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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> expert bitte hierein
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Beitrag begonnen von Reert am 15.12.2007 um 10:03:01

Titel: expert bitte hierein
Beitrag von Reert am 15.12.2007 um 10:03:01
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

Meine Frage  ob Daueraufenthalt-EG auch erteilen könnte nach Punkt 3?

vielen dank eure expert.

Titel: Re: expert bitte hierein
Beitrag von ronny am 15.12.2007 um 10:08:06
Hallo,

führe bitte Deinen alten Thread weiter und schreib dort mal auf

wie lange Du

welchen Aufenthaltstitel zu

welchem Zweck hattest.

Aus den bisherigen Bruchstücken wird keiner schlau .

Hier ist Dein alter Thread:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197237075/0#0


Hier ist dicht.

Ronny ;)

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