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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 5-Tage-Visum
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Beitrag begonnen von Ayse am 08.08.2007 um 19:27:04

Titel: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 08.08.2007 um 19:27:04
Guten Abend.
Wie vielleicht Einige von Euch wissen, warte ich auf einen Verhandlungstermin in Berlin zwecks FZF.
Heute teilte mir mein Anwalt mit, das er in unserem Fall beantragen möchte, das mein Mann ein 5-Tage-Visum erhält, um an der Verhandlung teilzunehmen. Ich habe vorher noch nie davon gehört. Weder im binationalen Freundeskreis noch hier bei info4alien!
Darauf angesprochen, meinte mein Anwalt, das diese Möglichkeit durchaus bestände und  so etwas nicht ungewöhnlich wäre....Er verspricht sich jedenfalls eine ganze Menge davon, wenn mein Mann ebenfalls vor Gericht erscheint.
Wer hat von Euch jemals davon gehört??? :-?

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von trixie am 09.08.2007 um 09:03:58
Vielleicht hilft dir dieser Thread etwas weiter, in dem es auch um ein "kurzes Visum" geht:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186409026/

trixie

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2007 um 11:17:41

trixie schrieb am 09.08.2007 um 09:03:58:
ein "kurzes Visum" geht:  


Es gibt doch m.W. auch so eine Betretenserlaubnis, zur Wahrnehmung wichtiger Termine, wo die Anwesenheit unabdingbar ist.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Mono am 09.08.2007 um 11:32:41
Ich weiß nicht, ob bei euch eine Ausweisung o. ä. vorausgegangen ist, aber vielleicht meint euer Anwalt diese Möglichkeit:


§ 11 Aufenthaltsgesetz

(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Eine Befristung erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder aufgrund einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. Die oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 5 zulassen.

(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Fall des Absatzes 1 Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Daddy am 09.08.2007 um 11:35:57

Saxonicus schrieb am 09.08.2007 um 11:17:41:


Es gibt doch m.W. auch so eine Betretenserlaubnis, zur Wahrnehmung wichtiger Termine, wo die Anwesenheit unabdingbar ist.


Die Betretenserlaubnis unterbricht lediglich die Einreisesperre nach § 11 AufenthG für den erforderlichen Zeitraum, ändert aber nichts an der Visumspflicht ... die bleibt uneingeschränkt bestehen.

Daddy

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 09.08.2007 um 12:50:20
Vielen Dank für eure Infos.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Lori am 09.08.2007 um 14:41:54
Der Bruder meiner Freundin war vor ein paar Wochen mit einem 5-Tage Visum in Deutschland, weil er zum Gerichtstermin in Berlin musste wegen seines Visums.

Diese Art des Visums gibt´s öfter - das Gericht kann beantragen, dass der Partner aus dem Ausland kommen muss, um auszusagen. Genauso kann Dein Anwalt das natürlich auch beantragen.

Was ist denn daran so verwunderlich? Schliesslich geht es ja um diejenigen - da ist es doch nicht sooo abwegig, dass die Betroffenen auch vor Gericht erscheinen.
Und wenn dein eigener Anwalt dir das vorschlägt, verstehe ich die Verwunderung noch weniger - der wird dir sicher nichts Böses wollen.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von trixie am 09.08.2007 um 14:48:21

Lori schrieb am 09.08.2007 um 14:41:54:
Der Bruder meiner Freundin war vor ein paar Wochen mit einem 5-Tage Visum in Deutschland, weil er zum Gerichtstermin in Berlin musste wegen seines Visums.  


Und welche Voraussetzungen (VE; KV usw.) mußte der Bruder deiner Freundin erfüllen? Wie lange hat es bis zur Erteilung gedauert?

trixie

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Lori am 09.08.2007 um 15:07:11
Da in dem Fall das Gericht seine Anwesenheit beim Gericht verlangt hat, hat er das Visum innerhalb von ein paar Tagen bekommen.

Die einzige Voraussetzung war, dass der Rückflug gleich mitgebucht werden musste - das heisst, es musste dargelegt werden, dass der Bruder meiner Freundin dann auch wieder zurückfliegt innerhalb der 5 Tage.

