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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Eu rechtlinie
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Beitrag begonnen von hood am 21.01.2006 um 00:40:23

Titel: Eu rechtlinie
Beitrag von hood am 21.01.2006 um 00:40:23
Hallo alle,

das ist beschreibung ueber mein fall:-
Es geht um die EU-Richtlinie 2003/109/EG.


1)ich bin seit mai 96  ununterbrochen in Deutschland.
2)ich habe bis feb 2005  mit aufenthlatBewilligung für Studium.
3) seit feb 2005  Aufenthaltserlaubnis 18(2).
4)Aufenthaltserlaubnis müßte ich im juli 06 verlängern.
5)erfülle ich die Kriterien für eine "langfristige Aufenthaltsberechtigung-EG"?
6)ich habe rentenversicherung fast 52 beitraege geleistet. muss ich freiwillige 8 beitaege noch zahlen mussen?Da das 60 voll beitraege ist auch auch ein voraussetzzung fuer eine Niederlassungerlaubnis.
7)falls ich alle kriterien erfülle, kann ich am 23 jan 06 fuer ein Niederlassungerlaubnis beantragen?
8) wie lange ist die bearbeitung zeit bis zu die behörde entscheiden?
9)falls ich ein fiktionsbescheinigung erhalte,kann ich mit dieser bescheinigung ins ausland reisen?
ich bedanke mich fuer eure hilfe/rat.
MFG
Hood

Titel: Re: Eu rechtlinie
Beitrag von husky am 24.01.2006 um 19:01:52
Hallo Hood,

Ein Paar Antworten findest Du unter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137412179

Gruß,
husky

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