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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unterbrechung d. Aufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137505071 Beitrag begonnen von ak am 17.01.2006 um 14:37:51 |
Titel: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von ak am 17.01.2006 um 14:37:51
Hallo Zusammen,
fogende Frage für einen Freund von mir Er ist Deutsche (geworden) , seine Frau aber nicht .Sie hat einen unbefristeten Aufenthalt und möchte die Einbürgerung nicht beantragen . :ko: Wie ist das wenn sie D. für mehr als 6 Monaten verlässt und nochmal nach D einreist ?hat sie was zu befürchten ? :fragz: Danke |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von ronny am 17.01.2006 um 14:54:53 Zitat:
Hallo ak, ich vermute mal Du meinst ob die NE erlischt ? [guck=guck.gif] § 51 Abs. 2 AufenthG solange die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht. Danach käme es drauf an, ob sie die Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 1 aus eigenem Recht erfüllen würde. Si soll sich eine Bescheinigung ausstellen lassen Zitat:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von ak am 17.01.2006 um 15:04:40
danke schon
sie hat immer noch den "alten " unbefristeten Aufenthalt und kein NE muss sie dass ändern ? |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von ronny am 17.01.2006 um 15:16:01
Hallo ak,
die unbefristete AE gilt fort als NE [guck=guck.gif] § 101 AufenthG Irgendwann sollte sie sich die NE übertragen lassen, evtl. dann wenn ein neuer Pass ausgestellt wird ? Auf alle Fälle sollte sie sich diese Bescheinigung nach § 51 AufenthG geben lassen, bevor der Auslandsaufenthalt angetreten wird. Die hat zwar nur deklaratorische Bedeutung, aber... Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von bamthwok am 17.01.2006 um 15:49:26 @ Ronny: ist ja interessant. Ich hatte vor einigen Tagen eine aehnliche Frage gestellt und habe daraufhin die Antwort erhalten, dass in meinem Falle die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erloschen sei. Mein Fall: Zitat:
Wo liegen hier die Unterschiede? |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von ronny am 17.01.2006 um 16:00:25 Zitat:
Im neuen Recht ;) Die unbefr. AE Deiner Frau lag ja bereits nicht mehr vor als das AufenthG in Kraft trat. Ergo konnte die AE nicht mehr als NE weitergelten. Im Falle der ak zugrundeliegt geht es ja um die zukünftige Verlegung des Aufenthaltes ins Ausland. Unterschied klar ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Unterbrechung d. Aufenthalt Beitrag von Abu am 18.01.2006 um 10:21:42
Deshalb hatte ich ja auch geschrieben:
Abu schrieb am 11.01.2006 um 15:08:01:
Abu |
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