Wegen der Krankenversicherung muss ich meine Freundin nochmal fragen - sie hat nichts davon erzählt, aber wer weiss.

Das Gericht hat der Erteilung des Visums zwar zugestimmt. Aber das Auswärtige Amt hat nun 4 Wochen Zeit, Berufung einzulegen - deshalb hiess es erstmal wieder: zurück in die Heimat.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 09.08.2007 um 15:52:14
Ich bin nur deshalb erstaunt, weil ich niemals zuvor von dieser Möglichkeit gehört habe!
Ich finde es sogar mehr als gut, wenn das in unserem Fall so gehandhabt wird. Bisher konnte sich ja keiner der deutschen Beamten ein persönliches Bild von meinem Mann machen. Die haben ja immer nur mich kennengelernt. Unter Umständen kann der Richter sich dann auch gleich vor Ort davon überzeugen, das mein Mann und ich miteinander kommunizieren können und wie wir miteinander umgehen. Von dem Rest meiner Familie (gleichzeitig Zeugen) ganz zu schweigen!

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Lori am 09.08.2007 um 17:02:42
Eben, dass sehe ich auch so. Wünsche Euch viel Glück.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 09.08.2007 um 17:27:35
Danke Lori, Glück können wir in der Tat gebrauchen ;D

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 09.08.2007 um 18:55:00
Wer übernimmt eigentlich die Flugkosten?  :-[

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Daddy am 09.08.2007 um 19:04:41
[quote author=Ayse link=1186594024/0#12 date=1186678500]Wer übernimmt eigentlich die Flugkosten?  :-[/quote]
Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Muleta am 09.08.2007 um 19:51:29

Daddy schrieb am 09.08.2007 um 19:04:41:
[Reisekosten des Klägers zum Prozess]
Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.


wie bitte? Ist hier jetzt irgendwie ein grundsätzliches Problem mit elementaren Verfahrensprinzipien aufgetaucht? Ist die persönliche Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gerade zum Luxus für Besserverdienende erklärt worden? Habe ich da irgendwo fundamentale Rechtsänderungen, vor allem auch im GG, verpasst?

Die Kosten trägt regelmäßig die unterlegene Partei. Bis zu dieser Entscheidung trägt jeder seine Kosten selbst. Wenn PKH bewilligt wurde geht das über PKH. Selbst wenn PKH abgelehnt wurde, ist dem Kläger u.U. trotzdem die Reise zu ermöglichen (Bay. VGH, B. v. 7.3.2006, 25 ZB 05.31119).

Einziger Knackpunkt ist, dass man bei einem mehrtägigen Aufenthalt einen überwiegend privaten Charakter der Reise annehmen müsste. Dann wäre es in der Tat auch finanziell eine Privatsache.

Muleta

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Daddy am 09.08.2007 um 20:01:50

Muleta schrieb am 09.08.2007 um 19:51:29:
wie bitte?


Nicht gleich so aufregen Muleta  ;) ... vielleicht wäre ein erst einmal vor dem du passender gewesen ... ich wollte nur vor der irrigen Meinung schützen, das Gericht / der Staat zahlt auf alle Fälle ... und von PKH hab ich in diesem Thread bislang nichts gelesen.

Und im Übrigen gibst du mir mit deinem Schlusssatz -hinsichtlich des eigentlichen Sachverhaltes (5 Tage Visum bei ... wieviel Stunden Verhandlung?)- (fast) recht ...

Daddy

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Mikael321 am 09.08.2007 um 20:16:01

Daddy schrieb am 09.08.2007 um 19:04:41:
Wenn ihr wollt, dass dein Mann an der Verhandlung teilnimmt ... du.
Eigentlich müsste es die Öffentliche Hand übernehmen , wenn der Richter entscheidet, das die Ablehnung (Verwaltungsakt) nicht Rechtens war. IMHO deshalb auch die vielen Vergleiche beim OVG, Zurücknahme der Klage, im Gegenzug Erteilung des Visum. Dann trägt jeder seine Kosten.

