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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frage um Aufenthaltstatus.
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Beitrag begonnen von vnn am 16.11.2006 um 10:29:41

Titel: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von vnn am 16.11.2006 um 10:29:41
:)
Ein wunderschön guten Tag.

Im (Ausländergesetz - AuslG): in gültige Fassung bis 31-12-2004.
§ 5 Arten der Aufenthaltsgenehmigung.  
(1)      Die Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt als
Aufenthaltserlaubnis (§§ 15 , 17),

Derv Antragsteller ist vor 01-01-2005 (§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher) nach Deutschland eingereist.

Aber in Pass steht:  
Name.........
        .........

Art der Titel: Aufenthaltserlaubnis      ( vorgedruckt, Muster)
                  Keine                           ( Keine wird vom AB unter  Aufenthaltserlaubnis schreiben).
   
          Die Frage Ist, ob Antragsteller in Besitz eines Aufenthaltserlaubnis, oder welcher Art von Aufenthalt, und wenn nicht, kann man Einspruch erheben, weil Das gegen Gesetz steht.

Mit freundlichen Grüßen.

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Janey am 16.11.2006 um 10:42:54
Hallo vnn,

ich verstehe nicht, was gegen das Gesetz sein soll?

Er hat doch eine Aufenthaltserlaubnis. Und auch wenn sie vor dem 01.01.2005 erteilt wurde, sagt immer noch § 101 Abs.2 AufenthG folgendes:

2) Die übrigen Aufenthaltsgenehmigungen gelten fort als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.

Also wo ist das Problem?

Gruß, J.  ;)


Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Thorsten am 16.11.2006 um 10:45:29

vnn schrieb am 16.11.2006 um 10:29:41:
:)
Art von Aufenthalt, und wenn nicht, kann man Einspruch erheben, weil Das gegen Gesetz steht.

Mit freundlichen Grüßen.

Du weiß natürlich, dass Ausländergesetz schon ab 2005 nicht mehr zieht, sondern  Aufenthaltsgesetz

Zitat:
http://www.info4alien.de/atitel.htm
Der Begriff des "Aufenthaltstitels" wird erstmals im ab 01.01.2005 in Kraft tretenden Aufenthaltsgesetz - AufenthG (wesentlicher Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes) eingeführt. Er ist Oberbegriff für die Unterformen Aufenthaltserlaubnis,  Niederlassungserlaubnis und Visum. Der Begriff des "Aufenthaltstitels" ersetzt somit den früheren Oberbegriff der "Aufenthaltsgenehmigung" nach dem alten Ausländergesetz.
....
Aufenthaltserlaubnis:

Die Aufenthaltserlaubnis wird immer befristet erteilt. Es gibt verschiedene Aufenthaltszwecke, die sich aus den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes ergeben. Die möglichen Aufenthaltszwecke sind Folgende:

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von ronny am 16.11.2006 um 10:49:20
Und Du weißt hoffentlich dass Binsenweisheiten nichts zur Lösung der Frage beitragen, also lass es bitte ;)

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Thorsten am 16.11.2006 um 10:53:48
Lass deine Komments, und gib die Antworten die Fragestellung betreffend :P

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Ulf am 16.11.2006 um 18:49:52

vnn schrieb am 16.11.2006 um 10:29:41:
Art der Titel: Aufenthaltserlaubnis      ( vorgedruckt, Muster)
                  Keine                           ( Keine wird vom AB unter  Aufenthaltserlaubnis schreiben).


Auflagen: Keine?

Gruß, ULF

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Janey am 16.11.2006 um 19:44:15

ulf schrieb am 16.11.2006 um 18:49:52:
Auflagen: Keine?

Gruß, ULF


Da die Aufenthaltserlaubnis nach dem alten AuslG erteilt wurde, musste sie noch nicht erkennen lassen, ob jemand zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist.
Denn die Arbeitserlaubnisse gabs ja von der Agentur für Arbeit.
Selbstständigkeit war dem Ehegatten eines dt. StA gestattet. Und wenn hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nix verboten war, kann man auch keine Auflagen erteilen.

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Ulf am 17.11.2006 um 15:45:25

Janey schrieb am 16.11.2006 um 19:44:15:
Und wenn hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nix verboten war, kann man auch keine Auflagen erteilen.


Na wunderbar. Vielleicht haben wir nun herausgefunden, wie der Eintrag "KeinE" gemeint ist, und wozu er passen könnte.

Gruß, ULF

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von vnn am 17.11.2006 um 23:56:57
Hi.

Die Frage Ist, ob Antragsteller in Besitz eines Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Übergangsregelungen,  ( Zuwanderungsgesetz)  oder nicht? Und warum?

Danke.

Titel: Re: Frage um Aufenthaltstatus.
Beitrag von Mick am 23.11.2006 um 17:13:09

vnn schrieb am 17.11.2006 um 23:56:57:
Hi.

Die Frage Ist, ob Antragsteller in Besitz eines Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Übergangsregelungen,  ( Zuwanderungsgesetz)  oder nicht? Und warum?

Danke.

Hoi,
wenn er nach dem AuslG eine AE nach § 23 hatte, ist
er nach der Fortgeltungsregelung des § 101 AufenthG
nun im Besitz einer AE nach § 28.

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