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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gemeinsame Einreise bei Wohnsitz im Ausland
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Beitrag begonnen von Familykhalil am 18.07.2006 um 09:46:21

Titel: Gemeinsame Einreise bei Wohnsitz im Ausland
Beitrag von Familykhalil am 18.07.2006 um 09:46:21
Hallo zusammen.

Bin neu hier und habe jetzt 2 Tage alles durchsucht um eine Antwort zu finden-leider nichts gefunden. Daher hier meine Fragen in der Hoffnung auf viele informative Antworten.

Info ueber uns:Mein Mann Aegypter, ich Deutsche, unser Kind beide Nationalitaeten. Wir verheiratet (Heirat in Aegypten) seit 4 Jahren mit staendigen Wohnsitz in Aegypten. Ich keinen Wohnsitz in Deutschland- also auch nicht gemeldet in Deutschland.

1.) Wir moechten gerne gemeinsam als Familie nach Deutschland ziehen. Wie kann das funktionieren? Springender Punkt ist, dass ich nicht erst alleine nach Deutschland moechte und dann Familienzusammenfuehrung beantrage sondern wir gemeinsam einreisen koennen.

2.) Gibt es irgendwelche Gesetzte, die Besuchsreisen oder Einreise einfacher machen, da mein Mann nun Vater eines deutschen Staatsbuergers ist? (Ich meine sowas wie automatische Greencard in Amerika, wenn Kind in Amerika geboren ist?)

3.) Im Falle mir sollte etwas zustossen-hat mein Mann auch alleine ein Recht auf Aufenthalt (Einreise) mit Kind nach Deutschland?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, da die deutsche Botschaft hier trotz mehrmaliger Anfrage keine Informationen gibt. Nur so freundliche Antworten wie, bleiben sie doch hier-nach 4 Jahren ist es doch eh nicht so wichtig. USW...)
Ich bedanke mich im Vorraus und schicke viele sonnige Gruesse aus Aegypten.

Titel: Re: Gemeinsame Einreise bei Wohnsitz im Ausland
Beitrag von Abu am 18.07.2006 um 10:54:36

Familykhalil schrieb am 18.07.2006 um 09:46:21:
1.) Wir moechten gerne gemeinsam als Familie nach Deutschland ziehen. Wie kann das funktionieren? Springender Punkt ist, dass ich nicht erst alleine nach Deutschland moechte und dann Familienzusammenfuehrung beantrage sondern wir gemeinsam einreisen koennen.

Der Antrag auf ein FZF-Visum kann auch gestellt werden, wenn Du noch in Ägypten bist. Allerdings mußt Du angeben, wohin in D ihr ziehen wollt, weil das bestimmt, welche ABh zuständig ist. Und mit der würde ich dann auch mal telefonischen Kontakt aufnehmen.


Zitat:
2.) Gibt es irgendwelche Gesetzte, die Besuchsreisen oder Einreise einfacher machen, da mein Mann nun Vater eines deutschen Staatsbuergers ist? (Ich meine sowas wie automatische Greencard in Amerika, wenn Kind in Amerika geboren ist?)

Bezüglich Besuchsreisen: Nein, wobei es praktisch wohl in den meisten Fällen einfacher ist.
Bezüglich FZF: Ja.  [guck=guck.gif] § 28 AufenthG


Zitat:
3.) Im Falle mir sollte etwas zustossen-hat mein Mann auch alleine ein Recht auf Aufenthalt (Einreise) mit Kind nach Deutschland?

Ja. Siehe § 28 Abs. 1 Nr. 3.

Abu

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