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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gemeinsame Rueckkehr nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Familykhalil am 05.10.2006 um 22:16:59

Titel: Gemeinsame Rueckkehr nach Deutschland
Beitrag von Familykhalil am 05.10.2006 um 22:16:59
Ich (Deutsche) bin vor 5 Jahren nach Aegypten ausgewandert und habe dort geheiratet. Die Ehe mit meinem Mann (Aegypter)wurde nach deutschen Recht in der Botschaft beglaubigt und anerkannt. Seit 3 Monaten haben wir auch eine Tochter (beide Staatsangehoerigkeiten). Nun moechten wir GEMWEINSAM nach Deutschland. Mein Mann war bisher nur mit Schengen Visum in Deutschland.

Nun meine Frage: Wie koennen wir gemeinsam einreisen?

Ich moechte nicht erst alleine nach Deutschland und dann die Antraege stellen sondern gemeinsam mit meiner Familie einreisen. Die ersten Wochen bis ich wieder Arbeit gefunden habe wuerden wir bei meiner Familie wohnen. Auch ein Kurzbesuch in D zum Anmelden und dann wieder zurueck kommt aus finanziellen Gruenden nicht in Frage.

Kann mir jemand Tips geben? Oder vielleicht eine Beratungsstelle, die in solchen Faellen hilft? Bei all den Deutschen Auswanderen muesste es doch auch eine Beratung im Netz geben fuer Wiederkehrer...???

Vielen Dank fuer Eure Hilfe schon mal im Vorraus und sonnige Gruesse aus Aegypten.

Titel: Re: Gemeinsame Rueckkehr nach Deutschland
Beitrag von Thorsten am 06.10.2006 um 00:08:00
In Rahmen von Familienzusammenführung
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Titel: Re: Gemeinsame Rueckkehr nach Deutschland
Beitrag von Abu am 10.10.2006 um 23:37:23

Familykhalil schrieb am 05.10.2006 um 22:16:59:
Nun meine Frage: Wie koennen wir gemeinsam einreisen?

Ich moechte nicht erst alleine nach Deutschland und dann die Antraege stellen sondern gemeinsam mit meiner Familie einreisen. Die ersten Wochen bis ich wieder Arbeit gefunden habe wuerden wir bei meiner Familie wohnen. Auch ein Kurzbesuch in D zum Anmelden und dann wieder zurueck kommt aus finanziellen Gruenden nicht in Frage.  

Ich war selbst in einer ähnlichen Situation und die gemeinsame Einreise war kein Problem. In so einem Fall ist es allerdings m. E. ratsam, von sich aus telefonischen Kontakt mit der zuständigen ABH aufzunehmen.

Abu

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