Hallo,
in der Vergangenheit habe ich oft im
i4a Forum nachgeschaut, um mich über das eine oder das andere Thema zu informieren. Sehr oft habe ich Informationen gefunden die mir weitergeholfen haben. Vielen Dank.
Zu meinem jetzigen Problem bin ich noch auf der Suche, und deshalb frage ich. Es geht um die EU-Richtlinie 2003/109/EG.
Um die Fragen im richtigen Kontext zu stellen, beschreibe ich kurz meine Situation:
- seit 8 Jahren ununterbrochen in Deutschland;
- 6 Jahre mit Bewilligung für Studium;
- seit fast 2 Jahre Aufenthaltserlaubnis;
- Aufenthaltserlaubnis müßte ich im Februar verlängern;
- ich erfülle die Kriterien für eine "langfristige Aufenthaltsberechtigung-EG".
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/109/EG steht:
"Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 23. Januar 2006 nachzukommen."
Die EU-Richtlinie wird aber bis zum 23. Januar 2006 nicht im nationalen Recht umgesetzt werden sein. Wahrscheinlich wird das im Sommer 2006 passieren (zweites Änderungsgesetz).
Meine Fragen:
- Kann man ab dem 23. Januar 2006 die "langfristige Aufenthaltsberechtigung-EG" beantragen?
Wenn ja:
- Wie muss man das begründen?
- Gibt es bereits Verwaltungsvorschriften und Antragsformulare?
Angenommen, ich kann den Antrag stellen, aber die Bearbeitung dauert mehrere Monaten. Meine Aufenthaltserlaubnis endet im Februar.
- Welchen Aufenthaltstitel würde ich während der Bearbeitungszeit meines Antrages haben?
- Könnte ich in dieser Zeit ohne Probleme ins Ausland reisen?
Mit freundlichen Grüßen,
husky