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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
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Beitrag begonnen von missy84 am 14.09.2009 um 20:57:41

Titel: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von missy84 am 14.09.2009 um 20:57:41
Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem LG...

Erstmal alle Grundinfos:
Er ist Kosovo-Albaner und z.Zt. auf Bewährung. Er ist im April d.J.  nach 2 Jahren Haftstrafe (unerlaubter Handel mit Btm) entlassen worden und hat seitdem eine Duldung. Wir leben seit 2003 zusammen und ich bin im Moment im 6. Monat schwanger. Er war früher schon mal verheiratet und hat ein Kind aus dieser Ehe. Er zahlt Unterhalt und besucht sein Kind 1x pro Monat. Er ist in einem festen Angestelltenverhältnis, so wie ich auch. Die Auflagen der Bewährung sind folgende: er darf das Bundesland Bayern 3 Jahre lang nicht verlassen, auch nicht in den Kosovo fahren.

So und jetzt zu meinem Problem: mein LG hat (und ich weiß selbst, dass man da nur den Kopf schütteln kann!!!) in der Zeit seit seiner Entlassung mehrmals schwarz gearbeitet. Leider ist er deswegen angezeigt worden, aber das ist nur eine "inoffizielle" Information von einer gewissen Person, deren Arbeitsplatz usw. hier nicht nennen möchte. "Offiziell" wissen wir von gaaar nix  ;)
Jetzt meine Frage: womit müssen wir rechnen, falls tatsächlich Anklage erhoben werden SOLLTE? Liege ich mit folgender Vermutung richtig: U-Haft, Gerichtsverhandlung, Aufhebung der Bewährungsstrafe, neue Haftstrafe, Abschiebung? Oder könnte von einer Abschiebung abgesehen werden wg. 2 deutscher Kinder zu deren Unterhalt er ja verpflichtet ist?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

LG, missy84







Titel: Re: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von schweitzer am 15.09.2009 um 08:06:58

missy84 schrieb am 14.09.2009 um 20:57:41:
womit müssen wir rechnen, falls tatsächlich Anklage erhoben werden SOLLTE?


Dein Lebensgefährte wandelt auf sehr schmalem Grat. Schon mit seinem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hat er die Voraussetzungen zumindest (!!!) für eine Regelausweisung erfüllt.

Dass er überhaupt noch in Deutschland ist, kann ich mir nur so erklären, als dass in seinem Falle Gründe für besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG erkannt worden sind - recht wahrscheinlich hat die ABH seinerzeit im Rahmen von Ermessensausübung entschieden, nicht auszuweisen.

Aufgrund seines nun erneuten Vergehens steht im Falle einer Verurteilung die Ausweisung erneut im Raum - da die erste Straftat noch nicht aus dem Bundeszentralregister getilgt ist.

Von hier aus eine Prognose abzugeben, wie sich die ABH in so einem Fall nunmehr entscheiden würde ist gänzlich unmöglich, da letztlich auf ganz einzefallspezifische Gesichtspunkte abzustellen sein wird, die hier niemand in ganzem Umfange und ihrer tatsächlichen Gewichtigkeit kennen und beurteilen kann.

Nur eins "wage" ich mich zu sagen:

Wenn er im Falle einer Verurteilung erneut nicht ausgewiesen würde, hätte er so viel "Schwein", dass der "Vorrat" dann mit Sicherheit für immer aufgebraucht wäre.

=schweitzer=

Titel: Re: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von Vinzent2m am 15.09.2009 um 20:40:49
Nun aufgrund der erneuten Straftat ist es natürlich gut möglich, dass die Bewährung widerrrufen wird und er erneut in Haft genommen wird. Aber außer in Ruhe abzuwarten, wie die Dinge sich entwickeln ist derzeit nichts zu tun.
Ist die Tatsache, dass er über eine Duldung verfügt Folge einer Ausweisungsverfügung aufgrund des Verstosses gegen das BtmG?

Titel: Re: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von schweitzer am 16.09.2009 um 11:45:04
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von missy84 am 16.09.2009 um 12:04:14
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!

@Vincent2m

ja, die Duldung ist eine Folge des Verstosses - eigentlich ist er schon seit 1991 in Deutschland und hatte davor eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. z.Zt. wird die Duldung alle 6 Monate verlängert und nach Ablauf der Bewährung wird geprüft, ob ein unbefristeter Aufenthalt wieder erteilt werden kann.

LG


Titel: Re: Straftat in der Bewährung - Abschiebung?
Beitrag von Vinzent2m am 16.09.2009 um 20:07:57
Wenn also die Duldung Folge des Verstosses gegen das BtmG ist, dürfte eine Ausweisungsverfügung existieren. Ist in ihr denn keine Abschiebungsandrohung enthalten?

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