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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Übertragung nach Deutschland möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1253221982 Beitrag begonnen von Lilit am 17.09.2009 um 23:13:01 |
Titel: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Lilit am 17.09.2009 um 23:13:01
Hallo
Gibt es eine Möglichkeit,dass meine Mutter ,die in Spanien lebt und einen Aufenthalt halt(Residencia) nach Deutschland kommt und hier mit mir lebt? Gibt es ein Möglichkeit ,dass Sie hier übertragen wird und ihren Aufenthalt hier verlängert oder ist es nicht möglich? Vielen Dank Gruß Daddys' [edit]Da es weniger über die Schiene "Ehe und Familie" gehen wird, das EU- Recht über den Daueraufenthalt- EG aber vielleicht Möglichkeiten bietet... verschoben. ;)[/edit] |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Lilit am 18.09.2009 um 01:40:31
Hallo Daddy
Vielen Dank,hast du jut gemacht.Ich hoffe,dass mich jetzt jemand antwortet oder ist es die späte Zeit? Gruß |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Mick am 18.09.2009 um 06:50:43 Serine schrieb am 18.09.2009 um 01:40:31:
Hoi, da bin ich im Moment nicht so sicher, da etwas an Hintergrund fehlt. Deine Mutter ist auch Armenierin? "Residencia" hört sich ein wenig allgemein an. Ich nehme an, dass ist eine Aufenthalts"erlaubnis" für Drittstaater? Oder worauf basiert ihr Aufenthalt in Spanien? Ggf. § 36 AufenthG mit äußerst hohen Hürden (Forensuchen wird empfohlen). Sollte sie Daueraufenthaltsrecht/EU in Spanien haben, käme § 38a AufenthG in Betracht. |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Lilit am 18.09.2009 um 14:42:52
Hallo Mick
Danke für die Antwort Ja meine Mutter ist auch Armenierin Lebt seit 3 Jahren in Spanien und hat dieses Aufenthaltserlaubnis.Worauf es basiert,weiß ich nicht,Sie arbeitet und deshalb hatt Sie Anspruch auf diesen Aufenthalt.Ich vermute auch,dass es für Drittländer ist. Es ist aber nicht dieser Residencia large,also für langfristig,sondern wird immer nach einem Jahr verlängert. Der§38a Aufenthaltserlaubnis ist für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte. Aber Sie hat nicht diesen langfristigen.Ist das jetzt nicht möglich,dass Sie hier eine Arbeit findet und hier bleibt? Vielen Dank Gruß |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von reinhard am 18.09.2009 um 15:35:55
Ich glaube (bin mir nicht sicher), dass es nicht geht.
Sie kann allerdings visumfrei reisen und, wenn sie hier ist, mit Dir zusammen bei der ABH fragen. Die beißen ja nicht. Ich vermute mal, den Daueraufenthalt bekommt sie nach fünf Jahren in Spanien, und dann wäre es eher möglich. Aber die spanischen Aufenthaltstitel kenne ich nicht wirklich. Und: Nein, um 1.40 Uhr kannst Du nicht viele Antworten erwarten. Am besten wartest Du eine Woche, bis Leute antworten, die mehr wissen. |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Lilit am 18.09.2009 um 15:43:02
Hallo rheinhard
Danke Ja natürlich um 1.30 schlafen alle,nimms mir nicht übel,ich habe auch einen Scherz gemacht. Ja ich warte geduldig auf viele andere Antworten Gruß |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Stefan-TR am 19.09.2009 um 13:39:57
Hallo ihr! Das Daueraufenthaltsrecht/EU welches Mick angesprochen hat ist konkret die Richtlinie 2003/109/EG. Diese ist von Spanien bis heute leider noch nicht in nationales Recht umgesetzt; zumindest gibt EUR-Lex keine passende Fundstelle an.
Es gab vor einiger Zeit mal einen Thread hier im Forum, der einen aehnlichen Fall betraf. Dort waren die Drittstaatsangehoerigen allerdings schon laenger als 3 Jahre in Spanien, so dass sie eigentlich ein Recht auf Daueraufenthalt/EU haetten. Damals wurden auch entsprechende Links zu Schreiben der EU Kommission(?) gepostet, welche sich mit der Vertragsverletzung durch Spanien befasst haben. |
Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Mustermann am 20.09.2009 um 16:45:10 Serine schrieb am 17.09.2009 um 23:13:01:
Hat sie (und hast du als Armenierin) diese Residencia aufgrund der EU-Personenfreizügigkeit? Wenn ja, dann könnte es gehen, wenn das EU-Familienmitglied, von dem die Personenfreizügigkeit abgeleitet wird, eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche hat. Richtlinie 2004/38/EU Zitat:
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Titel: Re: Übertragung nach Deutschland möglich? Beitrag von Lilit am 29.09.2009 um 14:56:18
Hallo Mustermann
Ich weiß es nicht ,ob das meine Mama betrifft,muß ich Ihr fragen.Ich habe keine Residenzia.Ich bin hier Studentin und habe Aufenthaltserlaubnis.Ich weiß echt nicht,ob das zutreffend ist. Danke für die Antwort Gruß Lilit |
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