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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungschance https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1124976252 Beitrag begonnen von Google am 25.08.2005 um 15:24:12 |
Titel: Einbürgerungschance Beitrag von Google am 25.08.2005 um 15:24:12
Hallo ;),
Ich habe folgende frage... Und zwar lebe ich seit Februar 2000 in Deutschland. Bis April 2005 hatte ich eine DULDUNG, und jetzt besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5. In deutschland habe ich Hauptschulabschluss und Mittlerereife erweorben. Jetzt bin ich dabei eine Fachabitur zu machen als Informatiker. Also integriert bin ich schon so zu sagen. Nun wollte ich wissen ob ich überhaupt irgendwann mal Einbürgerungsantrag stellen kann und wenn ja wie lange muss ich noch warten ? |
Titel: Re: Einbürgerungschance Beitrag von ronny am 25.08.2005 um 15:40:27 Zitat:
Hi , irgendwann schon, aber das wird sich frühestens nach einem rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt von acht Jahren realisieren lassen . Der rechnet ab der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zeiten einer Duldung sind nicht anrechenbar. Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: Einbürgerungschance Beitrag von Google am 25.08.2005 um 15:47:58
Danke für so eine schnelle antwort,
Ich hätte noch eine frage, das passt nicht ganz tzum thema Einbürgerung. Da ich gerade hier mein "Status" beschrieben habe wollte ich fragen ob für einen Niederlassungserlaubnis antrag das selbe gilt? und wie lange muss man für einen Niederlassungserlaubnis warte ? DANKE ;) |
Titel: Re: Einbürgerungschance Beitrag von ronny am 25.08.2005 um 15:54:21 Zitat:
Macht aber nix, können wir auch erledigen die Frage ;-) Oben bei www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif findest Du den § 26 AufenthG, in dessen Abs. 4 ist die Frist für die Erteilung einer NE geregelt. Die übrigen Voraussetzungen stehn im § 9 AufenthG. Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: Einbürgerungschance Beitrag von Google am 25.08.2005 um 16:06:35
Nochmal vielen vielen dank
da habe ich noch eine frage... Zitat:
Werden also die 5 Jahren mit duldung angerechnet ? Weil die gesetztexte sind einwenig kompliziert für mich;) |
Titel: Re: Einbürgerungschance Beitrag von ronny am 25.08.2005 um 16:14:18 Zitat:
M.E. nicht, weil die Duldung ja nicht mehr zum Asylverfahren zählt. :öhm Lediglich das Asylverfahren selbst bis zur Ablehnung , aber da sollte einer der ABH-Experten mal noch was zu sagen ;) Grüße Ronny ;-) |
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