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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchervisum abgelehnt und nun?
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Beitrag begonnen von sarat am 04.12.2009 um 18:28:45

Titel: Besuchervisum abgelehnt und nun?
Beitrag von sarat am 04.12.2009 um 18:28:45
hallo, ein besuchervisa wurde abgelehnt fuer einen monat begruendung mangelnde verwurzelung im heimatland. ich finde es eine ziemlich unverschaemtheit da Sie ja damit quasi meine Ehrlichkeit in der VE anzweifeln. Was gibt es denn jetzt fuer moeglichkeiten?gibt es ueberhaupt welche?

Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt und nun?
Beitrag von fons am 04.12.2009 um 18:32:25
Grundsatz # 1

Neuer Fall = neuer thread. Bitte nicht wahllos an bestehende
threads anhängen. Hab dir mal nen eigenen fred angelegt  ;)

Hab mir dann noch erlaubt einen neuen passenderen betraff zu
wählen

Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt und nun?
Beitrag von steini007 am 04.12.2009 um 18:40:00
Bitte beachte doch die GROSS- und kleinschreibung, hatten wir ein ähnliches Thema nicht schon hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1253193082/6#6

Dein Freund könnte remonstrieren und nochmals klarlegen, warum er nicht dauerhaft in Deutschland bleiben möchte.


sarat schrieb am 04.12.2009 um 18:28:45:
da Sie ja damit quasi meine Ehrlichkeit in der VE anzweifeln. 

Was sollte da angezweifelt werden. Die VE ist ein reines Formblatt. Welche Unehrlichkeiten sollte man da reinschreiben können?

Dein Freund könnte auch versuchen, erst einmal ein Visum für 2 Wochen zu bekommen.


Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt und nun?
Beitrag von erne am 05.12.2009 um 23:57:13

sarat schrieb am 04.12.2009 um 18:28:45:
Was gibt es denn jetzt fuer moeglichkeiten?gibt es ueberhaupt welche? 


Du kannst Remonstrieren.

Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt und nun?
Beitrag von reinhard am 06.12.2009 um 18:50:58
Wenn Du schon weißt, dass die Verwurzelung im Heimatland angezweifelt wird, sollte in der Remonstration diese Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft noch mal in zwei, drei Punkten nachgewiesen werden.

Die VE ist nicht angezweifelt worden? Also lohnt es nicht, sich darüber aufzuregen. Die war ja anscheinend völlig in Ordnung.

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