Michael

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 09.08.2007 um 21:03:04
Ich habe PKH beantragt. Ich weiß allerdings noch nicht, ob die auch bewilligt wird. Da wir schon mal dabei sind und über die Kosten sprechen, stellt sich mir gleich die nächste Frage:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen. Dabei sind auch welche, die berufstätig sind und am Verhandlungstag ja auch Verdienstausfall haben. Wer kommt denn dafür auf und für deren Fahrtkosten?

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Lori am 09.08.2007 um 21:41:21
Also bei dem Bruder meiner Freundin ging ja die Initiative vom Gericht aus - das heisst, die wollten, dass der Bruder zum Termin erscheint.
Trotzdem musste der Flug  aus eigener Tasche bezahlt werden, obwohl PKH bewilligt wurde.
Bezüglich der Zeugen: Meine Freundin wurde mit ihrer Mutter zusammen als Zeugin geladen. Beide mussten ihre Reise nach Berlin selber bezahlen.
Frag doch am besten mal deinen Anwalt, denn vielleicht gibt es da ja Unterschiede.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von trixie am 10.08.2007 um 02:32:14

Ayse schrieb am 09.08.2007 um 21:03:04:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen.

Wenn die Zeugen nicht vom Gericht geladen werden, dann müssen sie die Kosten selber bezahlen. Werden die Zeugen vom Gericht geladen, werden ihnen die Zeugenauslagen vom Gericht ersetzt; allerdings müssen die Kosten und der Verdienstausfall belegt werden.

trixie

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Muleta am 10.08.2007 um 08:29:41

Daddy schrieb am 09.08.2007 um 20:01:50:
Nicht gleich so aufregen Muleta  ;) ... vielleicht wäre ein erst einmal vor dem du passender gewesen ... ich wollte nur vor der irrigen Meinung schützen, das Gericht / der Staat zahlt auf alle Fälle ... und von PKH hab ich in diesem Thread bislang nichts gelesen.


schon klar, aber da Du an dem Tag schon der Zweite warst, der hier recht locker das Anwesenheitsrecht des Klägers in der Hauptverhandlung (ggf. unabsichtlich und durch eine unglückliche Formulierung) in Frage gestellt hat, habe ich mich doch gefragt, ob wir eigentlich noch über deutsches Recht reden.

Und unabhängig von PKH trägt die Kosten halt die unterlegene Seite - sofern es enstprechend beantragt wird.


Zitat:
Und im Übrigen gibst du mir mit deinem Schlusssatz -hinsichtlich des eigentlichen Sachverhaltes (5 Tage Visum bei ... wieviel Stunden Verhandlung?)- (fast) recht ...


das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf. Da besteht eine gute Chance, dass die Reisekosten beim Kläger hängen bleiben. Wobei ich zumindest bei Langstreckenflügen auch mindestens eine, wahrscheinlich 2 Übernachtungen als notwendig ansehen würde. Es geht ja nicht nur um rein physische Anwesenheit.


Zitat:
Ich habe 5 Zeugen benannt, die alle von Hamburg nach Berlin anreisen müssen. Dabei sind auch welche, die berufstätig sind und am Verhandlungstag ja auch Verdienstausfall haben. Wer kommt denn dafür auf und für deren Fahrtkosten?


wenn die Zeugen geladen sind, letztlich die unterliegende Seite. Bei selbst gestellten Zeugen ist das im Einzelfall zu beurteilen und hängt vom Verlauf der Verhandlung ab.


Zitat:
Also bei dem Bruder meiner Freundin ging ja die Initiative vom Gericht aus - das heisst, die wollten, dass der Bruder zum Termin erscheint.  
Trotzdem musste der Flug  aus eigener Tasche bezahlt werden, obwohl PKH bewilligt wurde.
Bezüglich der Zeugen: Meine Freundin wurde mit ihrer Mutter zusammen als Zeugin geladen. Beide mussten ihre Reise nach Berlin selber bezahlen.


das muss natürlich entsprechend beantragt werden. Beim Kläger sinnvollerweise schon rechtzeitig vorher, denn sonst drängt sich die Frage auf, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so schlecht sind, dass er PKH bekommen könnte.

Muleta

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von ronny am 10.08.2007 um 08:44:19

Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
sonst drängt sich die Frage auf, ob seine wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich so schlecht sind, dass er überhaupt PKH bekommen könnte müßte.


