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entscheidung der botschaft? (Gelesen: 14.096 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.05.2006 um 15:09:09
 
hallo,
ich habe gerade telefonisch die auskunft darüber bekommen, das bei der botschaft in ankara seit letzten freitag, dem 12.05. die stellungnahme meiner ALB vorliegt. mein mann hatte dort einen antrag für ein visum auf FZF gestellt, am 23.03. kann mir von euch jemand mitteilen, wie lange es nun noch dauern kann, bis man meinem mann die entscheidung darüber mitteilt? werden es wieder wochen oder monate sein?
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2006 um 18:42:42
 
Im Normalfall ca. 2-4 Wochen. Aber was ist schon normal...........

Grüßle Tuyet
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.07.2006 um 17:36:49
 
heute haben wir bereits den 3.7.06 und ich habe bisher immer noch keine antwort der botschaft erhalten!!! das zur information für alle lieben leute, die ich hier schon kennenlernen durfte und die in regelmäßigen abständen immer nach dem stand der dinge fragen. was hat diese unendlich lange wartezeit nur zu bedeuten? einzig mein mann ist optimistisch, frei nach dem motto: WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT. leider kann ich seinen optimismus inzwischen nicht mehr teilen. diese warterei macht mich kaputt. irgendwann ist es mit der geduld vorbei.... Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.07.2006 um 17:52:46
 
Nach über sieben Wochen würde ich schon mal langsam nachfragen...

Abu
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.07.2006 um 18:07:46
 
ich habe schon nachgefragt! NATÜRLICH!! aber außer einer mehr als merkwürdigen zwischennachricht von der botschaft in ankara habe ich nichts gehört. die teilten mir mit, das sie noch auf eine stellungnahme meiner ALB warten würden. nonsens. denn als ich dort anrief, wusste man von keiner erneuten anfrage. unser fall ist für meine ALB seit dem 12.5. abgeschlossen. dies teilte ich nach dem anruf sofort per mail der botschaft mit. seitdem kommt gar nichts mehr Schockiert/Erstaunt ich habe das dumme gefühl, die hatten bis zu meiner anfrage unseren antrag noch gar nicht bearbeitet. wie kann das alles angehen? ok, es ist sommer- und urlaubszeit. aber als mein mann den antrag im märz gestellt hatte, war defintiv noch kein sommer in sicht Augenrollen und was soll ich nun machen? langsam gehen mir die ideen aus.
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.07.2006 um 09:10:04
 
Gibt es da nicht eine sogenannte "Regel"? Längstens 75 Tage??? Vielleicht machen die das momentan ja auch wegen der WM... möglichst wenig Unruhe ins Land bringen... (nach dem Motto: zuhaus bei Freunden  Ärgerlich)

Ich drück Euch die Daumen

LG Gerechtigkeit
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Über die Zukunft denken wir morgen nach
 
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guel
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Antwort #6 - 04.07.2006 um 09:57:05
 
Hallo,

ich weiß nicht ob es sehr weit wäre. aber habt ihr die Möglichkeit bei der Botschaft einfach mal persönlich vorbei zuschauen? Das hat schon mal Wunder bewirkt (persönliche Erfahrung von Bekannten)

Bedenkt bitte auch dass in der Türkei nicht nur 3 Wochen Sommer sind. In der Türkei ist meistens auch die Urlaubsvertretung nicht geregelt, d.h. wenn der SB. nach 4 Wochen Urlaub zurück kommt, hat er nicht nur 3 Anträge zu bearbeiten, zudem kommt, dass die Anträge in der Sommerzeit so stark ansteigen. Und vergisst bitte nicht Ankara ist die Hauptbotschaft, und fast alle Anträge aus dem Norden, Süden und Westen werden dort bearbeitet.

Das soll keine Entschuldigung sein, aber vielleicht hilft es euch noch ein wenig in Geduld zu üben.

Es wird schon klappen Smiley

liebe grüße Smiley
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.07.2006 um 10:33:53
 
vielen lieben dank für eure netten worte. das ist genau das, was ich im moment brauche. auch wenn dies hier kein "kummerkasten-forum" ist. ich habe mir gerade bei einem fachanwalt für ausländer- und asylrecht einen termin für diese woche geben lassen. er sagte mir schon am telefon, das alles über 3 monate wartezeit hinaus ungewöhnlich lange wäre und man nach dieser zeit der botschaft mit einer untätigkeitsklage drohen könne. ich hoffe, ich mache damit keinen fehler....
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maki
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Antwort #8 - 04.07.2006 um 10:38:48
 
Hallo Ayse,

soviel ich weiß, gibt es keine echtenFachanwälte für Ausländer- und Asylrecht, wenn dein Anwalt dir das erzählt hat, renn so schnell du kannst Zwinkernd

Ich wünsche dir viel Erfolg,

maki
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guel
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Antwort #9 - 04.07.2006 um 11:02:41
 
Hallo nochmal,

du solltest nur darauf achten, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht.

