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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von questionaire am 01.08.2008 um 16:45:23

Titel: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von questionaire am 01.08.2008 um 16:45:23
Hallo info4alien.de-Team,

seit Monaten planen mein in den USA lebender Freund mit philippinischer Staatsangehörigkeit und ich in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Nun ist schon alles längst beantragt alle Formulare wurden von den Philippinen nach Deutschland geschickt und alles ist in Ordnung und wir könnten die Lebenspartnerschaft eingehen.

Nun ist es so, dass mein Freund nun die US-Staatsbürgerschaft bekommt, nachdem er sich hierzu vor langer Zeit schon beworben hatte. Inwiefern ändert dies nun die Lebenspartnerschaft.

Ich weiß das als philippinischer Staatsbürger er einen Sprachtest A1 vorweisen muss, als Amerikaner jedoch kein A1 Sprachtest benötigt wird. Macht es deshalb Sinn zu warten bis er seine US-Citizenship in der Tasche hat oder können wir trotzdem nach wie vor jetzt die eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen solange er noch Filipino ist?

Macht das rechtlich einen Unterschied?

Über Antwort freue ich mich sehr.

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von tapir am 01.08.2008 um 16:54:47
Da sich die Begründung einer Lebenspartnerschaft (= eheähnliche Gemeinschaft zwischen Menschen desselben Geschlechts) stets nach dem Recht des Register führenden Staates richtet (Art. 17b EGBGB), ergeben sich durch eine Änderung der Staatsangehörigkeit m.E. keine Unterschiede. Für die FZF ist die US-Staatsangehörigkeit natürlich vorteilhafter, wie Du bereits weißt (Sprachkenntnissen icht erforderlich). Es ist aber nur entscheidend, dass der Lebenspartner im Zeitpunkt, in dem über den Visum/AE-Antrag entschieden wird, Amerikaner ist - ob er das im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft schon war, ist egal. Daher steht m.E. der Verwirklichung Eures Vorhabens auch vor dem Erwerb der US-Staatsangehörigkeit nichts entgegen.

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von Einbeck am 01.08.2008 um 16:57:44

questionaire schrieb am 01.08.2008 um 16:45:23:
Nun ist es so, dass mein Freund nun die US-Staatsbürgerschaft bekommt, nachdem er sich hierzu vor langer Zeit schon beworben hatte. Inwiefern ändert dies nun die Lebenspartnerschaft.  


Bezüglich der lebenspartnerschaft und den Unterlagen ändert sich wenig, da würde ich einfach mal die Behörde in D fragen (Standesbeamten)

Ausländerrechtlich ändert sich einiges, als US Bürger ist er visafrei für  Deutschland und die Schengener Staaten und nach § 41 aufenthV priveligiert, d.h. als US Bürger hat er das Recht eine AE in Deutschland nach der Einreise zu beantragen.

Zu Sprachkenntnissen
lese mal das Merkblatt des BAMF
hier der Link:
http://www.integration-in-deutschland.de/cln_006/SharedDocs/Anlagen/EN/Integration/Publikationen/Sonstige/00-familiennachzug-flyer-en-en,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/00-familiennachzug-flyer-en-en.pdf

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von questionaire am 01.08.2008 um 17:13:37
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :) Das sind ja mal super Neuigkeiten.


Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von tinyjenni am 02.08.2008 um 10:12:42
Hi Questionaiere,
mein Mann ist Australier (faellt unter denselben paragraph als US-Amerikaner), trotzdem verlangte die ABH Sprachkenntnisse. Denn laut Gesetz sind nur Ehepartner von in Deutschland lebenden US-Amerikanern privilgiert, nicht aber US-Amerikaner, die zu Deutschen nachziehen. So die Auslegung "meiner" ABH. Auf die Sprachkenntnisse werden bei uns nur verpflichtet, weil mein Mann einen Universitätsabschluss hat, nicht wegen der Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von Muleta am 02.08.2008 um 10:35:28

tinyjenni schrieb am 02.08.2008 um 10:12:42:
Hi Questionaiere,
mein Mann ist Australier (faellt unter denselben paragraph als US-Amerikaner), trotzdem verlangte die ABH Sprachkenntnisse. Denn laut Gesetz sind nur Ehepartner von in Deutschland lebenden US-Amerikanern privilgiert, nicht aber US-Amerikaner, die zu Deutschen nachziehen.


das ist richtig. Die Auslegung der Behörde ist m.E. nicht zu beanstanden.

Muleta

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von tinyjenni am 02.08.2008 um 11:00:04

Muleta schrieb am 02.08.2008 um 10:35:28:
das ist richtig. Die Auslegung der Behörde ist m.E. nicht zu beanstanden.

Muleta


Stimmt, wir haben die ABH wechseln muessen, weil der Erstwohnsitz doch woanders war, beide ABHs waren da gleicher Meinung. Langsam scheint das neue Gesetz sich zu etablieren, auch die Kleinigkeiten.

Questionaire, dein einziger Vorteil von der Amerikanischen Staatsbürgerschaft ist, dass dein Partner einresein und Deutsch hier lernen kann, was er aber innerhalb von 3 Monaten schaffen muss.

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von trixie am 02.08.2008 um 11:12:35

questionaire schrieb am 01.08.2008 um 16:45:23:
Ich weiß das als philippinischer Staatsbürger er einen Sprachtest A1 vorweisen muss, als Amerikaner jedoch kein A1 Sprachtest benötigt wird

Das ist so nicht richtig. Diese Thematik wurde hier sehr ausführlich diskutiert:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197171193/0

trixie

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von tapir am 03.08.2008 um 12:32:39
Danke, trixie!

Titel: Re: Lebenspartnerschaft USA / Philippinische Staatsangehörigkeit
Beitrag von questionaire am 03.08.2008 um 17:59:05
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten und den Link zu dem ehemaligen Thread, aber um ehrlich zu sein bin ich nun total verwirrt und weiß jetzt auch gar nicht, was das für uns nun bedeutet. D.h. er kann hier 3 Monate herkommen und in D den Deutschtest ablegen ohne wieder zurück in die USA fliegen zu müssen?

Ich habe das Gesetzesblatt vom Konsulat eigentlich auch so verstanden, dass US-Amerikaner, die einen Deutschen heiraten, keinen Sprachtest brauchen. Außerdem hatte ich auch in Berlin im Auswärtigen Amt angerufen und genau von dort die Information erhalten, dass kein Sprachtest benötigt wird.

Bezüglich Sprachtests im Goethe Institut. Hierzu hatte ich gelesen, dass gar nicht auf ein Goethe Institut Zertifikat bestanden werden kann, wenn es in der Stadt überhaupt kein Goethe Institut gibt. Es gibt ja viele Schulen die Sprachkurse auf Stufe A1 anbieten, aber ein Goethe Institut gibt es weder in meiner Heimatstadt in Deutschland noch bei meinem Freund in den USA.

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