Meintest Du das wie oben geändert, sonst verstehe ich den Satz nicht ;)

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Daddy am 10.08.2007 um 20:07:00

Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf.


Wenn ich es richtig gelesen hab, so hat der Anwalt von Ayse das 5- Tagesvisum vorgeschlagen ...

Daddy

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ayse am 10.08.2007 um 21:04:44
Unser Anwalt möchte das Gericht davon überzeugen, das die Anwesenheit meines Mannes bei der Verhandlung von großer Bedeutung sein könnte. Ob die seinem Vorschlag zustimmen, steht noch in den Sternen!

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Muleta am 11.08.2007 um 11:11:42

Daddy schrieb am 10.08.2007 um 20:07:00:
Wenn ich es richtig gelesen hab, so hat der Anwalt von Ayse das 5- Tagesvisum vorgeschlagen ...


ok, hast' Recht. Dann müsste der Anwalt erstmal über die Kostenkonsequenzen eines solchen Vorschlags aufklären, kein AA-Problem.

Muleta

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Ulf am 01.09.2007 um 13:43:22

Muleta schrieb am 10.08.2007 um 08:29:41:
das AA ist ja auch nicht doof und denkt an die Staatskasse. Also kein 2-Tages-Visum, sondern gleich fünf. Da besteht eine gute Chance, dass die Reisekosten beim Kläger hängen bleiben. Wobei ich zumindest bei Langstreckenflügen auch mindestens eine, wahrscheinlich 2 Übernachtungen als notwendig ansehen würde. Es geht ja nicht nur um rein physische Anwesenheit.



Es geht dann vielleicht darum, ob nach Verhandlungsschluß, was sich im übrigen bei Gericht auch einmal, wenn auch beim VG vielleicht nicht sehr oft, auf den Folgetag verzögert, umgehend die Rückreise angetreten wird. Man muß ein Visum ja nicht bis zum letzten Tag auskosten.

Gruß, ULF

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Dina54 am 04.09.2007 um 14:14:04
Wie ist das eigentlich bei dem sog. 5-Tage-Visum mit der Unterbringung des ausl. Ehegatten? Wird der dann in Haft genommen und von Polizeibeamten zum Gericht gebracht und dann wieder zurück in die Haftanstalt? Damit gewährleistet ist, dass er auch ja nach der Verhandlung bzw. nach Ablauf der Visumfrist wieder ausreist? und kann man als Ehepaar dann wenigstens irgendwie Zeit miteinander verbringen?

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von trixie am 04.09.2007 um 16:23:37

Dina54 schrieb am 04.09.2007 um 14:14:04:
Wird der dann in Haft genommen und von Polizeibeamten zum Gericht gebracht und dann wieder zurück in die Haftanstalt?

Wieso soll er inhaftiert werden? Er hat weder etwas verbrochen noch ist er straffällig geworden.


Dina54 schrieb am 04.09.2007 um 14:14:04:
Damit gewährleistet ist, dass er auch ja nach der Verhandlung bzw. nach Ablauf der Visumfrist wieder ausreist?

Dann müßtest du alle einsperren, um sicher zu gehen, dass sie innerhalb der Visumsfrist wieder ausreisen und nicht nach Ablauf der Frist.  ;)

trixie

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Dina54 am 05.09.2007 um 15:13:02
Also das heißt, wenn so ein Visum für die Gerichtsverhandlung ausgestellt wird, darf sich der ausl. Ehegatte während des Aufenthalts frei bewegen? Und sich dann am Ausreisetag selbstständig und freiwillig bei der entspr. Ausreisestelle melden?

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Lori am 05.09.2007 um 15:22:02
Ja. Das ist ein Visum wie jedes andere auch - halt nur für 5 Tage.
Wäre ja noch schöner, denjenigen dann wie einen Verbrecher einzusperren.

Titel: Re: 5-Tage-Visum
Beitrag von Tippi am 05.09.2007 um 16:21:52
Jepp, ich denke mal, es wurde alles gesagt.
Die TS ist hat offensichtlich seit vier Wochen keine Fragen mehr.

Gruß

Tippi


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