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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> ALG II bei geringem Verdienst als Freiberufler, rumänischer Staatsang.
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Beitrag begonnen von profhh am 25.07.2009 um 13:42:16

Titel: ALG II bei geringem Verdienst als Freiberufler, rumänischer Staatsang.
Beitrag von profhh am 25.07.2009 um 13:42:16
Hallo,

hoffe es kann mir jemand zutreffende und aussagekräftige Informationen geben.

Der Fall ist etwas kompliziert. Oktober letzten Jahres habe ich eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragt, der wurde abegelehnt weil man Pass damals abgelaufen war. Ausgestellt hat man mir eine Aufenthaltsbescheinigung, der aussagt dass ich Freizügigkeit besitze, jedoch die Freizügigkeitsbescheinigung ohne gültigen Nationalpass nicht ausgestellt werden kann. Mit dieser Aufenthaltsbescheinigung habe ich eine Arbeit als Freiberufler aufgenommen, mir den Gewerbeschein und entspr. Steuernummer eingeholt. Mein jetztiger Arbeitgeber hat mir bei Aufnehmen der Arbeit 35 Std. die Woche zugesichert, die Stunden wurden immer weniger mittlerweile bin ich bei ung 23 Stunden die Woche.
Eine Krankenversicherung habe ich auch nicht, möchte aber jedoch reicht das Geld nicht.  Meinen Pass habe ich nun verlängert und möchte Möglichkeiten ausloten Leistungen zu meinem geringen Verdienst dazu zu bekommen und krankenverischert zu sein.

Wie soll ich vorgehen?
Was soll ich beachten?
Welcher Amt ist zuständig?

Ich danke dass ihr die Zeit genommen habt, euch mit meinem Anliegen zu beschäftigen und hoffe der eine oder andere kann mir weiterhelfen.

Titel: Re: ALG II bei geringem Verdienst als Freiberufler, rumänischer Staatsang.
Beitrag von schweitzer am 26.07.2009 um 12:15:49

profhh schrieb am 25.07.2009 um 13:42:16:
Welcher Amt ist zuständig?


Die ARGE/Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der Du mit Deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist.


profhh schrieb am 25.07.2009 um 13:42:16:
Wie soll ich vorgehen?
Was soll ich beachten?


Du musst versuchen einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II stellen - dies ist im Zweifel ergänzend zu Deinen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (ich vermute, Du arbeitest als Subunternehmer) möglich - ein genaues Ergebnis, ob bzw. welche Leistungen in welcher Höhe gewährt werden, wird im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bedarfsprüfung festgestellt. - Dazu musst Du verschiedene Unterlagen vorlegen und einreichen - Einzelheiten dazu muss Dir die ARGE mitteilen.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist für Dich der Bezug von Leistungen nach dem SGB II also nicht - dazu magst Du bitte diesen thread nachlesen.

(Blaues bitte anklicken!)

=schweitzer=

[edit]Habe den thread hierher verschoben, da es letztlich ja um Fragen von Sozialleistungsbezug und nicht unmittelbar um solche des EU- oder Schengenrechts.[/edit]

Titel: Re: ALG II bei geringem Verdienst als Freiberufler, rumänischer Staatsang.
Beitrag von profhh am 26.07.2009 um 12:49:34
DANKE!

Gruß
Michael

Titel: Re: ALG II bei geringem Verdienst als Freiberufler, rumänischer Staatsang.
Beitrag von Ulf am 06.08.2009 um 17:47:08
Moin,


profhh schrieb am 25.07.2009 um 13:42:16:
Mit dieser Aufenthaltsbescheinigung habe ich eine Arbeit als Freiberufler aufgenommen, mir den Gewerbeschein und entspr. Steuernummer eingeholt. Mein jetztiger Arbeitgeber hat mir bei Aufnehmen der Arbeit 35 Std. die Woche zugesichert, die Stunden wurden immer weniger mittlerweile bin ich bei ung 23 Stunden die Woche.
Eine Krankenversicherung habe ich auch nicht, möchte aber jedoch reicht das Geld nicht.


Gewerbetreibende haben keine Arbeitgeber. Wegen der fehlenden Krankenversicherung ist denkbar, daß Beiträge nachgefordert werden.

Gruß, ULF

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