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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> straffälligkeit in deutschland
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Beitrag begonnen von Ayse am 24.06.2006 um 14:42:30

Titel: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Ayse am 24.06.2006 um 14:42:30
hallo,
mein mann ist vor unserer heirat in deutschland straffällig gworden -btm-handel-. er wurde insgesamt zu 2 jahren und 4 monaten haft verurteilt. abgesessen hat er davon 12 1/2 monate, bevor er im mai letzten jahres in die türkei ausgewiesen wurde. inzwischen ist die einreisesperre aufghehoben worden (zum 2.5.06). vor einem 1/4 jahr hat er das visum auf FZF gestellt. leider hat die botschaft bis heute nicht reagiert. kann es wegen seiner vorstrafe möglich sein, das er evtl. überhaupt kein visum bekommt? ich suche auf diesem wege nach antworten, warum sonst die bearbeitung so ungewöhnlich lange dauern kann.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Vinzent2m am 24.06.2006 um 20:46:24
Zu der Frage des Visums kann ich nichts sagen. Ich möchte nur anmerken, dass nur die Tatsache einer legalen Einreise nicht automatische bedeutet, dass die Haftstrafe vorbei ist. Dafür ist entscheidend, ob er im Rahmen einer Maßnahme nach § 456 a StP0 aus der Haft heraus abgeschoben wurde oder nach § 57 (2) StGB bedingt entlassen wurde.
Bei ersterem beträgt die Verjährung 10 Jahre und er müßte wieder in den Knast.
Von daher sollte man sich bei Vorliegen des Visums mit der StA in Verbindung setzen.
Bei der zweiten Variante ( § 57 ) droht m. E. keine Gefahr.
Gruß von Vinzent2m

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Ayse am 24.06.2006 um 21:00:10
vielen dank für deine info. wir wissen, das mein mann hier nochmal wieder in haft gehen muß. das ist für uns aber das kleinere übel. er wäre dann wenigstens schon mal in meiner stadt und ich kann ihn dann 14tägig besuchen. alles ist besser, als der momentane zustand. ich habe meinen mann seit 1 jahr nicht mehr gesehen und es geht uns beiden total besch*****!!!

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Mick am 25.06.2006 um 16:04:40
Hi,
ist der Antrag von der Botschaft denn an die ABH
weitergeleitet worden? Falls nicht, würde ich mal
versuchen, mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 15:52:58

Ayse schrieb am 24.06.2006 um 21:00:10:
wir wissen, das mein mann hier nochmal wieder in haft gehen muß. das ist für uns aber das kleinere übel. er wäre dann wenigstens schon mal in meiner stadt und ich kann ihn dann 14tägig besuchen.


Mit etwas Glück könnte auch eine nachträgliche Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ausgesprochen werden, siehe aber oben.

Gruß, ULF

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Saxonicus am 05.07.2006 um 16:35:23

Ayse schrieb am 24.06.2006 um 14:42:30:
hallo,
mein mann ist vor unserer heirat in deutschland straffällig gworden -btm-handel-. er wurde insgesamt zu 2 jahren und 4 monaten haft verurteilt. abgesessen hat er davon 12 1/2 monate, bevor er im mai letzten jahres in die türkei ausgewiesen wurde.  



Es ist doch wohl nachvollziehbar, daß sich kein Staat der Welt solche Leute ins Land holen will.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von albosa am 05.07.2006 um 17:30:03
Das ist doch wohl keine konstruktive Beantwortung einer ehrlich formulierten Frage.
Bedenke, nur Menschen können straffällig und "resozialisiert" werden.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Zeppelin am 05.07.2006 um 23:15:33

schrieb am 05.07.2006 um 17:30:03:
...
Bedenke, nur Menschen können straffällig und "resozialisiert" werden.


Aber nicht in Augen des "sauberen" Saxonicus. Lass mal, der kann offenbar nicht anders.

Man stelle sich vor, der hätte eine Tochter und diese einen "maximalpigmentierten" Freund. ;D ;D. Der Freund würde bestimm ganz fix hinter  :zelle landen - wenn es nach Saxonicus ginge.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Saxonicus am 05.07.2006 um 23:21:31
Habe zwar keine Tochter, aber eine "maximalpigmentierte" Ehefrau, die es geschafft hat, ohne kriminell zu sein hier in Deutschland zu leben.

Titel: Re: straffälligkeit in deutschland
Beitrag von Mick am 05.07.2006 um 23:33:42
Hoi,
da die "Geschichte" noch an anderer Stelle
diskutiert wird, mache ich hier dicht.

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