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Beitrag begonnen von engel2006 am 25.11.2007 um 19:59:25

Titel: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von engel2006 am 25.11.2007 um 19:59:25
Hallo,

nun brauch ich wieder mal eure Hilfe.
Folgendes,mein Freund(Kamerun) kommt am Mittwoch wieder nach Deutschland(1 Monatsvisum),und er möchte gerne sein eigenes Import-Exportgeschäft hier aufbauen und anmelden.
Nun Meine Frage: was muss er dabei beachten,muss er eine Aufenthaltsgenehmigung haben, oder wie läuft das ab,und braucht er ein Kapital dazu.

Ich wäre für jede schnelle Antwort dankbar. :gruebeln

Gruß
engel2006





P.S. Falls dieses Thema hier nicht Passt,bitte verschieben.

Titel: Re: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von Wassermann am 26.11.2007 um 08:10:49
Eigenes Kapital für sein Geschäft wäre wohl nicht das Schlechteste, oder wer sollte das sonst zur Verfügung stellen?

Titel: Re: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von ronny am 26.11.2007 um 09:11:52
Hallo,

wesentlich wichtiger als das notwendige Kapital dürfte ein Aufenthaltstitel sein, der die selbständige Erwerbstätigkeit überhaupt erlaubt. Da wird ein kurzfristiges Visum kaum die richtige Einstiegsvoraussetzung darstellen.

Siehe dazu:

§ 21 AufenthG

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von Noahpapa am 26.11.2007 um 10:39:15

engel2006 schrieb am 25.11.2007 um 19:59:25:
Folgendes,mein Freund(Kamerun) kommt am Mittwoch wieder nach Deutschland(1 Monatsvisum),und er möchte gerne sein eigenes Import-Exportgeschäft hier aufbauen und anmelden. Nun Meine Frage: was muss er dabei beachten,muss er eine Aufenthaltsgenehmigung haben, oder wie läuft das ab,und braucht er ein Kapital dazu.

Ich gehe mal davon aus, das dein Freund mit dieser Gewerbeanmeldung keinen Aufenthaltstitel anstrebt?
Weil: Ausländer (mit einigen Ausnahmen, zu denen er aber nicht zählt) müssen, sofern sie sich noch in ihrem Heimatland aufhalten, einen Antrag auf Erteilung einer unbeschränkten, d.h. Ausübung eines Gewerbes berechtigenden AE bei der jeweiligen deutschen Botschaft stellen. Schon in Deutschland ansässige Ausländer müssen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Änderung der Auflage im Visum stellen, also den in ihrer Aufenthaltserlaubnis enthaltenen Sperrvermerk streichen lassen.

Ein Besuchsvisum ist nicht genug um eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder anzumelden. (Steht meistens auch klein auf dem SV)

Du könntest z.B. die Gewerbeanmeldung machen (bei deiner Gemeinde) http://www.foerderland.de/126.0.html

Titel: Re: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von engel2006 am 26.11.2007 um 17:56:27
Hallo,

danke für eure schnelle Antworten.
Besonders an Noahpapa,gottseidank gehört mein Freund nicht zu diesen Ausländern die du angesprochen hast,er möchte alles auf legallen Weg machen.
Nun sagst du ich soll das Gewerbe anmelden,wie soll ich das machen,den ich brauche doch bestimmt auch ein Kapital oder wie soll das funktionieren,den ich habe ja meinen Job,und mit seinen Geschäft kenne ich mich nicht aus,er hat ja ein geschäft mit einen deutschen Partner,nur vom gewinn allein kann er nicht leben ,denn wir wollen eine Familie,eventuell heiraten,er ist aber einer der Männer die sagen erst der Job,ein Haus und dann die Familie.
Aber wenn ich weiss wie ich das Gewerbe anmelden kann und ich nehme an auf meinen Namen oder??

Gruß
engel2006

Titel: Re: Selbständigkeit eines Ausländers
Beitrag von schweitzer am 26.11.2007 um 19:16:17
Hallo engel 2006,

also das Beste ist, Du wendest Dich mal an die Industrie- und Handelskammer Deiner Region. Am besten - einen Termin machen. Dort gibt es zumindest die grundlegenden Infos hinsichtlich Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung. Kapital, Unternehmenskonzept etc. -

Ganz so einfach ist das Ganze nicht (für Leute, die da gar keine Erfahrungen haben, gibt es sogar richtige Existenzgründerseminare!), und da das mit Ausländerrecht wirklich erstmal nichts zu tun hat, wird es auch schwer sein, hier im Forum detaillierte Infos zu erhalten.

=schweitzer=

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