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Voraussetzungen für Umverteilung (Gelesen: 3.712 mal)
Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.03.2007 um 12:44:22
 
Hallo!
Mal eine andere Frage:
Gibt es best. Voraussetzungen zur Umverteilung aus der GU zu Privatpersonen?
Was sind "griffige" Gründe?

Danke,
Ikh
(habe bei der Suche nichts gefunden, sollte ich es übersehen haben: sorry)

edit: Umverteilung bei Duldung; nach Umverteilung wäre andere ABH zuständig
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susanne0603
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.03.2007 um 12:54:20
 
Hallo,

soweit ich weiß gibt es keine bestimmten Voraussetzungen bzw. Gesetze.
Wenn jemand eine Duldung hat und "umverteilt" werden möchte, ist es eine Absprachesache zwischen den beiden Ausländerbehörden und teilweise auch zwischen den Sozialämtern (wenn der Duldungsinhaber Leistungen bekommt).  Auf jeden Fall ist es immer eine Einzelfallentscheidung, generelle Regelungen dazu gibt es m. W. nicht.
Um was geht es dir denn?
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 28.03.2007 um 12:59:55
 
Dann schilder uns doch den Fall mal warum der oder diejenige umverteilt werden will.

Dann kann man schonmal abschätzen, was Sache ist.

Eine Vorschlagsliste von uns, was am besten angeführt werden soll, halte ich für problematisch.  Zwinkernd
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Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.03.2007 um 13:02:05
 
susanne0603 schrieb am 28.03.2007 um 12:54:20:
Hallo,

Um was geht es dir denn?


Wir wollen halt keinen Fehler bei der "Antragstellung" machen. Darum geht's mir primär Zwinkernd Mein Verlobter, der den Großteil der Woche eh immer schon bei mir ist, und ich möchten halt gerne zusammenziehen bzw ihn zu mir holen, da seine GU nicht grad um die Ecke ist (er hat Erlaubnis für's komplette Bundesland, bevor Nachfragen kommen Zwinkernd) ...

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susanne0603
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.03.2007 um 13:04:10
 
Wie sieht es finanziell aus? Müsste das Sozialamt für ihn zahlen? Oder könntest/würdest du dann für ihn aufkommen?
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Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.03.2007 um 13:12:23
 
Rein rechnerisch hätte ich nicht das nötige Einkommen (Minijob, Unterhalt durch Eltern)
...wir kommen aber bereits jetzt "um die Runden" - ein Eintrag beim Sozialamt wollen wir nicht stellen.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 28.03.2007 um 13:13:19
 
Ikh34 schrieb am 28.03.2007 um 13:02:05:
Wir wollen halt keinen Fehler bei der "Antragstellung" machen. Darum geht's mir primär Zwinkernd Mein Verlobter, der den Großteil der Woche eh immer schon bei mir ist, und ich möchten halt gerne zusammenziehen bzw ihn zu mir holen, da seine GU nicht grad um die Ecke ist (er hat Erlaubnis für's komplette Bundesland, bevor Nachfragen kommen Zwinkernd) ...


Hm....

lebt er von Sozialhilfe?  Ist eine Heirat bald angesagt? Papiere vorhanden? Pass bei der ABH? Steht die Abschiebung bereits ins Haus?

Wärst du bereit alle Kosten inkl. Krankenversicherung zu übernehmen?

Aus der Praxis beurteilt: Wahrscheinlich keine Chance, ausser das zumindest glaubhaft durch dich die finanzielle Seite (inkl. Krankenversicherung) abgedeckt ist und dann ist die Chance immer noch sehr sehr gering.

Eine höhere Chance (auch keine Garantie) gibt es, wenn die Ehe mit dir (Deutsche) geschlossen wird.


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Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.03.2007 um 13:20:29
 
Da ich mich in der Praxis (offensichtlich) Null auskenne: beim Auszug aus der GU ist automatisch dann die Privatperson "Verpfleger" - also Kost&Logie, KV...statt ABH/Statt von privat zu tragen? (wurde auf Nachfrage bei ABH nichts von erwähnt)

Wäre die Chance dann ggf. höher in die hiesige GU umverteilt zu werden?
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 28.03.2007 um 13:23:07
 
Nö, ist es nicht, aber es erhöht die Motivation der ABH (die an deinem Wohnort) einem Umverteilungsantrag zuzustimmen.

Warum sollten sie jemand kommen lassen, der Geld kostet und evtl. noch Arbeit/Ärger bedeutet, falls es doch zu einer Aufenthaltsbeendigung kommen sollte?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.03.2007 um 13:26:02
 
Umverteilung zum bzw. in die Nähe eines Verlobten ist
nahezu aussichtslos. Fällt ja nicht unter Schutz des Art.
6 GG. Ohne was in der Richtung ist eine Umverteilung
kaum denkbar.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.03.2007 um 13:33:26
 
fons schrieb am 28.03.2007 um 13:26:02:
Umverteilung zum bzw. in die Nähe eines Verlobten ist
nahezu aussichtslos. Fällt ja nicht unter Schutz des Art.
6 GG.


Und Eheschließung führt bei AE-Beantragung, wenn nicht bei der Eheschließung selbst, zu Problemen wegen der bis dahin existenten räumlichen Entfernung, die auf mangelnde persönliche Beziehung schließen lasse...

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.03.2007 um 13:39:45
 
susanne0603 schrieb am 28.03.2007 um 12:54:20:
soweit ich weiß gibt es keine bestimmten Voraussetzungen bzw. Gesetze.   


das ist so falsch !

Es gibt bindende Verwaltungsregelungen dazu ! Hier sind die Voraussetzungen,
bei der die aufnehmende ABH nicht ablehnen darf, aufgeführt.
Dein/Euer Bestreben fällt nicht darunter !


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.03.2007 um 17:58:41
 
Ich würde mal sagen:

Unter Berücksichtigung deines vorherigen Threads

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173874992/10#10

0 (in Worten: Null) Chance !

gd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.03.2007 um 20:22:19
 
@proll
-drum hab ich die Frage ja auch hier gestellt und nicht im anderen Thread.
Letztenendes - wäre es möglich gewesen - wäre es in Zusammenhang von Thread 1 doch sicherlich hilfreich, wenn schon "meine" ABH zuständig ist und dort die "Offenbarung" stattfindet und die spätere "Zusammenarbeit" für Heirat oder ggf FZF nicht über 2 ABHs läuft.


Dennoch danke für die klaren Antworten Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 28.03.2007 um 22:25:56
 
Im chat heute stellte sich heraus, dass hier falsche Angaben im
Spiel sind. Sowas unterstützen wir hier sicher nciht  Ärgerlich

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