antrag stellen und begründen können? 


Die Antwort deiner Frage kannst deinem alten Thread entnehmen. Hier schrieb muleta wann du das Recht zur Akteneinsicht hast:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286277276/12#12

... besonders diese Passage:


Muleta schrieb am 05.10.2010 um 23:35:08:
Also nochmal kurz zum Sachverhalt es laueft kein Verfahren und meine Frau ist keine beteiligte.
Wir sind beide interessiert über den inhalt der Akte.

ohne laufendes Verfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht, sondern nur nach Ermessen (allerdings lässt sich ein Verfahrenim Ausländerrecht ja meist schnell herbeiführen...)

... und eine AE Verlängerung ist doch ein laufendes Verfahren.

Damit ergibt sich der Rechtsanspruch der Akteneinsicht und somit auch die entsprechende Begründung.

Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von mikel am 19.10.2010 um 11:32:10
Hiermit beantrage ich Akteneinsicht für mich und meine Frau.

Bergründung:İnteresse meiner Auslaenderakte
                      Werdegang meiner gesammten verfahren und
                      ehrlichkeit meiner Frau gegenüber.
                      Und wegen einen laufenden Verfahren der
                       Aufenthaltserlaubnis.

Mit freundlichen grüssen

................

Könnte ich so den Antrag stellen?
Oder wie waere es den Antrag besser zu formulieren.

Wusste  nicht das die Aufenthaltsverlaengerung ein laufendes Verfahren ist.
Hab wieder was gelernt. :)

=Mikel=

Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von mikel am 20.10.2010 um 12:12:14
Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich den Antrag am besten stellen(formulieren)kann für Akteneinsicht mit meiner Frau zusammen??

Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von steini007 am 20.10.2010 um 13:04:40
Beschränke dich auf das Wesentliche:


mikel schrieb am 19.10.2010 um 11:32:10:
Bergründung:İnteresse meiner Auslaenderakte
Werdegang meiner gesammten verfahren und
ehrlichkeit meiner Frau gegenüber.
Und wegen einen laufenden Verfahren der
Aufenthaltserlaubnis.

Mit freundlichen grüssen



... gleichzeitig bevollmächtige ich meine Frau, Einsicht in meine Ausländerakte zu nehmen.

Titel: Re: sicherheitsbefragung
Beitrag von mikel am 20.10.2010 um 13:51:28
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in meine Auslaenderakte.

Begründung:laufendes Verfahren der Aufenthaltserlaubnis und interesse meiner Auslaenderakte.

Gleichzeitig bevollmachtige ich hiermit meine Frau,Einsicht in meine Auslaenderakte zu nehemen.

Mit freundlichen Grüssen


.......

İst das so gut steini007

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