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Heirat in Dänemark noch mgl. nach Änderungen Zuwanderungsgesetz (Gelesen: 4.232 mal)
Heike1982
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20.07.2007 um 09:02:19
 
Hallo,

habe eine kruze generelle Frage.
Ist eine Heirat mit einem Ausländer in Dänemark derzeit überhaupt noch möglich?
Wenn nicht, ab welchem Zeitpunkt wird es in D nicht mehr anerkannt?

Danke und Grüße
Heike
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inge
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Antwort #1 - 20.07.2007 um 09:14:33
 
Zitat:
1 Ist eine Heirat mit einem Ausländer in Dänemark derzeit überhaupt noch möglich?
2 Wenn nicht, ab welchem Zeitpunkt wird es in D nicht mehr anerkannt?

1 - natürlich
2 - siehe 1

Du hast aber die Frage nicht gestellt, die die eigentlich wichtige ist:
F: Bekommt ein Ausländer, der sich mit einem Besuchsvisum in D aufhält, eine AE wenn er in DK einen Deutschen heiratet?
A: Eigentlich nein ...

aber
Zitat:
Mein ausländischer Verlobter bestreitet gerade seine Promotion

Er hat also eine AE und kein Visum. Damit ist er von der Änderung schon mal überhaupt nicht betroffen.
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Heike1982
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Antwort #2 - 20.07.2007 um 09:29:21
 
Liebe Inge,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
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Antwort #3 - 20.07.2007 um 09:33:26
 
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Antwort #4 - 20.07.2007 um 09:51:12
 
Noch eine kurze weiterführende Frage:
Wenn man dann hier in D die Ehe registrieren lässt, Familienbuch etc..... basiert dann quasi die Ehe auf deutschem Recht, so als wäre sie wie jede andere hier in D geschlossene Ehe zustandegekommen? Oder basiert sich aufgrund des Landes, in dem die Eheschließung stattgefunden hat, auf dänischem Recht lebenslang?

Blöde Fragen, aber ich habe gerade überhaupt keine Vorstellung darüber.
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Heike1982
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Antwort #5 - 20.07.2007 um 09:52:32
 
Oh sorry LIEBER Inge, habe nicht so genau geschaut.

Entschuldige vielmals  Traurig
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inge
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Antwort #6 - 20.07.2007 um 09:59:28
 
Zitat:
Wenn man dann hier in D die Ehe registrieren lässt, Familienbuch etc..... basiert dann quasi die Ehe auf deutschem Recht

Die Frage ergibt so nicht wirklich Sinn.

Eine nach dänischem Recht gültig geschlossene Ehe ist auch nach deutschem Recht gültig. Die RECHTSFOLGEN einer Ehe richten sich im Allgemeinen nach dem Land, in dem die Ehe geführt wird oder zuletzt geführt wurde. Jedenfalls in D und für Deutsche. Rechtsfolgen einer Ehe in einem anderen Land als D müssten dann jeweils dort erfragt/geklärt werden.
Leben beide Ehepartner in D richtet sich die Scheidung zB nach deutschem Recht. Ebenso Unterhalt und alles andere was im BGB so über "Ehe" steht.
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Antwort #7 - 20.07.2007 um 10:16:37
 
Danke für die Antwort,

ich frage das, da er/wir in ferner Zukunft nach Kanada gehen möchte/möchten.
Denn z.B. wenn man sich, was zwar nie eintreten wird, entschließt, nach Pakistan zurück zu gehen, basiert dann die Ehe auf islamischen Recht, weil man dort den festen Lebensmittelpunkt hat, obwohl man gar nicht islamisch in DK oder D geheiratet hat?