3 Monate ist durchaus eine angemessene Zeit, bei uns hat es etwas über 3 Monate gedauert, statt mit einer Klage würde ich es noch mal mit Anrufen und Mails probieren.

Durch die Klage kann sich die Angelegenheit hinauszögern und es dauert dann statt 4 Monate 7 Monate.

Überlege es dir gut, es gibt keine ganauen Regelarbeitszeiten für Visas. Ich kenne Leute bei denen es nur 10 Tage gedauert hat, oder 1 Monat, bei mir hat es wie gesagt 3 Monate gedauert und wenn ich nicht nach 2 Monaten jede Woche angerufen hätte, würde ich mit Sicherheit immer noch warten.

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Ayse
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Antwort #10 - 04.07.2006 um 11:17:45
 
oh mann, das hört sich nicht gut an Griesgrämig und was mir jetzt grade nochmal durch den kopf gegangen ist, ist die äußerung des anwalts: " wenns so lange dauert, kann es "erfahrungsgemäß" nur bedeuten, das die uns eine ablehnung schicken oder eben auf zermürbungstaktik setzen. nun bin ich genauso dumm wie vorher.
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Antwort #11 - 04.07.2006 um 11:23:52
 
ich möchte diesen Anwalt nicht kritisieren, aber solange ihr keine Ablehnung erhalten habt, kann keiner wissen wieso das irgendwo hängt. Du kannst überall dort anrufen wo du eine Auskunft erhalten kannst und nachfragen, aber das es automatisch eine Ablehnung bedeutet stimmt einfach nicht.

Noch mal Ihr seit nicht die einzigen die ein Visum beantragen, mach dich nicht verrückt und frag lieber noch mal bei der Botschaft nach oder lass deinen Mann anrufen.
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Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 04.07.2006 um 12:19:09
 
Ich habe dasselbe Probleme und ENDLICH eben jemand im Konsulat
telefonisch erreicht. Patzige Frage nach Antragsstellung, war der 18.4,
patzige Antwort "dann wären die 3 Monate noch nicht rum und vorher
bekomm ich keine Auskunft und kann auch keine Fragen stellen"
Irgendwie versteh ich die Welt nicht mehr.

Was ich noch nicht verstehe, warum kann Ankara das Visum auch ablehnen. Ich denke es kommt auf deine ABH an. Die haben quasi die Entscheidung ob du ein
Visum bekommst oder nicht ?? Und wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, dann bekommt man auch das Visum. Macht mir keine Angst. So langsam bekomm ich bei der ganzen Sache hier Magenkrämpfe.

Gruß Kader
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Abu
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Antwort #13 - 04.07.2006 um 12:24:29
 
Kader schrieb am 04.07.2006 um 12:19:09:
Was ich noch nicht verstehe, warum kann Ankara das Visum auch ablehnen. Ich denke es kommt auf deine ABH an. Die haben quasi die Entscheidung ob du ein
Visum bekommst oder nicht ?? Und wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, dann bekommt man auch das Visum.

Das stimmt so nicht: Die Erteilung des Visums ist zustimmungspflichtig, d. h. die Botschaft darf das Visum nicht erteilen, ohne daß die ABH zugestimmt hat. Aber zumindest theoretisch kann die Botschaft das Visum ablehnen, obwohl die ABH zugestimmt hat. Wird aber praktisch selten vorkommen...

Abu
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Ayse
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Antwort #14 - 04.07.2006 um 12:36:21
 
ist leider tatsächlich alles so. die ALB gibt eine stellungnahme an die botschaft. wenn diese negativ ausfällt, wird die botschaft kaum gegenteilig entscheiden. nur weiß ich in meinem fall leider nicht, ob diese positiv oder negativ war? ich habe über das bundesverwaltungsgericht und auch über die ALB versucht, denen eine information zu "entlocken", resultat gleich null. kein wort haben die mir verraten. man hängt so richtig in der luft. sch***gefühl.
und das die botschaftsangestellten in ankara nicht besonders liebenswürdig sein sollen, habe ich leider auch schon erfahren und von anderen gehört. ich habe selbst viele jahre in verschiedenen behörden im öffentlichen dienst gearbeitet, hätte ich mir so ein verhalten geleistet, wäre ich schnell arbeitslos geworden. freundlichkeit, höflichkeit war überall oberste priorität. gilt aber wohl nicht für alle behörden Griesgrämig
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