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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> gibt es eine liste für die Länder,...?
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Beitrag begonnen von softimus am 26.07.2005 um 17:17:50

Titel: gibt es eine liste für die Länder,...?
Beitrag von softimus am 26.07.2005 um 17:17:50
unter denen eine gegenseitig Anerkennung der StAG besteht, z.B. zwischen Frankreich und Deutschland.


Titel: Re: gibt es eine liste für die Länder,...?
Beitrag von Ralf am 26.07.2005 um 17:33:42
Meinst du die Lister der Länder, bei denen § 12 Abs. 2 StAG (Gegenseitigkeit) angewandt wird? Die findest du hier.

Titel: Re: gibt es eine liste für die Länder,...?
Beitrag von softimus am 26.07.2005 um 17:48:17
heißt das daß man, als deutscher staatsbürger, auch ohne wenn und aber, die StAG anderer passenden EU-Staaten nehmen darf, ohne die deutsche StAG aufgeben zu müssen?

Titel: Re: gibt es eine liste für die Länder,...?
Beitrag von Ralf am 26.07.2005 um 23:48:29
Im Prinzip ja. Zwar gilt auch hier § 25 StAG, das heißt, man würde auch bei Annahme einer dieser Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Allerdings soll in diesen Fällen die Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt werden, eben weil Gegenseitigkeit besteht. Man muss sie halt nur rechtzeitig, d.h. vor Annahme der fremden StA beantragen.

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