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Unterlagen für Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.323 mal)
Reert
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09.12.2007 um 22:51:15
 
hallo, Damen und Herren,
ich werde nächst Woch Niederlassungerlaubnis beantragen. ich erfülle alle Voraussetzungen außer unterbrochene Krankenversicherung, seitdem ich war selbständige, ich war nicht krankerversichert. ich möchte fragen kurzlich abgeschlossene krankenversicherung hilft noch? oder zu spät?
Die Meinung nach AHB man sollten immer krankenversichert sein damit Niederlassungerlaubnis erstellt werden zu können. ich möchte eure Meinung oder
kenntnisse teilen? ob die Niederlassungerlaubnis wird nie erstellt werden.
vielen dank für eure tips
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trixie
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Antwort #1 - 09.12.2007 um 23:13:48
 
Da du nicht schreibst, welche AE du im Moment hast, aber speziell das Thema "Krankenversicherung" ansprichst, kann ich Folgendes sagen.

U. a. muß bekanntlich der LU sichergestellt sein. Dieser gilt neben dem Einkommen dann sichergestellt, wenn ein Krankenversicherungsschutz besteht. Du mußt zum Zeitpunkt der Beantragung der NE einen KV Schutz haben. Wenn du in der Vergangenheit keinen KV Schutz gehabt hast, hat das keine Auswirkungen auf deinen jetzigen NE Antrag.

trixie
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Reert
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Antwort #2 - 09.12.2007 um 23:21:57
 
hallo,trixie
vielen Dank für Ihre Antwort.
moment habe ich aufhaltserlaubnis gemäß  Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten.
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trixie
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Antwort #3 - 09.12.2007 um 23:46:25
 
Zitat:
moment habe ich aufhaltserlaubnis gemäß  Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten.

Das würde bedeuten, du hättest:

Zitat:
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


... und lebst nicht mehr in der Ehegemeinschaft. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Wenn du deinen Fall ein wenig erläuterst, wird die Sache klarer.

Denn es macht einen großen Unterschied, ob du die NE nach § 28 Abs. 2 oder nach § 9 beantragst.

trixie
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Antwort #4 - 09.12.2007 um 23:59:31
 
trixie schrieb am 09.12.2007 um 23:46:25:
Das würde bedeuten, du hättest:


... und lebst nicht mehr in der Ehegemeinschaft. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Wenn du deinen Fall ein wenig erläuterst, wird die Sache klarer.

Denn es macht einen großen Unterschied, ob du die NE nach § 28 Abs. 2 oder nach § 9 beantragst.

trixie


nein, nicht mehr in der Ehegemeinschaft. alle andere Voraussetzung erfüllt werden, nur die unterbrochene Krankenversicherung mir nicht so sicher .
vielen dank für Ihre Antwort!
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Reert
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Antwort #5 - 15.12.2007 um 10:33:59
 



Hallo, Ronny, danke für Ihre Antwort.




seit 2003 --2006 habe ich A-erlaubnis nach § 28, danach ist nach § 31 bis jetzt.
vor 2003 habe ich A-bewilligung .

mein Frage ist ob ich kann nach § 31 punkt 3 und 4  Niederlassungerlaubnis oder Daueraufenthalt-EG beantragen ? oder ich nur kann nach § 9 beantragen?
vielen Dank für Ihre Tippen.
mfg






Ronny
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