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Antwort #8 - 20.07.2007 um 10:21:02
 
Zitat:
entschließt, nach Pakistan zurück zu gehen, basiert dann die Ehe auf islamischen Recht

Was in anderen Ländern gilt ... ist Sache anderer Länder.
Allein schon die Frage, ob (zB) eine nach DK Recht geschlossene Ehe in dem fraglichen Land überhaupt anerkannt wird ...
Solange man sich im westlich/christlichen Kulturkreis bewegt, dürfte das Ganze meist (ohne Gewähr!) ungefähr so geregelt sein, wie bei uns. Verläßt man diesen Kulturkreis, sieht's manchmal schon anders aus.
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Antwort #9 - 20.07.2007 um 10:21:16
 
Zitat:
Leben beide Ehepartner in D richtet sich die Scheidung zB nach deutschem Recht. Ebenso Unterhalt und alles andere was im BGB so über "Ehe" steht.


Dem kann ich so nicht zustimmen, wäre mir zu simpel erkärt:

http://n-tv.advogarant.de/InfoCenter/Jurathek/Familienrecht/Scheidung/Scheidung_...

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Antwort #10 - 20.07.2007 um 10:26:20
 
Zitat:
wäre mir zu simpel erkärt:

Bin schreibfaul und ergänzte den ersten Satz deshalb.
Zitat:
Die RECHTSFOLGEN einer Ehe richten sich im Allgemeinen nach dem Land, in dem die Ehe geführt wird oder zuletzt geführt wurde. Jedenfalls in D und für Deutsche.
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Antwort #11 - 20.07.2007 um 10:38:39
 
Oh mein Gott, die ganzen Rechtsfragen scheinen ja überaus kompliziert zu sein. Und da soll sich ein Laie wie ich noch zurecht finden.
Ich bin etwas verunsichert und weiß eben nicht, welche Lösung für spätere Jahre besser ist. Auf einfachem Weg in DK heiraten oder lieber den erschwerten Weg gehen und hier in D heiraten. Eine zusätzliche islamische Hochzeit kommt für mich nicht in Frage.
Also wäre es formal vielleicht schon besser, wenn eine in ferner Zukunft ausgewanderte Deutsche (ich) vor einiger Zeit in D nach deutschem Recht geheiratet hat, als z.B. in DK. Obwohl sich mit Änderung des ständigen Wohnsitzes die Rechtsverhältnisse der Ehe (und alles was damit dranhängt, Kinder, Güter,...). Aber kanada wäre ja im Grunde gleicher Kulturkreis. Mein Partner möchte später auch die kanadische Staatsbürgerschaft annehmen.
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Antwort #12 - 20.07.2007 um 10:38:40
 
inge schrieb am 20.07.2007 um 10:26:20:
Die RECHTSFOLGEN einer Ehe richten sich im Allgemeinen nach dem Land, in dem die Ehe geführt wird oder zuletzt geführt wurde. Jedenfalls in D und für Deutsche.


Bei dieser Aussage würde ich für eingebürgerte Russen meine Hand auch nicht ins Feuer legen; siehe Link Post # 9.

trixie
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Antwort #13 - 20.07.2007 um 10:46:47
 
Heike1982 schrieb am 20.07.2007 um 10:38:39:
Auf einfachem Weg in DK heiraten oder lieber den erschwerten Weg gehen und hier in D heiraten.  


Warum sollte der Weg in Deutschland schwerer sein? Wenn dir die Zeit nicht unter den Nägeln brennt, ist auch eine Heirat in Deutschland machbar. Bei einer Heirat in Dänemark werden die Urkundenprüfungen seitens des deutschen Standesamtes eben nur nach der Hochzeit gemacht; also ist auch hier auch ein Urkundenaufwand notwendig.

trixie
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Antwort #14 - 20.07.2007 um 10:53:35
 
Liebe Trixie,

ja, im Grunde hast du Recht und ich habe auf jeden Fall auch alle Zeit der Welt.
Ich frage mich nur, und das eben aus reiner Unwissenheit, wieviel der finanzielle Rahmen ist mit der ganzen Urkundenbeschaffung, Übersetzung, Beglaubingung aus Pakistan.
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