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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Unbefristeter Aufenthaltstitel widerrufbar?
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Beitrag begonnen von zwiebelring am 11.06.2006 um 17:36:03

Titel: Unbefristeter Aufenthaltstitel widerrufbar?
Beitrag von zwiebelring am 11.06.2006 um 17:36:03
Hallo! :)

Ich hab vor ner knappen Stunde im Fernsehen ne Sendung/Doku über Abschiebung gesehen, und n ziemlichen Schreck bekommen, wie schnell sowas geht.

Da wurde den Leuten die Duldung entzogen und sofort abgeschoben.

Ich hab selbst Freunde, die über einen unbefristeten(!) Aufenthaltstitel verfügen, und da wollte ich mal fragen, kann der denn eigentlich einfach so entzogen werden? Müssen die fürchten, auch eines Nachts Besuch zu bekommen? Oder ist das "nur" so bei Duldungen?

Naja, ich bedanke mich schon mal im Voraus, und wünsche allen noch n schönen Abend!!! :)

Ciao,
Zwiebelring

Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltstitel widerrufbar?
Beitrag von ronny am 11.06.2006 um 20:07:21
Hallo,

zunächst mal flache Bälle, denn die Duldung ist eben kein Aufenthaltstitel, sondern expressis verbis die Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Damit wird dann auch deutlich, dass die Abschiebung jederzeit möglich ist.

Hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#60a

Im Gegensatz dazu wird der Widerruf eines (auch unbefristeten) AT´s  n den §§ 52 ff AufenthG geregelt:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#52

Grüße
Ronny ;)

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