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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Abschiebung ???
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Beitrag begonnen von fink am 05.06.2006 um 11:24:20

Titel: Abschiebung ???
Beitrag von fink am 05.06.2006 um 11:24:20
Hallo liebes Forum,

Ich möchte folgenden Fall schildern und eine Meinung von euch hören.

Eine Bulgarin ist seit 1,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet.
Sie spricht ein super Deutsch und geht arbeiten. Ihr Mann ist der Ehe anscheinend überdrüssig und will sich von Ihr trennen. Wenn die Trennung nicht sogar schon vollzogen ist. Sie hat im April eine weitere Aufenthaltsgenemigung von 2 Jahren erhalten. Wie stehen die Chancen für Sie das Sie auch nach einer Trennung von Ihrem Mann noch in Deutschalnd bleiben kann. Ich meine Sie liegt schließlich keinem auf der Tasche, da Sie ja Arbeiten geht und durch Ihr wirklich gutes Deutsch meiner Meinung nach auch super integriert ist.

Vielen Dank für eure Meinung
Gruß

Titel: Re: Abschiebung ???
Beitrag von fons am 05.06.2006 um 15:46:50
Ich hab das mal hierher verschoben, da es um eine Frage von Ehe
und Familie bzw eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten geht.
Die Frage der Abschiebung kommt da ggf. erst hinterher.


Deutschkenntnisse und Integration (Arbeit etc.) reichen da leider
nicht aus.
Siehe § 31 AufenthG und FAQ

Titel: Re: Abschiebung ???
Beitrag von fink am 06.06.2006 um 12:07:11
Danke für die Antwort,

das bedeutet dann ja wohl am besten schon mal ein Flugticket besorgen.

Gruß

Titel: Re: Abschiebung ???
Beitrag von Reni am 06.06.2006 um 12:09:48
Nein,  nur wenn die Trennung vor Ablauf von zwei Jahren Ehe durchgeführt wird - auch wenn es in der Ehe krieselt, ist das noch keine Trennung.

Titel: Re: Abschiebung ???
Beitrag von Zkai am 06.06.2006 um 12:20:37
Hi,

entscheidend ist der Zeitpunkt der Trennung (welche auch schon innerhalb einer Wohnung vorliegen kann) und wenn sie dann halt kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat (2 Jahre Ehe im Bundesgebiet) muß sie nach Hause.

Im übrigen sollte die ABH informiert werden, dass eine Trennung stattgefunden hat und das nicht erst wenn die jetzt erteilte Aufenthaltsgenehmigung abläuft. Häufig wird ja die Mitteilung dann durch den deutschen Ehepartner "erledigt".

Ob sie dann die gesamte Prozedur mit Ausreiseaufforderung usw. durchmachen will bishin zur Abschiebung, ist natürlich ihre Entscheidung.

Gruß,

Zkai


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