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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
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Beitrag begonnen von Kacaniklii am 18.05.2009 um 17:43:16

Titel: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von Kacaniklii am 18.05.2009 um 17:43:16
Wisst ihr den ob noch in diesem Jahr noch ein Gesetz für geduldete kommen wird oder eine nachbesserung?

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von reinhard am 19.05.2009 um 15:02:36
Nein, das weiß noch keiner.

Es gibt die Altfallregelung für langjährig Geduldete, die Ende 2009 auslaufen soll. Da die Geduldeten nur einen Daueraufenthalt erhalten sollen, wenn sie Arbeit gefunden haben. fordern verschiedene Verbände von der Bundesregierung eine Verlängerung der Regelung – denn wegen der Wirtschaftskrise ist es im Moment schwierig.

Zur Zeit hat die Bundesregierung vor, diese Frage erst nach der Bundestagswahl zu entscheiden.

Für einige gibt es den neuen § 18a im Aufenthaltsgesetz. Den kennst Du?

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von tapir am 19.05.2009 um 16:24:24
Zu erwähnen ist auch, dass die Befristung des § 23a bis zum 31.12.2009 aufgehoben wurde. D.h. § 23a wird uns auch in Zukunft erhalten bleiben.

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von Kacaniklii am 20.05.2009 um 17:00:56
Nein den § 18a im Aufenthaltsgesetz kenne ich nicht kannste kurz sagen was das genau ist.
Danke im voraus.

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von reinhard am 21.05.2009 um 13:07:31
Warum?

Lies ihn dir doch einfach durch, steht doch alles hier auf der Seite.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#18a

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von duda am 21.05.2009 um 18:27:17
hallo Tapir

was meinst du mit Befristung des § 23a bis zum 31.12.2009 aufgehoben wurde?

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von tapir am 21.05.2009 um 18:32:14
§ 23a sollte ursprünglich am 31.12.2009 automatisch außer Kraft treten. Das heißt, die Möglichkeit, über die Härtefallkommission Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, sollte am 31.12.2009 wegfallen.

Durch das neue Gesetz wurde § 23a zu einer dauerhaften Regelung gemacht. Das heißt, § 23a bleibt auch nach dem 31.12. bis auf weiteres gültig.

Titel: Re: Neues Gesetz für Ausländer mit Duldung 2009 noch??
Beitrag von duda am 21.05.2009 um 18:54:18
danke tapir

ich bin so durcheinander wegen den ganzen Gesetzen  :-/

hätte ich Jura studiert währe es sicherlich einfacher  ::)

ich fühl mich schon seit einem halben Jahr wie eine jura studentin.

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